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IP Stars 2025: BOEHMERT & BOEHMERT erneut als Top Tier Kanzlei ausgezeichnet

30. Juni 2025/in Awards & Rankings

Tier 1 Rating für die Kanzlei in der Kategorie „Trademark – patent & trade mark attorney firms“ sowie „Patent prosecution“.

Wie im letzten Jahr befindet sich BOEHMERT & BOEHMERT im aktuellen Ranking des IP-Leitfadens „Managing Intellectual Property IP Stars“ in exklusiver Gesellschaft. Gemeinsam mit lediglich drei weiteren namhaften Kanzleien, stellt die Jury das Boehmert Team erneut an die Spitze aller „Patent & Trade mark Attorney Firms“ im Rechtsgebiet „Trade mark“. Auch im Bereich „Patent prosecution“ darf sich die Kanzlei über Tier 1 und damit die höchstmögliche Auszeichnung freuen.
Für das Rechtsgebiet „Patent disputes – patent and trade mark attorney firms“ teilt die Jury die gemischte IP-Kanzlei in Tier 3 ein und empfiehlt BOEHMERT & BOEHMERT auch für „Copyright and related rights“.

Neben der Gesamtauszeichnung von BOEHMERT  & BOEHMERT dürfen sich Dr. Carl-Richard Haarmann, Peter Gross und Dr. Volker Schmitz-Fohrmann mit dem Titel „Trade mark star 2025“ schmücken. Als „Patent star 2025“ werden Dr. Thomas L. Bittner, Christian W. Appelt sowie Dr. Markus Engelhard geehrt.

Die schon veröffentlichten diesjährigen Ergebnisse sind hier abrufbar.

IP STARS ist – nach eigenen Angaben – der führende Leitfaden für Kanzleien und Praktiker im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes weltweit. Bereits im Jahr 1994 wurde das erste Verzeichnis veröffentlicht. Die IP STARS Ranglisten basieren auf Informationen vonseiten Tausender Firmen, IP-Spezialisten und deren Kunden, Interviews, Online-Umfragen sowie auf unabhängigen Recherchen. Bewertet werden Fachwissen, Arbeitsbelastung, Marktreputation, Erfolgsbilanz, für die Mandanten erzielte Ergebnisse und einzigartige Stärken im jeweiligen Rechtsgebiet. Die Analyse ist unparteiisch, das Expertenteam von IP STARS erhebt seine Rankings rein auf Basis erbrachter Leistungen.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2025/06/2025_IP-Stars-Top-Tier-Firm-1.jpg 800 800 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-06-30 15:31:102025-08-25 12:03:25IP Stars 2025: BOEHMERT & BOEHMERT erneut als Top Tier Kanzlei ausgezeichnet

Dr. Florian Schwab in WTR Daily zur Rechtssache T-76/24 – keine Verwechse­lungs­gefahr zwischen PRESIDENT-Marken

25. Juni 2025/in Publikationen Markenrecht

Im Online-Magazin „World Trademark Review Daily” beleuchtet BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (T-76/24) in der Rechtssache Benschop gegen EUIPO vom 4. Juni 2025.

In einem jahrelangen Verfahren hat das Gericht in Luxemburg nunmehr die Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO aufgehoben und den Widerspruch der Seven Bell Group aufgrund deren älteren EU-Bildmarke PRESIDENT’S gegen die EU-Bildmarke ALWAYS RUN 4PRESIDENT zurückgewiesen.

Trotz Ähnlichkeit bzw. Identität der relevanten Waren und Dienstleistungen (u. a. für Geldbörsen, Bekleidungsstücke, Werbung) sah das Gericht aufgrund der geringen visuellen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit der Marken keine Verwechslungsgefahr. Das Gericht betonte, dass die erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke nicht ausreiche, um diese Unterschiede auszugleichen. Außerdem werde der gemeinsame Begriff „President“ von den maßgeblichen Verkehrskreisen in der EU als Teil des englischen Grundwortschatzes verstanden und als rein laudativ für die betreffenden Waren und Dienstleistungen aufgefasst. Dies führe dazu, dass die zusätzlichen Bestandteile der angefochtenen Marke nur eine unterdurchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit vermitteln würden, so das Gericht.

 

 

Der ausführlichen Artikel von Dr. Schwab mit dem Titel „General Court annuls Board of Appeal decision in PRESIDENT dispute“ ist am 16. Juni 2025 erschienen und für registrierte Nutzer von WTR Daily hier online in englischer Sprache abrufbar.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-06-25 13:58:222025-06-25 14:14:01Dr. Florian Schwab in WTR Daily zur Rechtssache T-76/24 – keine Verwechse­lungs­gefahr zwischen PRESIDENT-Marken

Financial Times: BOEHMERT & BOEHMERT als „Europe’s Leading Patent Law Firm 2025“ gelistet

24. Juni 2025/in Awards & Rankings

Fortlaufende Auszeichnung seit Einführung des Rankings in 2019. Kanzlei erhält Empfehlungen für fünf Branchen.

Bereits seit 2019 listet das britische Wirtschaftsmagazin alljährlich die führenden Patentanwaltskanzleien Europas. Von Anbeginn durfte sich das BOEHMERT & BOEHMERT Team über ein Ranking freuen, so auch in diesem Jahr.

Dank der breiten Branchenkenntnis und herausragenden Expertise, werden die Anwälte der IP-Kanzlei für fünf Industriezweige empfohlen – Chemie & Pharmazie, Elektrotechnik & Physik, IT & Software, Werkstoffe & Nanotechnologie sowie Maschinenbau.

Das diesjährige Ranking resultiert aus einer Online-Befragung im Februar und März 2025 von mehr als 10.000 Patentanwältinnen und Anwälten in Kanzleien oder Patentabteilungen von Unternehmen. Empfehlungen von über 3.300 Mandanten, Kolleginnen und Kollegen fanden Berücksichtigung. Dabei wurden die Ergebnisse der letztjährigen Umfrage mit geringer Gewichtung herangezogen. Selbstempfehlungen und Versuche der Mehrfachteilnahme wurden unterbunden.

Die aktuelle Liste der führenden Patentanwaltskanzleien Europas ist hier online abrufbar.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-06-24 16:09:002025-06-24 16:19:21Financial Times: BOEHMERT & BOEHMERT als „Europe’s Leading Patent Law Firm 2025“ gelistet

Neue Entscheidung G 1/24 – Anspruchs­auslegung beim Euro­päischen Patent­amt

24. Juni 2025/in IP-Update Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Am 18. Juni 2025 hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) eine lang erwartete Entscheidung (G 1/24) veröffentlicht, die erhebliche Auswirkungen auf die Auslegungspraxis europäischer Patente haben dürfte.

Gemäß Art. 69 Abs. 1 EPÜ, der von den nationalen Patentgerichten aller EPÜ-Staaten anzuwenden ist, wird der Schutzbereich eines europäischen Patents durch die Patentansprüche bestimmt wobei Beschreibung und Zeichnungen sind zur Auslegung heranzuziehen sind. Auch das Einheitliche Patentgericht (UPC) folgt dieser Linie[1]. Danach sind Ansprüche nicht isoliert, sondern stets im Lichte der Beschreibung und der Zeichnungen zu interpretieren.

Anders verhielt es sich bislang im Prüfungs- und Einspruchsverfahren vor dem EPA. Die Rechtsprechung der Beschwerdekammern war uneinheitlich: Während einige Kammern Beschreibung und Zeichnungen zumindest dann heranzogen, wenn der Anspruch unklar war, lehnten andere dies ab – selbst wenn die Beschreibung Aufklärung über den tatsächlich intendierten Anspruchsinhalt versprach.

Prominente Beispiele sind die Entscheidungen T 1473/19 (30. September 2022) und T 1127/16 (18. Februar 2021), in denen Patente wegen eines im Anspruch fehlenden Kommas widerrufen wurden. Die jeweiligen Kammern vertraten die Auffassung, dass bei sprachlich klaren Ansprüchen ein Rückgriff auf die Beschreibung nicht zulässig sei, selbst wenn dies zu einem vom übrigen Inhalt abweichenden Verständnis führt.

Diese divergierende Rechtsprechung trat auch in der Beschwerdesache T 0439/22 zutage. In einer Zwischenentscheidung vom 24. Juni 2024 wurde diskutiert, ob ein im Hauptanspruch verwendeter Begriff in seiner engeren technischen Bedeutung – ohne Bezug zur Beschreibung – oder gemäß einer in der Beschreibung enthaltenen weiteren Auslegung zu verstehen sei. Das Ergebnis war entscheidend für die Beurteilung der Neuheit und damit der Patentfähigkeit. Da die Kammer die aufgeworfene Rechtsfrage nicht abschließend klären konnte, legte sie diese gemäß Art. 112 EPÜ der Großen Beschwerdekammer vor.

