Rechtsgebiet

Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Wirtschaftlicher Anreiz

Schon die alten Griechen kannten Patente für Erfindungen. So berichtet Athenaios in seinen Deipnosophistai von Monopolen für neue Kochrezepte: „Wenn einer der Köche ein eigenes neues köstliches Gericht erfinden würde, so sollte es keinem anderen vor Ablauf eines Jahres gestattet sein, von dieser Erfindung Gebrauch zu machen, sondern nur dem Erfinder selbst. Während dieser Zeit sollte er den geschäftlichen Gewinn davon haben, damit die anderen sich anstrengten und wetteifernd sich in solchen Erfindungen zu übertreffen suchten.“ Dieses Prinzip gilt auch heute noch: Ein Ausschließlichkeits- und Verbietungsrecht auf Zeit als wirtschaftlicher Anreiz und Belohnung für eine neue Erfindung.

Schutz im Wettbewerb

Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen vor Nachahmern und sichern damit entscheidende Wettbewerbsvorteile in einer von Innovationen und internationalem Wettbewerb geprägten Welt. Damit dies nachhaltig funktioniert, müssen Patente und Gebrauchsmuster fachmännisch geschrieben, verteidigt und durchgesetzt werden.

Als eine der größten Patentanwaltskanzleien in Deutschland, die praktisch alle technischen Gebiete abdeckt, stehen wir unseren Mandanten mit individuell zusammengestellten Teams aus Anwälten unterschiedlicher technischer Ausrichtungen zur Seite. Unsere Patentanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in allen Branchen, kennen deren Besonderheiten und Marktmechanismen und können maßgeschneiderte Schutzrechtslösungen anbieten.

Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland bieten wir eine Spezialisierung in Patentverletzungsverfahren, bei der unsere Patent- und Rechtsanwälte nahtlos zusammenarbeiten und die Durchsetzung von sowie Verteidigung gegen Angriffe aus Patenten betreiben.

Unsere Anwälte decken alle patent- und gebrauchsmusterrechtlichen Fragestellungen ab. Wir beraten im Vorfeld der Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters, erarbeiten Patentstrategien, führen Stand-der-Technik-Recherchen durch und bewerten diese. Die Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen und der zugehörigen amtlichen Prüfungsverfahren im In- und Ausland gehört ebenso zu unseren Leistungen wie die Vertretung in Einspruchs-, Nichtigkeits- und Patentverletzungsverfahren sowie die Erstellung von Rechtsbestands- und Verletzungsgutachten. Bei allen vertragsrechtlichen, insbesondere lizenzvertragsrechtlichen Fragen beraten wir umfassend und erstellen zum Beispiel Geheimhaltungs-, Kooperations- und Lizenzverträge, jeweils unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Vorgaben. Die Überwachung und Verwaltung von Patenten und Patentanmeldungen bis zu allen Aufgaben einer eigenständigen Patentabteilung gehören ebenfalls zu unseren Leistungen. Wir beraten umfassend zu Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts und übernehmen die Bewertung von Patenten.

Zu unseren Mandanten zählen große internationale Konzerne im In- und Ausland ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen aus fast allen Branchen. Mit unserem weltweiten Netzwerk von Korrespondenzanwälten können wir auch den besonderen Anforderungen international ausgerichteter Mandanten gerecht werden.

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