Rechtsgebiet

Designrecht

Design ist kaufentscheidend

Design spielt heute eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung und damit für den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts. Kaffeemaschinen, Kameras oder Kühlschränke gleichen sich in ihrer Funktionalität oft aufs Haar; die Aufmachung ist dann das einzige für den Verbraucher wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal. Doch erfolgreiches Produktdesign weckt die Begierde von Nachahmern. Das Imitat soll dem Verbraucher die Qualität und das Image des Originals vorspiegeln. Designschutz ist daher wichtiger denn je, um den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts im Wettbewerb zu erhalten.

Design ist schützenswert

Eingetragene Designs, früher Geschmacksmuster genannt, schützen die äußere Gestaltung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Produkten – vom Auto bis zur Zahnbürste. Auch Teile von Erzeugnissen können geschützt werden, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Verzierung einer Hose. Viele wissen nicht, dass in der Europäischen Union sogar ohne Eintragung für drei Jahre ab der ersten Veröffentlichung Designschutz besteht.

Wir beraten Sie umfassend, wie Sie das Design Ihrer Produkte schützen können. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir, welche Merkmale das Design Ihres Produkts prägen und wie ein Schutz beansprucht werden kann. Wir entwickeln Strategien, wie Sie effizient Designschutz in Deutschland, in der Europäischen Union und auch weltweit erlangen können.

Genauso umfassend unterstützen wir Sie im Falle der Verletzung von bestehenden Designrechten. In Deutschland können Rechtsverletzungen oftmals innerhalb weniger Tage durch einstweilige Verfügungen gestoppt werden. Wir prüfen auch, ob Designeintragungen von Wettbewerbern rechtsgültig sind oder gelöscht werden können.

Designschutz an sich entscheidet nicht über den Erfolg eines Produkts. Doch er ist unerlässlich, um den Erfolg des Produkts langfristig zu sichern.

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