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The Patent Lawyer zählt BOEHMERT & BOEHMERT auch 2021 zu den zehn renommiertesten Kanzleien in Deutschland

30. Juli 2021/in Awards & Rankings

„Most Well-Respected Law Firm 2021” lautet das Urteil der Jury von “The Patent Lawyer Magazine” über BOEHMERT & BOEHMERT. Das Fachmagazin listet die Kanzlei damit auch in diesem Jahr unter den Top 10 der Patentanwaltskanzleien in Deutschland.

Publiziert wird das Ranking alljährlich in der Juli/August-Ausgabe der Fachzeitschrift unter dem Titel „A comprehensive list of the most well-respected law firms from Europe and the UK”. Bei der Identifizierung der führenden Patentanwaltskanzleien wurden Faktoren wie Expertise, Branchenrecherchen, Platzierung in anderen Listings, das Feedback von Lesern und Mandanten sowie die Einschätzung des internationalen Netzwerks des Verlags berücksichtigt.

„The Patent Lawyer Magazine“ erscheint zweimonatlich als Printversion sowie elektronisch und versteht sich als einzige rein patentorientierte Zeitschrift auf dem internationalen Markt. Mit einer Reichweite von 20.000 pro Ausgabe richtet sich die Publikation nach eigenen Angaben an Patentanwälte und Rechtsanwälte sowie an F&E Führungskräfte und Verbände.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2021-07-30 00:00:002022-08-10 15:24:34The Patent Lawyer zählt BOEHMERT & BOEHMERT auch 2021 zu den zehn renommiertesten Kanzleien in Deutschland

Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EPA in der Sache G 1/21 „Videokonferenz“

23. Juli 2021/in IP-Update

Am 16. Juli 2021 erließ die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) in der Sache G 1/21 eine Entscheidung. In der Entscheidung stellte die Große Beschwerdekammer fest, dass mündliche Verhandlungen vor den Beschwerdekammern auch ohne Zustimmung der Beteiligten in Zeiten des allgemeinen Notstands, der die Möglichkeiten der Beteiligten beeinträchtigt, an einem Verfahren in vor dem EPA in Person teilzunehmen, per Videokonferenz stattfinden können.

Dem Fall G1/21 liegt die Frage der Technische Beschwerdekammer 3.5.02 in ihrer Zwischenentscheidung vom 12. März 2021 in der Sache T1807/15 zugrunde, die wie folgt lautet:

„Ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz mit dem Recht auf mündliche Verhandlung nach Artikel 116 (1) EPÜ vereinbar, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligten der Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz zugestimmt haben?“

Die Frage wurde in Reaktion darauf gestellt, dass der Verwaltungsrat dem neuen Artikel 15a der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern (VOBK) 2020 zugestimmt hat, der am 1. April 2021 in Kraft getreten ist und wie folgt lautet:

„Als Videokonferenz durchgeführte mündliche Verhandlung

(1) Die Kammer kann beschließen, die mündliche Verhandlung gemäß Artikel 116 EPÜ auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen als Videokonferenz durchzuführen, wenn sie dies für zweckmäßig erachtet.

(2) Wird die mündliche Verhandlung in den Räumlichkeiten des Europäischen Patentamts anberaumt, kann es einem Beteiligten, einem Vertreter oder einer Begleitperson auf Antrag gestattet werden, per Videokonferenz teilzunehmen. 

(3) Der Vorsitzende im jeweiligen Beschwerdeverfahren und mit seinem Einverständnis jedes andere Mitglied der Kammer im jeweiligen Beschwerdeverfahren können an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz mitwirken.“

Artikel 15a VOBK 2020 ermöglicht somit den Beschwerdekammern des EPAs, zu mündlichen Verhandlungen per Videokonferenz zu laden.

Die von der Großen Beschwerdekammer erlassene Entscheidung lautet wie folgt:

„Während eines allgemeinen Notstands, der die Möglichkeiten der Beteiligten beeinträchtigt, an einer mündlichen Verhandlung in Person in den Räumlichkeiten des EPAs teilzunehmen, ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor den Beschwerdekammern in Form einer Videokonferenz mit dem EPÜ vereinbar, auch wenn nicht alle Verfahrensbeteiligten der Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz zugestimmt haben.“

Bemerkenswerterweise beschränkt die Große Beschwerdekammer ihre Antwort auf die allgemeiner gehaltene Vorlagefrage auf mündliche Verhandlungen in Zeiten eines allgemeinen Notstands, der die Möglichkeiten der Beteiligten beeinträchtigt, an einer mündlichen Verhandlung in Person in den Räumlichkeiten des EPAs teilzunehmen und auf mündlichen Verhandlung vor den Beschwerdekammern (zweite Instanz). Daher scheint die Große Beschwerdekammer ihre Antwort auf den spezifischen Kontext der Vorlagefrage beschränkt zu haben. In der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer wird weder behandelt, ob die Zustimmung der Beteiligten zur mündlichen Verhandlung per Videokonferenz erforderlich ist, wenn keine allgemeiner Notstands besteht, noch werden mündliche Verhandlungen im Prüfungsverfahren und Einspruchsverfahren vor den erstinstanzlichen Organen des EPAs berücksichtigt.

In der Entscheidung wird klargestellt, dass die Praxis der Beschwerdekammern, mündliche Verhandlungen per Videokonferenz in Beschwerdeangelegenheiten auch ohne Zustimmung der Beteiligten auf der Grundlage des neuen Artikels 15a der VOBK 2020 zu laden, in Zeiten der COVID-19 Pandemie gerechtfertigt ist. Da Artikel 15a der VOBK 2020 den Beschwerdekammern gestattet, mündliche Verhandlungen „auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen als Videokonferenz durchzuführen, wenn sie dies für zweckmäßig erachtet“, muss abgewartet werden, ob die noch folgende Begründung der Entscheidung G1/21 zusätzliche Hinweise geben wird, wann eine mündliche Verhandlung per Videokonferenz zweckmäßig erscheint oder ob Artikel 15a VOBK 2020 grundsätzlich im Einklang mit Artikel 116 EPÜ steht.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2021-07-23 00:00:002022-08-02 11:31:13Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EPA in der Sache G 1/21 „Videokonferenz“

“Who’s Who Legal” ehrt drei BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte

14. Juli 2021/in Awards & Rankings

In der neuen Ausgabe des Rankings von „Who’s Who Legal” werden gleich drei BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte und Partner ausgezeichnet.

Patentanwalt Prof. Dr. Heinz Goddar wird die Ehrung „Thought Leader in Patent Agents 2021“ zuteil. Das Fachmagazin zählt Prof. Goddar damit zu den sechs führenden Vordenkern unter den Patentanwälten in Deutschland.

Dr. Volker Schmitz-Fohrmann und Dr. Florian Schwab, beides Rechtsanwälte, erhalten eine Würdigung in den Kategorien „National Leader Germany – Trademarks 2021“ sowie „Global Leader IP – Tademarks 2021“.

Die Auszeichnung beruht auf Empfehlungen von Mandanten und Privatanwälten, die alljährlich die wichtigsten Experten in zahlreichen Praxisbereichen auf der ganzen Welt auswählen. Nach Angabe von „Who’s Who Legal Thought Leaders“, hätten sich die gelisteten Anwälte nicht nur durch herausragende Expertise und Erfahrung in einigen der weltweit bedeutendsten Rechtangelegenheiten hervorgetan. Sie verfügten vielmehr über die Fähigkeit, zu inspirieren, Innovationen anzustoßen und wüchsen für ihre Klienten über sich hinaus.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2021-07-14 00:00:002022-08-10 15:24:36“Who’s Who Legal” ehrt drei BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte

Leaders League Report 2021: BOEHMERT & BOEHMERT erneut unter den Besten

8. Juli 2021/in Awards & Rankings

Die Ratingagentur Leaders League bewertet auch in diesem Jahr BOEHMERT & BOEHMERT in den Kategorien „Germany – Best Law Firms für Patent Prosecution und Trademark Prosectuion“ mit „Excellent“.

Im Bereich „Patent Prosecution“ werden gleich sechs Anwälte mit „Excellent“ bewertet: Christian W. Appelt,
Dr. Markus Engelhard, Dr. Jan B. Krauss, Nils T. F. Schmid, Dr. Steffen Schmidt und Dr. Volker Scholz.
Für „Trademark Prosecution“ werden Dr. Volker Schmitz-Fohrmann und Dr. Florian Schwab genannt.

Empfehlungen spricht Leaders League im Bereich „Patent Litigation“ für Dr. Carl-Richard Haarmann und
Dr. Michael Rüberg und im Bereich „Trademark Litigation“ für Dr. Volker Schmitz-Fohrmann und Dr. Andreas Dustmann aus. Dr. Rudolf Böckenholt wird in beiden Bereichen empfohlen.

Mit dem Leitsatz „Exzellenz in Führung und Management“ versteht sich Leaders League als Medien- und Rating-Agentur für Spitzenkräfte auf internationaler Ebene und liefert aktuelle Nachrichten und Analysen sowie Verzeichnisse zu Unternehmen, Rankings, Fachveranstaltungen und digitalen Produkten.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2021-07-08 00:00:002022-08-10 15:24:39Leaders League Report 2021: BOEHMERT & BOEHMERT erneut unter den Besten

IP STARS 2021: Erneut Spitzenplatz für BOEHMERT & BOEHMERT im Bereich „Patent prosecution“ und „Trade mark – patent & trade mark attorney firms“

7. Juli 2021/in Awards & Rankings

BOEHMERT & BOEHMERT wird auch in diesem Jahr von „Managing Intellectual Property IP Stars“ in den Kategorien „Patent prosecution 2021“ und „Trade mark – patent & trade mark attorney firms 2021“ mit Tier 1 ausgezeichnet. Tier 3 erhält BOEHMERT & BOEHMERT im Bereich “Patent contentious – patent & trade mark attorney firms“.

