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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verhinderte früher fast jede kreative Werbemaßnahme: Alles, was auch den flüchtigsten Verbraucher in irgendeiner Art und Weise irreführen konnte, war verboten. Heute ist das Wettbewerbsrecht, nicht zuletzt auch durch die europäische Harmonisierung, deutlich liberaler. Es soll helfen, den freien und unverfälschten Wettbewerb zu sichern und gewährleisten, dass der Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen kann. Wettbewerbsrechtliche Fragestellungen betreffen in der Praxis besonders häufig irreführende Werbung, aber auch Produktnachahmungen.
Das Wettbewerbsrecht ist seit Jahrzehnten einer der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Beratungspraxis. Wir verfolgen wettbewerbswidriges Verhalten von Mitbewerbern und übernehmen die Verteidigung gegenüber unberechtigten Angriffen von Konkurrenten oder sogenannten „Abmahnvereinen“. Bereits im Vorfeld einer geplanten Werbemaßnahme beraten wir hinsichtlich möglicher rechtlicher Risiken und entwickeln Strategien, wie diese vermieden werden können. Das gleiche gilt für Produktentwicklungen oder -veränderungen, die neu auf den Markt gebracht werden oder sich an ein Originalprodukt aus dem Portfolio unserer Mandanten anlehnen oder es nachahmen.
Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich oft bereits im Vorfeld vermeiden. Natürlich stehen wir unseren Mandanten auch bei allen Fragen im Rahmen einer Auseinandersetzung beratend zur Seite – bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheverfahren.