Dr. Julian Wernicke in GRUR Prax 13/2026 zur EuG-Entscheidung „LAMUCCA gegen MUKA“
Die Entscheidung des EuG „LAMUCCA gegen MUKA“ (T-390/25) enthält interessante Klarstellungen zur Verwechslungsgefahr bei Dienstleistungsmarken, zur Gewichtung klanglicher Zeichenähnlichkeiten sowie zur Bedeutung fremdsprachiger Begriffsinhalte in der markenrechtlichen Praxis.
In seinem Artikel „LAMUCCA gegen MUKA: Verwechslungsgefahr durch Klangnähe bei Dienstleistungsmarken“ in GRUR Prax 13/2026 analysiert BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Julian Wernicke die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union in der Sache „LAMUCCA vs. MUKA“, mit der das EuG die Nichtigkeit der Unionsbildmarke MUKA wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren spanischen Marke LAMUCCA bestätigt.
Das Urteil verdeutlicht, dass auch bei nur geringer visueller Ähnlichkeit eine hohe klangliche Nähe für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreichen kann. Bei dem begrifflichen Vergleich der Marken können fremdsprachige Bedeutungen nur berücksichtigt werden, wenn sie von einem erheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise tatsächlich verstanden werden. Ferner konkretisiert das Gericht die Anforderungen an den Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung von Dienstleistungsmarken.
Der vollständige Beitrag von Julian Wernicke mit hilfreichen Hinweisen für die Praxis steht registrierten Nutzerinnen und Nutzern von Beck Online hier zur Verfügung.
