Fabio Adinolfi bespricht EuG Urteil zur rechtserhaltenden Nutzung einer 3D-Marke trotz Hinzufügung weiterer Elemente in GRUR-Prax
Im Heft 23/2022 von „GRUR-Prax – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht“ bespricht BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Fabio Adinolfi das Urteil T-273/21 des EuG vom 26.10.2022 zur rechtserhaltenden Nutzung einer 3D-Marke.
Das Gericht hob mit seinem Urteil die vorherigen Entscheidungen der Löschungsabteilung sowie Beschwerdekammer des EUIPO auf. Es erkannte bei der genutzten Form eines Babyfläschchens für Süßigkeiten die eingetragene Form ohne Abweichungen wieder. Auch die Anbringung von farbigen Wortmarken und anderer Bild- und Wortbestandteile auf der Oberfläche der Flasche störe nach Ansicht des Gerichts die Wiedererkennbarkeit der 3D-Marke, die 1999 in der Klasse 30 ohne Farbe eingetragen wurde, durch Verbraucher nicht.
Rechtsanwalt Fabio Adinolfi begrüßt die Entscheidung des Gerichts zur Aufhebung der vorherigen Fehlurteile und damit auch die Aufrichterhaltung der Attraktivität von 3D-Marken für den kompletten Süßigkeiten- und Nahrungsmittelsektor.
Lesen Sie die vollständige Besprechung des EuG Urteils von Fabio Adinolfi in der Ausgabe 23/2022 von GRUR-Praxis. Registrierten Nutzern von Beck-Online steht sie hier zum Download zur Verfügung.