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Dr. Florian Schwab analy­siert und kommen­tiert EuGH-Leit­ent­schei­dung zum Design­schutz in WTR Daily

29. März 2023/in Publikationen Designrecht, Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Papierfabriek Doetinchem BV vs Sprick GmbH Bielefelder Papier und Wellpappenwerk & Co (Case C 684/21), EuGH-Urteil vom 2. März 2023

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seinem Urteil im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Sprick GmbH und dem Wettbewerber Papierfabriek Doetinchem im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des Oberlandesgerichts Düsseldorfs wiederholt zu praxisrelevanten Fragen der Schranken von Designschutz Stellung genommen:

  1.  Wie soll bei der Beurteilung der technischen Funktionalität eines Geschmacksmusters/Designs damit umgegangen werden, dass der Inhaber des fraglichen über zahlreiche alternative Geschmacksmuster verfügt?
    2. Ist für den Ausschluss der Anwendung von Art. 8 Abs. 1 der Verordnung 6/2022 zu berücksichtigen, dass ein eingetragenes Geschmacksmuster ein mehrfarbiges Erscheinungsbild zulässt, diese Farbgestaltung aber nicht aus der Eintragung hervorgeht?

In seinem Artikel in WTR Daily kommt Dr. Florian Schwab zu dem Resümee, dass der EuGH wie bei seiner Leitentscheidung DOCERAM (Urteil vom 8. März 2018, C-395/16) zu einer eher breiteren Auslegung der Ausschlussklausel tendiert. Zur Bestimmung sei zwar relevant, ob der Inhaber des strittigen eingetragenen Gemeinschaftsgeschmackmusters eine Vielzahl alternativer Geschmacksmuster aufzuweisen hat, dieser Umstand sei aber nicht entscheidend. Jedenfalls nicht zu berücksichtigen sei die potenzielle Mehrfarbigkeit der Gestaltung des Erzeugnisses, wenn diese aus der Eintragung des Geschmacksmusters nicht ersichtlich ist.

Der vollständige Artikel von Dr. Florian Schwab ist gerade in WTR Daily erschienen und kann von Abonnenten eingesehen werden.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2023-03-29 15:52:092023-03-29 16:01:52Dr. Florian Schwab analy­siert und kommen­tiert EuGH-Leit­ent­schei­dung zum Design­schutz in WTR Daily

Veröffentlichung Sedona-Richtlinien mit Co-Autor Dr. Michael Rüberg

30. Januar 2023/in Publikationen Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Veröffentlichung der Sedona-Richtlinien für eine effiziente Streitbeilegung vor dem künftigen Einheitspatentgericht unter Beteiligung von BOEHMERT & BOEHMERT Partner Dr. Michael Rüberg

Die „Working Group Series“ der Sedona Conference, USA, hat kürzlich unter Mitwirkung von BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Co-Leiter der Patentrechtsgruppe der Kanzlei, Dr. Michael Rüberg, eigene Richtlinien für eine effiziente Streitbeilegung vor dem künftigen Einheitspatentgericht (EPG, engl. UPC) veröffentlicht.

Die „Working Group Series“ der Sedona Conference ist ein seit vielen Jahren etabliertes wissenschaftliches Programm, dass es sich zur Aufgabe gemacht hat, verschiedene Themen – unter anderem Themen des geistigen Eigentums – eingehend zu untersuchen, um qualitativ hochwertige Kommentare und Richtlinien von unmittelbarem praktischem Nutzen für Richter und Anwälte zu erstellen. Die entsprechenden Arbeitsergebnisse sind in den USA und weltweit als vielfach führend anerkannt.

Dr. Rüberg ist seit etlichen Jahren Mitglied der Sedona Conference Working Group Series, einschließlich der Working Group 10 on Patent Litigation Best Practices, die für die oben erwähnten Richtlinien zum UPC verantwortlich zeichnet. Die Richtlinien richten sich an Patentinhaber, Beklagte, Praktiker und Richter, die an künftigen UPC-Verfahren beteiligt sein werden.

