Rechtsgebiet
Arbeitnehmererfinderrecht
Eine deutsche Spezialität
Im Rahmen eines Patentverletzungsprozesses stellte sich heraus, dass das Patent gar nicht dem klagenden Unternehmen gehörte, sondern einem Mitarbeiter, der seinerzeit die Erfindung gemacht hatte. Wie konnte das passieren, obwohl doch das Unternehmen die Erfindung beim Patentamt angemeldet und in einem zeitaufwendigen Prüfungsverfahren Patentschutz erlangt hatte?
In den meisten Rechtsordnungen fällt eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Unternehmen macht, automatisch oder zumindest per Arbeitsvertrag an seinen Arbeitgeber. Nicht so in Deutschland, wo ein komplexes Geflecht aus gegenseitigen Rechten und Pflichten die Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Erlangung von Patenten und Gebrauchsmustern regelt.