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Wir bieten Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden. Wir leben eine strikte Null-Toleranz-Haltung bei Diskriminierung und sexueller Belästigung im Arbeitsumfeld: Wir dulden keinerlei Diskriminierung von Mitarbeitenden oder Bewerber*innen im Zusammenhang mit Rasse, Religion, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft, Alter, Behinderung, Schwangerschaft und ähnlichem.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dazu zählen nicht nur verbale und physische Belästigungen wie sexualisierte Aussagen oder unerwünschte Berührungen, sondern auch nonverbale Formen wie anzügliche Gesten und Blicke oder das Zeigen pornografischer Bilder.
Wir definieren sexuelle Belästigung über die objektive Wahrnehmung des Geschehens und nicht über die Absicht der belästigenden Person. Entscheidend ist, ob ein bestimmtes Verhalten objektiv einen sexuellen Charakter hat und sich die betroffene Person dadurch belästigt gefühlt hat.
Keine Regelung kann jedes mögliche Vorkommnis einer ethischen Frage abdecken. Wir lassen uns vom Prinzip leiten, dass wir uns für faires und ehrliches Verhalten einsetzen. Bei ethischen Fragen lassen wir gesunden Menschenverstand walten.
Verstöße gegen Verhaltensregeln, Rechtsvorschriften, interne Richtlinien und Regelungen können nicht nur für den Einzelnen persönlich, sondern auch für BOEHMERT & BOEHMERT schwerwiegende Folgen haben. Daher wird vorwerfbares bewusstes Fehlverhalten nicht toleriert.
Fehlverhalten und Verstöße sanktioniert BOEHMERT & BOEHMERT im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen konsequent ohne Berücksichtigung von Rang und Position der handelnden und betroffenen Person.
BOEHMERT & BOEHMERT schafft ein Klima und eine Unternehmenskultur, die frei von Ängsten vor negativen Konsequenzen ist, wenn Hinweise auf Fehlverhalten oder Verstöße gemeldet werden.
Für Fragen zur Anwendung dieses Code of Conduct in der täglichen Arbeit ist die Führungskraft – in der Regel die Partnerin oder der Partner – die erste Beschwerdestelle, gleiches gilt für Compliance-relevante Verhaltensunsicherheiten. Darüber hinaus haben sämtliche Mitarbeitenden von Boehmert & Boehmert die Möglichkeit, sich an den für diesen Zweck eingerichteten Partnerausschuss zu wenden. Dieser Compliance-Ausschuss ist die Beschwerdestelle nach §13AGG, der Verstöße gegen den Code of Conduct oder Verdachtsfälle gemeldet werden können.
Der Compliance-Ausschuss bietet vertrauliche Unterstützung und berät betroffene Personen über Schutz- und Handlungsmöglichkeiten., Das Recht auf Anonymität bleibt im Rahmen des Beratungsgesprächs gewahrt. Alle Informationen, persönlichen Daten und Gesprächsinhalte werden, soweit im Rahmen der Ermittlungen möglich, vertraulich behandelt.
Mitarbeiter*innen, die Meldungen ehrlich und im guten Glauben machen, müssen keine Disziplinarverfahren oder Vergeltungsmaßnahmen fürchten.
BOEHMERT & BOEHMERT erwartet von allen Partnerinnen und Partnern, Anwältinnen und Anwälten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich im Sinne des Code of Conduct verhalten.
Jede und jeder von uns ist persönlich für die Aufrechterhaltung und Einhaltung der hier beschriebenen Bestimmungen und Richtlinien verantwortlich.