Mit Entscheidung G 1/24 hat die Große Beschwerdekammer nun Klarheit geschaffen: Beschreibung und Zeichnungen sind bei der Auslegung von Patentansprüchen für die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit stets zu berücksichtigen – auch im Prüfungs- und Einspruchsverfahren.

Mit dieser Entscheidung wird nun ein Paradigma vorgegeben: Künftig ist eine vom Inhalt der Beschreibung und Zeichnungen der Patentanmeldung oder des Patents losgelöste Auslegung der Ansprüche für die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit im Prüfungs- und Einspruchsverfahren nicht mehr zulässig.

Im Ergebnis wird die Auslegungspraxis des Europäischen Patentamts somit mit jener des UPC und vieler nationaler Gerichte harmonisiert.

Des Weiteren dürfte es zu erwarten sein, dass im Prüfungsverfahren vor dem EPA die Anpassung der Beschreibung an den Gegenstand der Ansprüche in Zukunft noch kritischer überprüft wird.

Für die tägliche Praxis bedeutet diese Entscheidung insbesondere:

  • Bei der Ausarbeitung einer Neuanmeldung ist höchste Sorgfalt geboten. Begriffe, Ausdrücke und Parameter, die in den Ansprüchen verwendet werden, sollten gezielt durch Definitionen, erläuternde Klarstellungen und Rückfallpositionen in der Beschreibung (und ggf. in den Zeichnungen) gestützt werden.
  • Die Beschreibung sollte so formuliert sein, dass sie eine möglichst weite Auslegung des Anspruchsgegenstands zulässt, ohne dabei die Konsistenz mit den Ansprüchen zu gefährden.
  • Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass die vom Erfinder bzw. vom Anmelder beabsichtigte Ausführungsform – oder bevorzugte technische Umsetzung – klar innerhalb des Auslegungsrahmens des Anspruchsgegenstands liegt.

BOEHMERT & BOEHMERT hat die neue Entscheidung bereits in die Praxis umgesetzt und steht jederzeit für Beratungsgespräche zur Verfügung.

 

[1] Siehe u. a. CoA_335/2023 / App_576355/2023 vom 26. Februar 2024 und CoA_1/2024 / ApL_8/2024 vom 13. Mai 2024

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2025-06-24 10:50:222025-06-25 09:05:54Neue Entscheidung G 1/24 – Anspruchs­auslegung beim Euro­päischen Patent­amt

Leaders League 2025: BOEHMERT & BOEHMERT für zwei Rechtsgebiete als „Beste IP Kanzlei“ ausgezeichnet

19. Juni 2025/in Awards & Rankings

Auszeichnung „führend“ für Patentanmeldung und Markenanmeldung. Bestnoten und Empfehlungen in sechs weiteren Kategorien. 21 Anwälte zum Teil mehrfach hervorgehoben.

„Beste IP Kanzlei“ und „Führend“ lautet in diesem Jahr das Urteil der Jury für das BOEHMERT & BOEHMERT Team in gleich zwei Rechtsgebieten – „Patentanmeldung“ und „Markenanmeldung“.
Damit wird den Patentanwälten Christoph Angerhausen, Christian W. Appelt, Dr. Markus Engelhard, Dr. Steffen Schmidt, Dr. Volker Scholz und Dr. Jakob Valvoda sowie den Rechtsanwälten Peter Groß, Dr. Florian Schwab und Dr. Martin Wirtz die höchstmögliche Anerkennung der Rating-Agentur zuteil.

Mit der Bewertung „Ausgezeichnet“ ehrt die Jury Dr. Rudolf Böckenholt, Dr. Andreas Dustmann, Silke Freund, Dr. Carl-Richard Haarmann und Dr. Eckhard Ratjen für ihre Arbeit im Bereich „Marke Prozessführung“.

Mit dem Urteil „Sehr empfehlenswert“ werden die folgenden BOEHMERT & BOEHMERT Anwältinnen und Anwälte in gleich drei Kategorien bedacht:
• Patente Prozessführung – Dr. Carl-Richard Haarmann, Dr. Michael Rüberg
• Medien, Sport & Unterhaltung – Dr. Rudolf Böckenholt, Silke Freund, Dr. Martin Schaefer
• Gesundheit, Pharma & Biotechnologie – Dr. Markus Engelhard, Dr. Martin Erbacher, Dr. Ute Kilger, Dr. Volker Scholz

Darüber hinaus spricht die Leaders League Jury Empfehlungen aus für Dr. Andreas Dustmann, Dr. Sebastian Engels, Dr. Matthias Hofmann, Dr. Eckhard Ratjen und Dr. Jakob Valvoda auf dem Gebiet „IT & Outsourcing“ sowie für Dr. Sebastian Engels, Dr. Eckhard Ratjen, Dr. Michael Rüberg und Dr. Alexander Thamer für deren Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes.

