Rechtsgebiet

Lizenzrecht

Nutzung erlaubt

Lizenzierung, das heißt die Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese Erlaubnis verboten wären, findet sich häufig schon im täglichen Sprachgebrauch. Selbst der fiktive Agent James Bond benötigt eine Lizenz für seine Tätigkeit – unsere Lizenzfragen sind zumeist etwas profaner. Eine bedeutende Rolle spielen Lizenzverträge vor allem in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten wie Patenten oder eingetragenen Marken oder auch urheberrechtliche Nutzungsrechte unter möglichst genau definierten Bedingungen einzuräumen.

Entscheidende Grundlage

Als eine der größten deutschen Kanzleien für geistiges Eigentum verfügt BOEHMERT & BOEHMERT für alle Schutzrechte und für jede Branche über erfahrene Anwälte, die auf die Gestaltung und Umsetzung von Lizenzverträgen spezialisiert sind. Dabei berücksichtigen wir die Vorgaben des Kartellrechts, das vor allem im Bereich des Patent- und Know-How-Schutzes detaillierte Regelungen für den Technologietransfer vorsieht. Wir erarbeiten komplexe Vertragsstrukturen im Bereich der Standardisierung und Poolbildung von Schutzrechten, insbesondere Patenten. Unsere Patent- und Rechtsanwälte bearbeiten nahtlos alle Fragen zu Lizenzprojekten, um sowohl die technische als auch die rechtliche Seite des Lizenzvertrages bestmöglich abzubilden. Daneben entwerfen und verhandeln wir alle Arten von Kooperationsverträgen mit IP-Bezug, Forschungs- und Entwicklungsverträge oder Auftragsforschungsverträge.

Besondere Expertise haben wir auf dem Gebiet der Kooperationen zwischen Industrie und Wissenschaft, nicht zuletzt durch die Leitung der Arbeitsgruppe Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen beim Bundeswirtschaftsministerium.

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