Als eine der größten deutschen Kanzleien für geistiges Eigentum verfügt BOEHMERT & BOEHMERT für alle Schutzrechte und für jede Branche über erfahrene Anwälte, die auf die Gestaltung und Umsetzung von Lizenzverträgen spezialisiert sind. Dabei berücksichtigen wir die Vorgaben des Kartellrechts, das vor allem im Bereich des Patent- und Know-How-Schutzes detaillierte Regelungen für den Technologietransfer vorsieht. Wir erarbeiten komplexe Vertragsstrukturen im Bereich der Standardisierung und Poolbildung von Schutzrechten, insbesondere Patenten.
Unsere Patent- und Rechtsanwälte bearbeiten nahtlos alle Fragen zu Lizenzprojekten, um sowohl die technische als auch die rechtliche Seite des Lizenzvertrages bestmöglich abzubilden. Daneben entwerfen und verhandeln wir alle Arten von Kooperationsverträgen mit IP-Bezug, Forschungs- und Entwicklungsverträge oder Auftragsforschungsverträge.
Besondere Expertise haben wir auf dem Gebiet der Kooperationen zwischen Industrie und Wissenschaft. Durch die Mandatierung der Deutschen Hochschulmedizin e. V. wirkten wir maßgeblich an Verhandlungen zwischen der Deutschen Hochschulmedizin, dem KKS-Netzwerk und dem Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) zur Erarbeitung von Vorgaben für die Vertragsgestaltung klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln mit.