Allgemeine Mandats­bedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die Mandatsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB – Patentanwälte Rechtsanwälte (BOEHMERT & BOEHMERT) und ihren Mandanten, die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben (Mandat), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2. Mandate werden grundsätzlich BOEHMERT & BOEHMERT erteilt, nicht einzelnen Partnern und/oder für BOEHMERT & BOEHMERT tätigen Personen.
3. Soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, werden Dritte in das Mandat nicht unmittelbar oder mittelbar einbezogen und/oder daraus berechtigt (kein Vertrag zu Gunsten Dritter/Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter).

II. Umfang und Ausführung des Mandats

1. Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Er­folg. Das Mandat wird nach den Grundsätzen ordnungs­gemäßer Berufsausübung unter steter Fortbildung und Berück­sichtigung aktueller rechtlicher Entwicklungen ausgeführt.

2. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, wird das Mandat unter Ausschluss anderer Rechtsordnungen ausschließlich unter Berücksichtigung des deutschen Rechts einschließlich des in Deutschland geltenden Rechts der Europäischen Union, jeweils mit Ausnahme des Steuerrechts, erledigt.

3. BOEHMERT & BOEHMERT ist berechtigt, zur Aus­führung des Mandats sachkundige Mitarbeiter und fach­kun­dige Dritte heran­zu­ziehen, soweit diese auf die berufsständische Ver­schwie­genheit oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

4. BOEHMERT & BOEHMERT ist berechtigt, im Rahmen der Ausführung des Mandats mit dem Mandanten und Dritten per Email zu kommunizieren. Soweit auf Verlangen des Mandanten nichts anderes wenigstens in Textform vereinbart wird, erfolgt diese Kommunikation transportverschlüsselt. Soll die Kommunikation Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen, ist der Mandant verpflichtet, den Austausch der erforderlichen Zertifikate zu ermöglichen, die BOEHMERT & BOEHMERT anbietet.

III. Vergütung, Vorschuss und Fälligkeit

1. Die Honorare, Auslagen und Gebühren (Vergütung) bestimmen sich nach den getroffenen Ver­gütungs­ver­ein­ba­rungen bzw. nach den jeweils gültigen Gebührenordnungen von BOEHMERT & BOEHMERT, alternativ nach den jeweils ein­schlägigen gesetzlichen Gebührenbestimmungen des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwälte (RVG), welches entsprechend auch für die Vergütung der Patent­an­wälte in streitigen Verfahren gilt.

2. BOEHMERT & BOEHMERT ist berechtigt, bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlich entstehende Vergütung einen angemessenen Vorschuss in Rechnung zu stellen und die Aufnahme und/oder Fortsetzung der Tätigkeit von dessen unverzüglicher Bezahlung abhängig zu machen.

3. Die Vergütung ist jeweils nach Zugang einer Rechnung beim Mandanten sofort fällig; nach 30 Tagen treten Verzugs­zinsen hinzu. Eine Aufrechnung des Mandanten gegen­über Forderungen von BOEHMERT & BOEHMERT ist nur zulässig, soweit die Forderung des Mandanten unbe­stritten oder rechtskräftig festgestellt ist. BOEHMERT & BOEHMERT ist berechtigt, monatlich abzurechnen.

4. BOEHMERT & BOEHMERT ist berechtigt, Geld und Geldeswert für den Mandanten in Empfang zu nehmen und hieraus, soweit nicht zweckgebunden, die Vergütungsansprüche zu befriedigen.

5. Der Mandant wird, soweit erforderlich, BOEHMERT & BOEHMERT die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unverzüglich mitteilen und ist damit einverstanden, dass diese gegenüber Finanzbehörden in Deutschland offenbart wird.

IV. Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Die Haftungsgrundsätze richten sich nach den Regelungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und den Mandatsbedingungen. Für Verbindlichkeiten von BOEHMERT & BOEHMERT aus Schäden wegen fehler­haf­ter Berufsausübung haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

2. Die Haftung von BOEHMERT & BOEHMERT ist insoweit für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf EUR 10.000.000 (in Worten: zehn Millionen) für jedes einzelne Mandat unabhängig von der Anzahl etwaiger Anspruchsteller begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuld­haft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Die Haftungs­beschränkung erfasst jedoch sämtliche Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren Jahren entstanden sind.

3. BOEHMERT & BOEHMERT unterhält eine Haftpflichtver­sicherung, deren Versicherungssumme die gesetzliche Min­dest­versicherungssumme übersteigt. Auf aus­drück­liches Verlangen des Mandanten besteht die Möglich­keit, für den Einzelfall eine Versicherung in von dem Man­danten gewünschter Höhe abzuschließen und bis zu dieser Höhe die Haftungsbeschränkung anzuheben, soweit im Hin­blick auf die damit verbundenen Kosten vorab Ein­ver­nehmen zwischen BOEHMERT & BOEHMERT und dem Mandanten erzielt wurde.

4. Ein Schadensersatzanspruch kann gegenüber BOEHMERT & BOEHMERT nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Mandant von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, es sei denn, die Fristversäumnis ist unverschuldet. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Mandant auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung zu erheben, bleibt unberührt.

V. Datenschutz und personenbezogene Daten

Ausführliche Informationen zum Datenschutz, zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch BOEHMERT & BOEHMERT und den Betroffenenrechten sind im Internet abrufbar unter www.boehmert.de/datenschutz.

VI. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für das Mandatsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

2. Erfüllungsort für sämtliche das Mandatsverhältnis betref­fenden Leistungen und ausschließlicher örtlicher so­wie internationaler Gerichtsstand für sämtliche Rechts­strei­tig­keiten aus dem Mandatsverhältnis sind der Ort der je­weiligen Zweigniederlassung von BOEHMERT & BOEHMERT, sofern der Vollmachtgeber Kaufmann ist.

VII. Sonstiges

1. Falls einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbe­din­gun­gen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden sollten, wird die Wirk­sam­keit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine gültige und durchsetzbare zu er­setzen, die dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.

2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen be­dür­fen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekenn­zeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textform.