Das UPC, das seine Arbeit im Juni 2023 aufnehmen soll, wird effiziente und kostengünstige Patentstreitigkeiten in Europa ermöglichen. Es besteht jedoch noch Ungewissheit über die künftige Verfahrenspraxis des Gerichts. Richter und Praktiker sollten daher nicht nur die zahlreichen neuen Bestimmungen und Vorschriften, sondern auch die bestehende Rechtsprechung im Rahmen der derzeitigen europäischen Patentregelungen berücksichtigen – hierzu werden die Richtlinien einen Beitrag leisten.

Die Leitlinien standen zuletzt zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit offen. Sie werden nunmehr, nach ihrer abschließenden Veröffentlichung, allen registrierten Nutzern hier zum Download zur Verfügung stehen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2023-01-30 17:33:122023-01-30 17:37:51Veröffentlichung Sedona-Richtlinien mit Co-Autor Dr. Michael Rüberg

Ausweitung des TRIPS Waivers auf Covid-19-Therapeutika und -Diagnostika

15. Dezember 2022/in Ausgabe Dezember 2022 Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) hat im Juni beschlossen, dass alle „Entwicklungsländer“ auf den Schutz geistigen Eigentums verzichten können, das für die Herstellung und den Vertrieb von Covid-19-Impfstoffen erforderlich ist, einschließlich aller dafür erforderlichen Verfahren, Technologien und Inhaltsstoffe („TRIPS Waiver“). Der Begriff „Entwicklungsland“ ist dabei so weit gefasst, dass er sogar die Volksrepublik China einschließt.

Was ist das TRIPS-Abkommen? Die WTO erklärt auf ihrer Website: „Das WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) ist das umfassendste multilaterale Übereinkommen über geistiges Eigentum (IP). Es spielt eine zentrale Rolle bei der Erleichterung des Handels in den Bereichen des Wissens und der Kreativität, bei der Beilegung von Handelsstreitigkeiten über geistiges Eigentum und bei der Gewährleistung des Spielraums der WTO-Mitglieder für die Verwirklichung ihrer innenpolitischen Ziele. Es umrahmt das System des geistigen Eigentums in Bezug auf Innovation, Technologietransfer und Gemeinwohl. Das Abkommen ist eine rechtliche Anerkennung der Bedeutung der Verbindungen zwischen geistigem Eigentum und Handel und der Notwendigkeit eines ausgewogenen Systems für geistiges Eigentum. https://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm.

Die Coronavirus-Pandemie hat die weltweite Debatte über die Frage, ob das multilaterale Handelsregime zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) den Zugang zu wichtigen medizinischen Produkten einschränkt, neu entfacht. Die AIDS-Krise in Afrika war zugegebenermaßen ein Negativbeispiel, bei dem Pharmaunternehmen ihr Monopol (aus-)nutzten und dem Zugang zu erschwinglichen AIDS-Medikamenten in Afrika im Weg standen. Heute sind wir mit einer ungleichen Verteilung von Impfstoffen und Medikamenten in der Welt konfrontiert. Patente haben in diesem Zusammenhang einen „schlechten Ruf“. Deshalb haben Indien und Südafrika gemeinsam mit einer großen Zahl von Entwicklungsländern im Oktober 2020 trotz der bereits im WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) verankerten Flexibilitätsregelungen einen Vorschlag für eine vorübergehende Ausnahmeregelung als Reaktion auf Covid-19 vorgelegt, der nun von der Ministerkonferenz beschlossen wurde. Die Gründe für die ungleiche Verteilung von Covid-Impfstoffen und Medikamenten liegen jedoch nicht nur bei Patenten. Tatsächlich sind sie vielfältig und reichen von schlechten Gesundheitsstrukturen über unzureichende Informationskampagnen bis hin zu ungenügender Logistik vor Ort. Es mangelt in ärmeren Ländern an Produktions-Know-how und -kapazitäten und an der Fähigkeit, die erforderliche Kühlung aufrechtzuerhalten, bis der Impfstoff den Patienten erreicht. Es ist auch die Ungerechtigkeit der ungleichen Verteilung, da sich die reicheren Länder durch Beschaffungsverträge frühzeitig Impfstoffe gesichert haben. Es geht nicht um Patente. Aus diesem Grunde wird auch der TRIPS Waiver überhaupt nicht dazu beitragen, den Zugang zu Impfstoffen und Medikamenten zu ermöglichen.