Mit dem Leitsatz „Exzellenz in Führung und Management“ versteht sich Leaders League als Medien- und Rating-Agentur für Spitzenkräfte auf internationaler Ebene und liefert aktuelle Nachrichten und Analysen sowie Verzeichnisse zu Unternehmen, Rankings, Fachveranstaltungen und digitalen Produkten.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2025/06/Leaders-League-2025.png 500 500 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-06-19 10:53:552025-06-23 12:03:49Leaders League 2025: BOEHMERT & BOEHMERT für zwei Rechtsgebiete als „Beste IP Kanzlei“ ausgezeichnet

Vorstellung des chinesischen Open-Licence-System von Zichen Jia, Prof. Dr. Goddar und Melanie Müller in Les Novelles, Juni 2025

18. Juni 2025/in Publikationen Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Im Journal der Licencing Executives Society International, Ausgabe Juni 2025, behandeln die Autoren Zichen Jia (Rechtsanwältin in China, TU Dresden) sowie die BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte Prof. Dr. Heinz Goddar (Patentanwalt) und Melanie Müller (Rechtsanwältin) das Open-Licence-System im chinesischen Patentrecht aus dem Jahr 2021, das mit der vierten Revision des Patentgesetzes der Volksrepublik China eingeführt wurde.

Mit dem neuen System sollten die freiwillige Lizenzierung von Patenten erleichtert und Innovationen breiter zugänglich gemacht werden. Seit 2024 ist das System landesweit in Kraft, nachdem es zuvor in mehreren Provinzen pilotiert wurde. Bis Ende 2023 nahmen über 59.000 Patente und mehr als 3.200 Patentinhaber daran teil.

In ihrem Artikel erklären die Autoren ausführlich die Kernpunkte des chinesischen Systems hinsichtlich:
• Erklärung und Rücknahme der Open Licence
• Offene Lizenzgebühren und Ermäßigung oder Befreiung von Jahresgebühren
• Alternative Streitbeilegung im Rahmen des neuen Systems (Mediation, gerichtliche Klage)

Abschließend vergleichen die Autoren das chinesische System mit dem deutschen. Hier sind die größten Unterschiede, dass in Deutschland eine Open-License-Erklärung bereits vor der Patenterteilung abgegeben werden kann, mit einer Halbierung der Jahresgebühren. Zudem kann das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Streitfall die Lizenzgebühr verbindlich festlegen, während in China die Patentbehörde (CNIPA) lediglich eine vermittelnde Rolle einnimmt.

Mitgliedern der Licencing Executives Society International, kurz LESI, steht der vollständige Artikel in englischer Sprache hier zum Download zur Verfügung.

 

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-06-18 19:44:112025-06-18 19:45:58Vorstellung des chinesischen Open-Licence-System von Zichen Jia, Prof. Dr. Goddar und Melanie Müller in Les Novelles, Juni 2025

brand eins zählt BOEHMERT & BOEHMERT zu den besten Wirtschaftskanzleien 2025

18. Juni 2025/in Awards & Rankings

Fünf Sterne für die Kanzlei und Auszeichnungen für die Bereiche „Marken, Geschmacksmuster“, „Patentrecht“ und „Urheberrecht“.

In der aktuellen Ausgabe des Branchenreports brand eins /thema „Die besten Wirtschaftskanzleien des Jahres 2025“ wird BOEHMERT & BOEHMERT mit fünf Sternen und damit mit der höchstmöglichen Auszeichnung geehrt. Hervorgehoben werden die Rechtsgebiete „Marken, Geschmacksmuster“, „Patentrecht“ und „Urheberrecht“.

