The Patent Lawyer: Jan Göring über die wachsende Bedeutung von Klarheitseinwänden nach Art. 84 EPÜ
Warum die aktuelle EPA-Praxis die Grenzen zwischen Prüfung und Anspruchsauslegung neu auslotet
In der aktuellen Ausgabe des Magazins The Patent Lawyer setzt sich Jan Göring, Patentanwalt und Partner bei BOEHMERT & BOEHMERT, mit der zunehmenden Bedeutung von Klarheitseinwänden nach Art. 84 EPÜ im europäischen Patenterteilungsverfahren auseinander. In seinem Beitrag „Inventing unclarity: the expanding reach of Article 84 EPC“ untersucht er, ob die heutige Prüfungspraxis des Europäischen Patentamts noch dem ursprünglichen Zweck der Vorschrift entspricht.
Ausgehend von der Entstehungsgeschichte des Europäischen Patentübereinkommens sowie internationalen Patentabkommen zeigt Jan Göring auf, dass Art. 84 EPÜ ursprünglich vor allem der Durchführung des Prüfungsverfahrens dienen sollte. Nach seiner Analyse hat sich die Vorschrift jedoch zunehmend zu einem häufig eingesetzten Instrument entwickelt, das in der Praxis erheblichen Einfluss auf die Formulierung und Reichweite von Patentansprüchen nimmt.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor dem Spannungsverhältnis zwischen Anspruchsbreite und Klarheit. Seine zentrale These: Breite Patentansprüche sind nicht automatisch unklar. Entscheidend sei vielmehr, ob der Fachmann die beanspruchte technische Lehre nachvollziehen kann. Die Frage nach der Reichweite des Schutzes müsse letztlich im Rahmen der materiellrechtlichen Patentierbarkeitsvoraussetzungen und der gerichtlichen Auslegung beantwortet werden.
Den vollständigen Beitrag „Inventing unclarity: the expanding reach of Article 84 EPC„ finden Sie in der frei einsehbaren July/August Ausgabe 2026 von The Patent Lawyer Magazine .
