Legal area

Employee Inventions

A German specialty

During patent infringement proceedings it turns out that the patent does not even belong to the company filing suit but to an employee who had made the invention during his time there. How could this happen even though the company had registered the invention with the Patent Office and had obtained patent protection in time-consuming examination procedures?

In most legal systems, an invention that an employee makes in the company automatically, or at least according to the employment agreement, goes to the employer. However, this is not the case in Germany, where a complicated web of mutual rights and duties regulates the collaboration of employees and employers when obtaining patents and utility models.

Comprehensive advice

Das deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) regelt nicht nur im Detail den Rechtsübergang einer Erfindung vom angestellten Erfinder auf den Arbeitgeber, sondern auch Auslandsanmeldungen, die Möglichkeiten der Aufgabe von Schutzrechten und vieles mehr. Ohne eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der einschlägigen Rechtsprechung gehen grundlegende Rechte schnell unwiederbringlich verloren, es kann zumindest großer finanzieller Schaden entstehen.

BOEHMERT & BOEHMERT berät seine Mandanten umfassend in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts. Wir erarbeiten zusammen mit Unternehmen Verfahrensabläufe von dem Erkennen einer Erfindung über die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber bis zur Schutzrechtsanmeldung. Für viele kleinere und mittelständische Unternehmen arbeiten wir wie eine ausgelagerte Patentabteilung und kümmern uns auch um die tägliche Routine im Umgang mit Erfindern und Schutzrechtsanmeldungen.

Wir schulen Arbeitnehmer und Patentabteilungen darin, Erfindungen zu erfassen, und beraten bei der Ermittlung einer angemessenen Erfindervergütung. In streitigen Fällen vertreten wir unsere Mandanten vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen sowie vor den Gerichten.

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