Die Pharma- und Biotech-Industrie ist zu diesem Thema erstaunlich still, zumindest was die öffentliche Diskussion angeht. Kann sich die Industrie zurücklehnen, weil „nur“ Covid-19-Impfstoffe betroffen sind oder weil der TRIPS Waiver hinter den ursprünglichen Anforderungen zurückbleibt? Nein, denn ganz gleich, wie der TRIPS Waiver konkret ausgestaltet wurde – er sendet das falsche Signal an die Öffentlichkeit. Der TRIPS Waiver scheint das Narrativ zu bestätigen, dass Patente dem gerechten Zugang zu Medikamenten im Wege stehen, nur die Gewinne der Pharmariesen maximieren und Millionen von Menschen sterben lassen. Denn wenn das nicht so wäre, warum sollte die WTO, einschließlich der USA, Europa und Deutschland, beschließen, auf Patente zu verzichten?

Wir sollten uns nicht zurücklehnen, denn dieselben Kräfte streben nun eine Ausweitung des TRIPS Waivers auf alle Therapeutika und Diagnostika an, die für Covid-19-Patienten hilfreich sind. Dies gilt für Therapeutika, die gegen SARS-CoV-2, aber auch gegen andere Viren wirksam sind, und ebenso für Therapeutika, die die Sterblichkeit bei Covid-Patienten generell senken können, aber keineswegs spezifisch für Covid sind. Davon betroffen wären z.B. Medikamente gegen Sepsis oder Lungenödeme, aber auch immunsuppressive oder entzündungshemmende Medikamente, IL-6-Ras etc. Es besteht eine sehr gute Chance, dass der TRIPS Waiver entsprechend erweitert wird.

Cui bono? Sicherlich nicht die Patienten in den Entwicklungsländern, denn der mangelnde Zugang zu Arzneimitteln ist auf eine ungerechte Verteilung zurückzuführen, nicht auf Patente.

Qui nocet? Sicherlich schadet es dem System, das die lebensrettenden Impfstoffe in so kurzer Zeit bereitgestellt hat. Es wird sich auf die Finanzierung kleinerer, innovativer Biotech-Unternehmen auswirken. Es kann auch andere technische Bereiche betreffen. Wenn die Botschaft lautet, dass auf Patente verzichtet werden muss, wenn die Menschheit auf eine bestimmte Technologie angewiesen ist, was ist dann beispielsweise mit Technologien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und alternativen Energien?

Öffentliche Diskussionen führen zu öffentlicher Wahrnehmung und damit zu politischen Entscheidungen. Wenn uns politische Entscheidungen nicht gefallen, müssen wir unsere „IP-Blase“ verlassen und uns an öffentlichen Diskussionen beteiligen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2022-12-15 09:40:202022-12-15 16:39:05Ausweitung des TRIPS Waivers auf Covid-19-Therapeutika und -Diagnostika

Felix Hermann in „The Patent Lawyer“ zu neuen Prüfungs­richtlinien des EPA und deren Auswir­kungen auf das Prüfungs­verfahren für Patentanmelder

20. Oktober 2022/in Publikationen Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Im Jahr 2018 hat das Europäische Patentamt (EPA) damit begonnen, die Abschnitte zur Klarheit und Auslegung von Ansprüchen in Abschnitt F.IV.4 der EPA-Prüfungsrichtlinien zu überarbeiten. Dabei lag der Schwerpunkt der Änderungen auf der Anpassung der Beschreibung der Patentanmeldungen an die (geänderten und gewährbaren) Ansprüche, die für die Erteilung von europäischen Patentanmeldungen gemäß den Richtlinien notwendig sind. Diese Änderungen in den Prüfungsrichtlinien, die durch sie hervorgerufenen rechtlichen Risiken und der mit ihnen verbundene erhöhte Arbeits- und Kostenaufwand für Anmelder haben zu einer anhaltenden Debatte zwischen EPA und der Nutzergemeinschaft geführt.

