In Deutschland werden die Verletzung und der Rechtsbestand von Patenten in getrennten Verfahren geprüft. Während technisch qualifizierte Patentanwälte für Fragen des Rechtsbestandes verantwortlich sind, erfolgt die Prozessführung in Verletzungsfragen durch Rechtsanwälte. Das macht eine sehr enge Zusammenarbeit von Patent- und Rechtsanwälten notwendig. Sie treten in beiden Verfahren als Team auf und ergänzen sich in allen juristischen und technischen Belangen.
BOEHMERT & BOEHMERT bietet als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland eine Vertretung durch beide Berufsgruppen „aus einer Hand“. Die nahtlose Zusammenarbeit in Teams aus prozesserfahrenen Rechtsanwälten und technisch versierten Patentanwälten ermöglicht eine integrierte und schlagkräftige Bearbeitung aller patentrechtlich relevanten Streitverfahren.
Unsere Leistungen decken sämtliche Fragestellungen im Bereich der Patent- und Gebrauchsmusterverletzung ab: Wir optimieren Schutzrechtsanmeldungen so, dass sie im Streitfall durchgesetzt werden können, wir beraten im Vorfeld sich anbahnender Auseinandersetzungen (einschließlich der Entwicklung von Strategien im Umgang mit Abmahnungen, Berechtigungsanfragen und Schutzschriften) und vertreten umfassend in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren sowohl vor den deutschen Gerichten als auch den deutschen und europäischen Erteilungsbehörden.
Bei der Koordination und Unterstützung ausländischer und multinationaler Rechtsstreitigkeiten arbeiten wir in einem umfassenden und seit vielen Jahren erprobten Netzwerk befreundeter Kanzleien.