Namentlich erwähnt und mit dem Titel „Trade mark star 2021“ geehrt werden Peter Gross, Dr. Carl-Richard Haarmann und Dr. Volker Schmitz-Fohrmann.
Die Auszeichnung „Patent star 2021“ erhalten Christian W. Appelt, Dr. Thomas L. Bittner, Dr. Markus Engelhard und Dr. Stefan Schohe. Besondere Erwähnung finden Prof. Dr. Heinz Goddar als „Notable practitioner 2021“ sowie Catharina Götz und Lars Eggersdorfer als „Rising star 2021“.

Die aktuelle Auflistung der IP Stars ist hier einsehbar.

IP STARS ist – nach eigenen Angaben – der führende Leitfaden für Kanzleien und Praktiker im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes weltweit. Bereits im Jahr 1994 wurde das erste Verzeichnis veröffentlicht. Die IP STARS Ranglisten basieren auf Informationen vonseiten Tausender Firmen, IP-Spezialisten und deren Kunden, Interviews, Online-Umfragen sowie auf unabhängigen Recherchen. Bewertet werden Fachwissen, Arbeitsbelastung, Marktreputation, Erfolgsbilanz, für die Mandanten erzielte Ergebnisse und einzigartige Stärken im jeweiligen Rechtsgebiet. Die Analyse ist unparteiisch, das Expertenteam von IP STARS erhebt seine Rankings rein auf Basis erbrachter Leistungen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2021-07-07 00:00:002022-08-10 15:27:19IP STARS 2021: Erneut Spitzenplatz für BOEHMERT & BOEHMERT im Bereich „Patent prosecution“ und „Trade mark – patent & trade mark attorney firms“

IAM Patent 1000: BOEHMERT & BOEHMERT „highly recommended”

6. Juli 2021/in Awards & Rankings

BOEHMERT & BOEHMERT wird von der IAM Jury erneut in den Bereichen Patentanmelde- und Nichtigkeitsverfahren („Prosecution and Nullity“), Verträge („Transactions“) und Patentverletzungsverfahren („Infringement“) ausgezeichnet und empfohlen. Und auch der Wettbewerb zählt lt. IAM Jury BOEHMERT & BOEHMERT zu einer „der etabliertesten und prominentesten IP-Kanzleien in Deutschland“.

In der Liste der 1000 führenden Patentrechtler weltweit werden sechs BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte besonders ausgezeichnet:

Dr. Markus Engelhard gilt als „weitsichtiger Stratege und EPA-Anwalt, der vom Markt sehr empfohlen wird“. Christian W. Appelt gilt als „ein geschätzter Berater chinesischer, US-amerikanischer und insbesondere japanischer Mandanten“.

Hervorgehoben für den Bereich „Prosecution and Nullity“ wird zudem der „Elder Statesman und IP-Stratege“ Prof. Dr. Heinz Goddar sowie Dr. Dennis Kretschmann.

Für die Bereiche „Transactions“ und „Infringement“ werden Dr. Carl-Richard Haarmann („versierter Portfoliomanager“) und Dr. Michael Rüberg besonders herausgestellt.

IAM Patent 1000 ist eine eigenständige Publikation, die die besondere Expertise von Einzelpersonen und Firmen in allen wichtigen Bereichen des Patentrechts aufzeigt. Durch einen umfangreichen Forschungsprozess, der von einem Team hochqualifizierter Vollzeitanalysten durchgeführt wird, identifiziert die Publikation die führenden Patentrechtler und in diesem Bereich tätigen Kanzleien weltweit.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2021-07-06 00:00:002022-08-10 15:28:16IAM Patent 1000: BOEHMERT & BOEHMERT „highly recommended”

Veranstaltung von ALAI Deutschland zum Thema „Clearingstelle Urheberrecht im Internet – CUII“ am 02. Juli 2021 mit Dr. Martin Schaefer

2. Juli 2021/in Termine

Die ALAI ist die älteste Urheberrechtsvereinigung der Welt. Wie ihre Schwester-Landesgruppen überall auf der Welt greift auch die ALAI Deutschland über das Jahr in Veranstaltungen aktuelle urheberrechtliche Themen auf – so auch bei der bevorstehenden moderierten Online-Diskussion mit dem Titel:

„Die neue Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) zur Rechtsdurchsetzung bei strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“

am Freitag, den 02. Juli 2021, von 13:00 bis 14:00 Uhr.

BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Martin Schaefer wird gemeinsam mit Prof. Dr. Axel Metzger referieren. Die Moderation übernimmt Clemens Rasch. Prof. Dr. Silke von Lewinski wird kurz in die Thematik einführen.

Die Ankündigung der Veranstaltung mit Dr. Martin Schaefer finden Sie auch unter dem folgenden Link.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2021-07-02 00:00:002022-08-09 10:59:48Veranstaltung von ALAI Deutschland zum Thema „Clearingstelle Urheberrecht im Internet – CUII“ am 02. Juli 2021 mit Dr. Martin Schaefer

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