Dr. Julian Wernicke kommentiert Urteil des OLG Düsseldorf zur markenmäßigen Verwendung des Zeichens „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ für Eierlikör in GRUR-RR
In Heft 8-9/2023 der „GRUR-RR – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Rechtsprechungs-Report“ bespricht BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Julian Wernicke das Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2023 (Az.: 20 U 41/22) zur Abgrenzung der markenmäßigen von der rein beschreibenden Zeichenbenutzung.
Konkret beschäftigt sich das Gericht mit der Frage, ob die Klagemarke „Eieiei“ durch den Text „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ auf Verpackungen für Eierlikör verletzt wurde. Dies hätte eine Benutzung des angegriffenen Zeichens als Marke vorausgesetzt, d.h. das Zeichen müsste einen Hinweis auf die Herkunft der Ware enthalten. Nach Ansicht von Dr. Julian Wernicke hat das OLG Düsseldorf dies zu Recht verneint und die Klage abgewiesen. Die angesprochenen Verkehrskreise erkennen in der Produktaufmachung eine besonders einprägsame, schlagwortartige Zutatenangabe (Ei) bzw. eine werbliche Anpreisung im Sinne eines besonders starken Ausdrucks der Überraschung (Ei, ei, ei).
Das vollständige Urteil des OLG Düsseldorf sowie die Anmerkung von Dr. Julian Wernicke können Sie in Heft 8-9/2023 der GRUR-RR ab Seite 349 nachlesen oder den Beitrag als registrierter Nutzer von Beck Online hier herunterladen.