Rechtsgebiet
Wettbewerbsrecht
Wettbewerb sichern
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verhinderte früher fast jede kreative Werbemaßnahme: Alles, was auch den flüchtigsten Verbraucher in irgendeiner Art und Weise irreführen konnte, war verboten. Heute ist das Wettbewerbsrecht, nicht zuletzt auch durch die europäische Harmonisierung, deutlich liberaler. Es soll helfen, den freien und unverfälschten Wettbewerb zu sichern und gewährleisten, dass der Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen kann. Wettbewerbsrechtliche Fragestellungen betreffen in der Praxis besonders häufig irreführende Werbung, aber auch Produktnachahmungen.