BOEHMERT & BOEHMERT schafft ein Klima und eine Unternehmenskultur, die frei von Ängsten vor negativen Konsequenzen ist, wenn Hinweise auf Fehlverhalten oder Verstöße gemeldet werden.
Für Fragen zur Anwendung dieses Code of Conduct in der täglichen Arbeit ist die Führungskraft – in der Regel die Partnerin oder der Partner – die erste Beschwerdestelle, gleiches gilt für Compliance-relevante Verhaltensunsicherheiten. Darüber hinaus haben sämtliche Mitarbeitenden von Boehmert & Boehmert die Möglichkeit, sich an den für diesen Zweck eingerichteten Partnerausschuss zu wenden. Dieser Compliance-Ausschuss ist die Beschwerdestelle nach §13AGG, der Verstöße gegen den Code of Conduct oder Verdachtsfälle gemeldet werden können.
Der Compliance-Ausschuss bietet vertrauliche Unterstützung und berät betroffene Personen über Schutz- und Handlungsmöglichkeiten., Das Recht auf Anonymität bleibt im Rahmen des Beratungsgesprächs gewahrt. Alle Informationen, persönlichen Daten und Gesprächsinhalte werden, soweit im Rahmen der Ermittlungen möglich, vertraulich behandelt.
Mitarbeiter*innen, die Meldungen ehrlich und im guten Glauben machen, müssen keine Disziplinarverfahren oder Vergeltungsmaßnahmen fürchten.
BOEHMERT & BOEHMERT erwartet von allen Partnerinnen und Partnern, Anwältinnen und Anwälten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich im Sinne des Code of Conduct verhalten.
Jede und jeder von uns ist persönlich für die Aufrechterhaltung und Einhaltung der hier beschriebenen Bestimmungen und Richtlinien verantwortlich.