Branche

Kreativwirtschaft

Kreativität und Geschäft

Noch nie wurde so viel Musik auf so vielen verschiedenen Kanälen gehört wie heute. Täglich werden millionenfach Fotografien aufgenommen, digital verarbeitet und im Internet, in der Presse oder der Werbung verwendet. User generated content bringt mehr Filme hervor als Hollywood. Urheberrechtliche Themen finden sich auf Titelseiten von Tageszeitungen. Auch bei neuen Geschäftsmodellen spielt dieses Rechtsgebiet eine immer größere Rolle: Dürfen Unternehmen Screen Scraping durchführen, um ihre Datenbanken zu füttern? Darf das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker durch nicht autorisierte Dritte auf YouTube wiedergegeben werden? Kreativität ist immer auch Geschäft und erfordert daher ein besonderes Augenmerk auf die damit verbundenen rechtlichen Fragen.

Tradition und Moderne

Kreativwirtschaft ist ein Sammelbegriff, der Wirtschaftszweige mit zum Teil jahrhundertealter Tradition und Anbieter innovativer Technologien auf Grundlage modernster Informations- und Kommunikationsformen gleichermaßen umfasst. Diese Branche hat sich zu einem der dynamischsten Wirtschaftsbereiche, mit einer Bruttowertschöpfung in Deutschland von über 65 Milliarden Euro, entwickelt. Dies ist vergleichbar mit den großen Industriesektoren Automobil, Maschinenbau, Chemie oder der Finanzdienstleistungsbranche.

Wir beraten neben Auftraggebern kreativer Leistungen vor allem Verwerterunternehmen, sind aber in bestimmten Konstellationen auch für Schöpfer und Künstler tätig. Unsere Mandanten kommen aus den Bereichen Film und Fernsehen, Musik, Verlagswesen, angewandte Kunst, Fotografie und Architektur.

Zu unseren Mandanten zählen große Verlagshäuser ebenso wie wissenschaftliche und belletristische Verlage. Im Bereich Musik vertreten und beraten wir den Verband der Tonträgerhersteller, führende Musikkonzerne, mittelständische Hersteller und Verlage sowie einige der bedeutendsten Klassik-Ensembles. Daneben vertreten wir Verwertungsgesellschaften und Agenturen. Die Beratung wegen jeder Art von Verletzungsfällen, einschließlich Fragen der Providerhaftung sowie die Durchsetzung von Interessen gegenüber Verwertungsgesellschaften gehört ebenso zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten, wie die Klärung von Fragen in Zusammenhang mit Musiknutzungen auf Websites oder in anderen kommerziellen Zusammenhängen.
Im Bereich Film und Fernsehen vertreten wir weltweit führende Produktionsunternehmen. Wir beraten und vertreten insbesondere bei Fragen der Rechteklärung, Vertragsgestaltung sowie in Verletzungsfällen. Für die Verbände der Film- und der Musikindustrie führen wir Musterverfahren bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Im Bereich der angewandten Kunst sind die Anwälte von BOEHMERT & BOEHMERT seit Jahrzehnten mit Fallgestaltungen rund um den Schutz von künstlerisch gestalteten Produkten befasst. Unsere Anwälte beschäftigen sich mit dem urheberrechtlichen Schutz für Architektur und beraten im Zusammenhang mit Bauprojekten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer rechtlichen Beratung liegt im Technologiebereich, etwa bei Computerprogrammen oder im immer wichtiger werdenden Feld der Spiele-Software. Die rechtlichen Fragestellungen aus diesem Milliardenmarkt reichen vom Urheberrecht, über Datenschutz, bis hin zum Verbraucherschutzrecht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kreativwirtschaft sind in ständigem Fluss. Wir bieten Unternehmen und Verbänden fachliche Beratung bei der Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland, Europa oder im Bereich der internationalen Staatsverträge.

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