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Datenschutzrechtliche Fragestellungen haben in der anwaltlichen Beratung an Bedeutung gewonnen. Angesichts komplexer werdender gesetzlicher Anforderungen steigt der Beratungsbedarf. Sei es die fast immer virulente Frage eines Datentransports aus der EU heraus, zum Beispiel wegen eines „Software as a Service“ (SaaS)-Anbieters aus den USA, oder auch nur die Gestaltung einer datenschutzrechtlichen Einwilligung bei einer Werbekampagne in Deutschland.
Datenschutz, verstanden als Bestandteil eines erweiterten Begriffs des geistigen Eigentums, betrachtet die Daten Betroffener als eigenständiges Eigentumsrecht. Dem tragen wir in unserer Beratung Rechnung. Die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen kann zu schwerwiegenden rechtlichen Problemen führen und ist keineswegs als Kavaliersdelikt einzustufen. Eine gesetzeskonforme Nutzung der Daten Dritter erfordert die Kenntnis der einschlägigen internationalen Regelwerke.
Wir beraten insbesondere hinsichtlich der Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechtes bei länderübergreifender Nutzung von Daten, etwa via Internet, und bei Fragen zur Datenübermittlung in andere Länder, insbesondere Nicht-EU-Staaten (Safe Harbour Principles). Unsere Expertise umfasst Marketing- und Datenschutzrecht bei der Nutzung von Daten Dritter zu Werbezwecken sowie Vorgaben des Internet-Datenschutzrechtes (Tele-, Mediendienste- und Telekommunikationsdatenschutzrecht) für die Nutzung erlangter Daten.
Ebenso beraten wir hinsichtlich Auskunftspflichten von Internet Service Providern bzw. Access Providern im Falle von Rechtsverletzungen durch Nutzer sowie bei der Entwicklung von Vertragsklauseln wie Einwilligungserklärungen zur Datennutzung. Die Begleitung von betrieblichen Datenschutzaudits übernehmen wir genauso wie die Definition formaler Anforderungen für Unternehmen, die mit Daten Dritter umgehen. In diesem Zusammenhang führen wir auch regelmäßig Schulungen und Seminare durch.