Daniel Herrmann berät Start-ups, mittelständische Unternehmen und Großkonzerne aus dem In-und Ausland auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes, insbesondere hinsichtlich Patente und Gebrauchsmuster. Er konzentriert sich vor allem auf den Aufbau und die Verteidigung von Patentportfolios mit Spezialisierung in den Technologie-bereichen computerimplementierte Erfindungen („neue Technologien“), Medizintechnik, Optik, Elektronik und Maschinenbau. Dazu betreut er regelmäßig Anmelde-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, dem Deutschen Patent und Markenamt und dem Bundespatentgericht. Zudem führt er Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren vor den deutschen Gerichten und fertigt Recherchen sowie Freedom-to-Operate Analysen an.