In der Ausgabe September/Oktober 2022 des Fachmagazins „The Patent Lawyer“ gibt BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Patentanwalt Felix Hermann einen umfassenden Einblick in diese Diskussion und die damit verbunden rechtlichen Fragen. Darüber hinaus zeigt er die Auswirkungen auf, die sich aus der überarbeitenden EPA-Prüfungsrichtlinien 2022 auf die Prüfung europäischer Patentanmeldungen beim EPA ergeben.

Der Artikel von Felix Hermann steht Ihnen hier auf Seite 11 des Download-PDFs in englischer Sprache zur Verfügung.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-10-20 16:56:572022-10-24 12:09:26Felix Hermann in „The Patent Lawyer“ zu neuen Prüfungs­richtlinien des EPA und deren Auswir­kungen auf das Prüfungs­verfahren für Patentanmelder
Dr. Thomas L. Bittner, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Thomas L. Bittner

2. Juni 2022/in Berlin Arbeitnehmererfinderrecht, Lizenzrecht, Patent- & Gebrauchsmusterrecht, Patentbewertung, Patentverletzung Elektrotechnik, Internet, Maschinenbau, Physik, Software / IT
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https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Bittner-Thomas-Portrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:552022-09-15 14:52:57Dr. Thomas L. Bittner
Dr. Jin Jeon, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Jin Jeon

2. Juni 2022/in München Arbeitnehmererfinderrecht, Designrecht, Lizenzrecht, Markenrecht, Patent- & Gebrauchsmusterrecht, Patentbewertung, Patentverletzung Elektrotechnik, Internet, Kreativwirtschaft, Maschinenbau, Physik, Software / IT
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https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Jeon-Jin-Portrait-1.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:362023-03-15 15:24:55Dr. Jin Jeon
Dr. Mario Araujo, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Mario Araujo

2. Juni 2022/in München Arbeitnehmererfinderrecht, Patent- & Gebrauchsmusterrecht, Patentbewertung, Patentverletzung Elektrotechnik, Maschinenbau, Physik, Software / IT
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https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2023/03/Araujo-Mario_Website.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:352023-03-30 17:04:21Dr. Mario Araujo
Dr. Jakob Valvoda, Patentanwalt bei BOEHMER & BOEHMERT

Dr. Jakob Valvoda

2. Juni 2022/in München Arbeitnehmererfinderrecht, IT-Recht, Patent- & Gebrauchsmusterrecht, Patentbewertung, Patentverletzung Internet, Software / IT
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https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Valvoda-Jakob-Portrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:192022-06-30 16:46:13Dr. Jakob Valvoda
Dr. Volker Scholz, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Volker Scholz

2. Juni 2022/in Bremen Arbeitnehmererfinderrecht, Designrecht, Patent- & Gebrauchsmusterrecht, Patentbewertung, Patentverletzung Chemie, Pharma / Biotechnologie
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https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Scholz-Volker-Portrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:182022-09-15 14:55:04Dr. Volker Scholz
Dr. Stefan Schohe, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Stefan Schohe

2. Juni 2022/in München Arbeitnehmererfinderrecht, Designrecht, IT-Recht, Lizenzrecht, Patent- & Gebrauchsmusterrecht, Patentbewertung, Patentverletzung Elektrotechnik, Internet, Kreativwirtschaft, Maschinenbau, Physik, Software / IT
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https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Schohe-Stefan-Portrait.jpg 667 1000 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2022-06-02 15:35:172022-09-15 14:10:24Dr. Stefan Schohe
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