Brand eins /thema ist ein Gemeinschaftsprojekt von brand eins und Statista. In diesem Jahr werden 435 Wirtschaftskanzleien in 24 Rechtsgebieten gelistet. Das vollständige Ranking ist hier online einzusehen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-06-18 19:19:472025-06-18 19:19:47brand eins zählt BOEHMERT & BOEHMERT zu den besten Wirtschaftskanzleien 2025

Best Lawyers 2026/Handelsblatt 2025: 21 BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte ausgezeichnet

12. Juni 2025/in Awards & Rankings

„Best Lawyers in Germany 2026“ Titel für 20 Patent- und Rechtsanwälte. Jury hebt Dr. Alexander Thamer als „Ones to Watch in Germany 2026” hervor.

Der US-amerikanische Fachverlag „Best Lawyers“ zeichnet auch in diesem Jahr wieder zahlreiche BOEHMERT & BOEHMERT Patent- und Rechtsanwälte mit dem Titel „Best Lawyers in Germany“ aus.

Mit dem Titel „Ones to Watch in Germany“ ehrt die Jury Rechtsanwalt Dr. Alexander Thamer zum zweiten Mal in Folge.
Dr. Alexander Thamer ist am Standort Berlin im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten in amtlichen Verfahren sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Verletzungsprozessen sowohl auf Aktiv- als auch auf Passivseite. Ein besonderer Fokus seiner Beratungspraxis liegt auf dem Gebiet des Urheberrechts.

Unsere „Best Lawyers in Germany 2026“ im Überblick

Christoph Angerhausen, Düsseldorf, Gewerblicher Rechtsschutz
Christian W. Appelt, München, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Thomas Bittner, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Rudolf Böckenholt, Bremen, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Andreas Dustmann, Berlin, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Markus Engelhard, München, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Sebastian Engels, Berlin, Gewerblicher Rechtsschutz
Silke Freund, München, Gewerblicher Rechtsschutz sowie Medien- und Urheberrecht
Prof. Dr. Heinz Goddar, München, Gewerblicher Rechtsschutz und Patentrecht
Peter Gross, München, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Carl-Richard Haarmann, München, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Ute Kilger, Berlin, Biotechnologierecht
Dr. Ludwig Kouker, Bremen, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Karl-Heinz Metten, Frankfurt, Gewerblicher Rechtsschutz
Malte Nentwig, Bremen, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Eckhard Ratjen, Bremen, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Michael Rüberg, Düsseldorf, München, Paris, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Martin Schaefer, Berlin, Medien und Entertainment, Gewerblicher Rechtsschutz, Medien- und Urheberrecht
Dr. Sebastian Schlegel, Berlin, Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Alexander Thamer, Berlin, Gewerblicher Rechtsschutz (Ones to Watch in Germany 2026)
Dr. Martin Wirtz, Berlin, Gewerblicher Rechtsschutz

Nach eigenen Angaben ist Best Lawyers der älteste und renommierteste Rankingdienst für Anwälte weltweit. Zur Auswahl der prämierten Anwälte wird das Peer-Review-Verfahren angewendet. Die Bewertungen basieren auf Umfrageergebnissen führender Juristen eines geografischen Gebietes sowie eines definierten rechtlichen Tätigkeitsbereichs. Das Ranking des US-amerikanischen Fachverlags wird alljährlich auch im Handelsblatt veröffentlicht, allerdings unter der aktuellen Jahreszahl.

Die Liste der „Best Lawyers 2026“ von BOEHMERT & BOEHMERT ist hier auf der Website des US-amerikanischen Fachmagazins (in Englisch) sowie auf dem Online-Angebot des Handelsblatts abrufbar.

 

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2025/06/Handelsblatt-2025.png 500 500 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-06-12 16:53:092025-09-22 10:58:15Best Lawyers 2026/Handelsblatt 2025: 21 BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte ausgezeichnet

BOEHMERT & BOEHMERT Standort Bielefeld unter neuer Adresse

11. Juni 2025/in Aktuelles

Das Büro in Bielefeld wird unweit des Stadtzentrums wieder eröffnet.

Im Zentrum der Wachstumsregion Ostwestfalen-Lippe richtet BOEHMERT & BOEHMERT ein neues Büro unter der Adresse Auf der Großen Heide 9, 33609 Bielefeld, ein.

Christoph Angerhausen, Dr. Eckhard Ratjen und Oliver Tarvenkorn bilden künftig das starke Team der Kanzlei am neuen Standort. Mit zwei Patentanwälten und einem Rechtsanwalt sieht sich die Kanzlei optimal aufgestellt, um ihren Mandaten in der Region Ostwestfalen-Lippe auch weiterhin bestmögliche Beratung und Betreuung in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes anbieten zu können.

