Dr. Florian Schwab in WTR Daily zur Rechtssache T-76/24 – keine Verwechselungsgefahr zwischen PRESIDENT-Marken
Im Online-Magazin „World Trademark Review Daily” beleuchtet BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (T-76/24) in der Rechtssache Benschop gegen EUIPO vom 4. Juni 2025.
In einem jahrelangen Verfahren hat das Gericht in Luxemburg nunmehr die Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO aufgehoben und den Widerspruch der Seven Bell Group aufgrund deren älteren EU-Bildmarke PRESIDENT’S gegen die EU-Bildmarke ALWAYS RUN 4PRESIDENT zurückgewiesen.
Trotz Ähnlichkeit bzw. Identität der relevanten Waren und Dienstleistungen (u. a. für Geldbörsen, Bekleidungsstücke, Werbung) sah das Gericht aufgrund der geringen visuellen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit der Marken keine Verwechslungsgefahr. Das Gericht betonte, dass die erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke nicht ausreiche, um diese Unterschiede auszugleichen. Außerdem werde der gemeinsame Begriff „President“ von den maßgeblichen Verkehrskreisen in der EU als Teil des englischen Grundwortschatzes verstanden und als rein laudativ für die betreffenden Waren und Dienstleistungen aufgefasst. Dies führe dazu, dass die zusätzlichen Bestandteile der angefochtenen Marke nur eine unterdurchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit vermitteln würden, so das Gericht.
Der ausführlichen Artikel von Dr. Schwab mit dem Titel „General Court annuls Board of Appeal decision in PRESIDENT dispute“ ist am 16. Juni 2025 erschienen und für registrierte Nutzer von WTR Daily hier online in englischer Sprache abrufbar.