Rechtsgebiet

Urheberrecht

Rechtliche Basis

Längst ist das Urheberrecht mehr als das Recht des schöpferischen Menschen. Es bildet die rechtliche Basis der Musik- ebenso wie der Filmindustrie und natürlich des Verlagswesens, der bildenden Kunst und der Architektur. Jedes Unternehmen, das in geistige Inhalte investiert, muss sich darauf verlassen können, dass seine Produkte umfassend gegen unautorisierte Nutzer und Nachahmer geschützt sind. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung solcher Inhalteindustrien.

Doch mehr als das: Heute stellen sich immer häufiger urheberrechtliche Fragen selbst in Unternehmen, die meinten, mit diesem Thema nichts zu tun zu haben. Das beginnt bei der Gestaltung der Firmen-Website und reicht bis zur Nutzung geschützter Inhalte im Firmenumfeld – von der Musik im Wartebereich oder dem Messe-Video bis hin zum innerbetrieblichen Versand von PDF-kopierten Artikeln.

Geht es um internationale Sachverhalte, wird die rechtliche Situation noch komplexer, denn nicht immer sind die Länder-Rechte für geschützte Inhalte vom selben Lizenzgeber verfügbar.

Unsere Expertise

Ob es um die Beratung von Unternehmen oder Verbänden auf Nutzer- oder Rechteinhaberseite geht, um die Entwicklung komplexer Nutzungs- oder Auswertungsstrategien, ob um das Recht der Verwertungsgesellschaften, die Formulierung von Verträgen im Urheberrechtsbereich, um Schulungen oder die Vertretung in Verletzungsprozessen – wir verfügen über langjährige Expertise und haben wegweisende Musterprozesse begleitet.

Unsere Rechtsanwälte sind mit allen Facetten des Urheberrechts nicht nur vertraut, sondern über wissenschaftliche Beiträge und Lehrtätigkeiten Mitgestalter dieses Rechtsgebiets. Einer der führenden Kommentare zum Urheberrecht, der „Fromm/Nordemann“, zählt sämtliche bei BOEHMERT & BOEHMERT im Urheberrecht tätigen Rechtsanwälte zu seinen Autoren.

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