Das BOEHMERT & BOEHMERT Team für Bielefeld

Christoph Angerhausen, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT
Christoph Angerhausen, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT
Dr. Oliver Tarvenkorn, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT
Dr. Oliver Tarvenkorn, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT
https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2025/06/BOEHMERT-Buero-Bielfeld-Aussenansicht-1000.jpg 666 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-06-11 09:10:372025-06-12 09:13:32BOEHMERT & BOEHMERT Standort Bielefeld unter neuer Adresse

IAM Patent 1000 – Goldstandard und mehrfache Auszeichnung für BOEHMERT & BOEHMERT

2. Juni 2025/in Awards & Rankings

„Gold“ für den Rechtsraum Deutschland, „Silber“ für Europäisches Patentamt (EPO), ebenso wie „Empfehlung“ für das Einheitliche Patentgericht (UPC).

Die IP-Kanzlei BOEHMERT & BOEHMERT hat im aktuellen Ranking von IAM Patent 1000 erneut eine äußerst positive Bewertung erhalten. Für den Rechtsraum Deutschland, der mit der Höchstbewertung „Gold“ ausgezeichnet wird, werden drei Unterkategorien gesondert hervorgehoben. Der Bereich „Firms: Prosecution and Nullity“ erhält ebenfalls Gold, während „Firms: Infringement“ Bronze verliehen wird. Im Bereich „Firms: Transactions“ wurde die Partnerschaft empfohlen. Die Kanzlei wird als „vertrauenswürdiger, zuverlässiger und hochqualifizierter Partner für alle IP-Belange“ beschrieben und überzeuge durch „umfangreiche Erfahrung und wirtschaftsorientierte Beratung“.

Im Bereich Patentstreitigkeiten werden mit Dr. Michael Rüberg, Dr. Carl-Richard Haarmann und Dr. Sebastian Engels drei Rechtsanwälte von BOEHMERT & BOEHMERT gesondert hervorgehoben. Dr. Michael Rüberg wird als „sehr kenntnisreich, gründlich in seiner Herangehensweise und hervorragend darin, Verfahren voranzubringen“ beschrieben. Mit fast drei Jahrzehnten Erfahrung entwickle Dr. Carl-Richard Haarmann „kluge Strategien für nationale und grenzüberschreitende Verletzungsverfahren“. Dr. Sebastian Engels gelte als „cleverer Problemlöser und überzeugender Vertreter, der stets das Beste für seine Mandanten anstrebe“.

Für die den Bereich Patentanmeldung und -verteidigung werden ebenfalls drei der Partner herausgestellt. Die Zusammenarbeit mit Patentanwalt Christoph Angerhausen sei herausragend. „Sein tiefes technisches Wissen, strategischer Weitblick und seine Verlässlichkeit machen ihn zu einem geschätzten Partner beim Aufbau und der Pflege von Patentportfolios.“ Life-Sciences Experte und Patentanwalt Dr. Markus Engelhard wird als „sehr zuverlässig, praxisnah und effizient“ beschrieben während Patentanwalt Christian W. Appelt durch „umfangreiche Erfahrung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren“ überzeuge und von Mandanten für seine „professionelle und authentische Beratung“ hoch geschätzt werde.

Für den Rechtsraum Europäisches Patentamt (EPO) werden Dr. Daniel Herrmann sowie erneut Christian W. Appelt und Dr. Markus Engelhard namentlich hervorgehoben.

Das Ranking von IAM Patent 1000 erscheint jährlich und stellt die weltweit führenden Kanzleien für Patentrecht vor. Die Ergebnisse basieren auf umfassenden Recherchen von IAM Patent 1000 Analytics, die die globale IP-Branche mithilfe fundierter Daten, individuell anpassbarer Tools und Experteneinschätzungen analysiert. So entsteht ein detailliertes Bild der Leistungsfähigkeit von Kanzleien in den Bereichen Patentanmeldung, Streitverfahren und Transaktionen.

Die Bewertung von BOEHMERT & BOEHMERT für 2025 kann auf der Website von IAM Patent 1000 hier frei eingesehen werden.

 

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2025-06-02 10:24:052025-06-25 09:23:39IAM Patent 1000 – Goldstandard und mehrfache Auszeichnung für BOEHMERT & BOEHMERT

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  • Porträtfoto von Dr. Daniel Herrmann, Patentanwalt und Partner bei BOEHMERT & BOEHMERT in Frankfurt/ München
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