Rechtsgebiet

Patentbewertung

Patente sind einzigartig

Bei Patenten handelt es sich naturgemäß um Unikate. Sie sind nur eingeschränkt miteinander vergleichbar, daher gibt es für sie auch keine „Preisliste“. Vielmehr muss von sehr subjektiven Kriterien für eine Bewertung ausgegangen werden. Der Wert eines Patents ist nicht zuletzt entscheidend davon abhängig, was der Besitzer mit der darin geschützten Erfindung vorhat. Dies kann vom Ausnutzen der mit dem Patent verbundenen Monopolstellung bis zur Vergabe von Lizenzen oder dem Verkauf an Dritte reichen.

Patentbewertung ist vielfältig

Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten zur Verwertung können Patente einen bedeutenden Vermögenswert im Unternehmen bilden. Zunehmend häufiger werden Patente von Unternehmen nicht mehr nur als Schutzschild zur Absicherung der eigenen Technologie verstanden, sondern als aktives, handelbares Wirtschaftsgut. Umso wichtiger ist daher, ihren Wert zu kennen und bewusste Strategien zur Steigerung dieses Werts zu verfolgen.

Eine Patentbewertung erfolgt immer vor einem bestimmten Hintergrund und für einen bestimmten Zweck. Unterschiedliche Bewertungsanlässe erfordern deshalb auch unterschiedliche Methoden, die auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sind. Stets jedoch ist ein genaues Verständnis sowohl der dem Patent zugrundeliegenden Technologie als auch des Marktumfelds und der Nutzungsmöglichkeiten der Erfindung erforderlich, um zu einer angemessenen und aussagekräftigen Bewertung zu gelangen. Dafür braucht es Spezialisten.

Die Patentanwälte von BOEHMERT & BOEHMERT verfügen zusätzlich zu den technischen und juristischen Kenntnissen zur Bewertung von Patenten über umfassende Erfahrungen bei der Beurteilung wirtschaftlicher Risiken und möglicher Marktentwicklungen.

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