Dr. Sebastian Engels, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Sebastian Engels

Peter Gross, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Peter Gross, LL.M. (Aberdeen)

Fördergelder für Designs, Marken und Patente

Um kleine und mittlere Unternehmen beim Schutz ihres geistigen Eigentums zu unterstützen, wurde auf Initiative der Europäischen Kommission der sogenannte „KMU-Fonds“ eingerichtet. Aus diesem Fonds stehen für jeden Antragsteller bis zu 2.250 EUR zur Finanzierung von Designs, Marken und Patenten bereit. Für das Jahr 2022 stehen insgesamt 15 Mio. EUR für Marken- und Designanmeldungen sowie 1 Mio. EUR für Patentanmeldungen zur Verfügung. Im Folgenden stellen wir das Förderprogramm kurz vor und berichten, wie Sie davon profitieren können.

Hintergrund

Das Förderprogramm „KMU-Fonds“ bzw. „Ideas powered for business – SME FUND” richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union. Initiator des vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzten Finanzhilfeprogramms ist die Europäische Kommission.

Aus dem KMU-Fonds werden Gutscheine zur anteiligen Erstattung von Amtsgebühren für Design-, Marken- und Patentanmeldungen ausgegeben. Für Design- und Markenschutz stellt der Fonds bis zu 1.500 EUR bereit. Außerdem können 750 EUR für nationale Patentgebühren erstattet werden.

Design- und Markenanmeldungen

Für Design- und Markenanmeldung werden bis zu 75% der amtlichen Gebühren für die Anmeldung, Klassen, Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung sowie gegebenenfalls die Aufschiebung der Bekanntmachung übernommen. Innerhalb der Europäischen Union gilt dies sowohl für nationale als auch für regionale Anmeldungen. Für Schutzrechtsanmeldungen außerhalb der Europäischen Union werden bis zu 50% für internationale Markenanmeldungen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen oder für internationale Designanmeldungen nach dem Haager Musterabkommen, einschließlich Grund- und Benennungsgebühren für Drittstaaten, übernommen.

Patentanmeldungen

Zur Förderung von Patentanmeldungen kann eine Erstattung von bis zu 50% der amtlichen Gebühren für das Verfahren zur Erteilung eines nationalen Patents innerhalb Europäischen Union erfolgen. Darunter fallen die Anmelde-, Recherche-, Prüfungs-, Eintragungs- und Bekanntmachungsgebühren.

Kleine und mittlere Unternehmen

Wann ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der EU Empfehlung 2003/361 gilt und somit förderfähig ist, wird auf dieser Webseite des EUIPO detailliert erläutert. Als Grundsatzkriterien gelten neben dem Sitz innerhalb der Europäischen Union zum einen die Anzahl von weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zum anderen ein Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. EUR bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EUR.

Anforderungen

Die Subventionierung ist niederschwellig ausgelegt und kann mit geringem bürokratischem Aufwand in Anspruch genommen werden. Das Beantragen der Förderung erfolgt über die Webseite des EUIPO. Dort findet sich auch eine Leitlinie für Antragsteller. Für den Antrag erforderlich sind erstens ein Kontoauszug des Unternehmens, aus dem der Name des Unternehmens als Kontoinhaber sowie die vollständige IBAN-Nummer und der BIC/SWIFT-Code hervorgehen. Zweitens muss eine Mehrwertsteuerbescheinigung oder amtliche Bescheinigung über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorgelegt werden. Und drittens muss eine sogenannte „ehrenwörtliche Erklärung“ des antragstellenden Unternehmensvertreters überreicht werden, für die eine Vorlage auf der offiziellen Webseite zum KMU-Fonds bereitgestellt wird. Die Frist für Förderanträge endet am 16. Dezember 2022. Weitere Informationen zu diesem und anderen Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen finden sich auch auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts.

Fazit

Die Europäische Kommission hat mit dem Finanzhilfeprogramm „KMU-Fonds“ eine einfach zugängliche Möglichkeit initiiert, um kleine und mittlere Unternehmen beim Schutz der Rechte an ihrem Geistigen Eigentum zu unterstützen.

Ausblick

Für das Jahr 2023 sieht die Europäische Kommission eine deutliche Aufstockung des Fördertopfs auf 47 Mio. EUR und eine Ausweitung des Katalogs förderfähiger Maßnahmen vor. So sollen künftig auch Recherchen zum Stand der Technik sowie patentanwaltliche Beratungsleistungen in Bezug auf die Anmeldung von Patenten, Lizenzverträge, IP-Bewertung und außergerichtliche Streitbeilegungen finanziert werden.

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