• Die BOEHMERT & BOEHMERT Partner Christian W. Appelt und Dr. Markus Engelhard stehen vor großen Fenstern in Büro in München; Herr Appelt schaut auf Laptop; Herr Engelhard lächelt in Kamera.

Das Einheitspatent

Informationen & Anleitungen

Das Einheitspatent – um was geht es?

Mit dem Einheitspatent kann auf Grundlage eines vom Europäischen Patentamt erteilten europäischen Patents einheitlicher Schutz in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten erlangt werden. Es ergänzt das klassische europäische Bündelpatent und eröffnet Patentinhabern eine weitere strategische Option.

Doch wann ist ein Einheitspatent sinnvoll? Welche Kostenaspekte sind zu berücksichtigen? Welche Auswirkungen ergeben sich für bestehende oder künftige Verträge mit Patentbezug? Und welche Rolle spielt das deutsche Patent im Zusammenspiel mit dem Einheitlichen Patentgericht?

In den folgenden Beiträgen erhalten Sie einen Überblick über wichtige praktische und rechtliche Aspekte des Einheitspatents. Eine individuelle rechtliche Bewertung ersetzen diese Informationen selbstverständlich nicht. Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne persönlich zur Verfügung!

Das Einheitspatent

Alles, was Sie wissen müssen!

Einheitspatent: Kosten

Die Kosten für ein Einheitspatent und ein klassisches europäisches Patent sind von der Anmeldung bis zur Erteilung identisch. Je nach der Anzahl der gewünschten Länder, in denen das erteilte Patent aufrechterhalten werden soll, können sich die Kosten für ein Einheitspatent und ein Bündel entsprechender validierter nationaler Patente jedoch erheblich unterscheiden. Die Frage ist also, ab wann ist ein Einheitspatent günstiger als ein klassisches europäisches Patent?

Das Einheitspatent in der Vertragspraxis

Ein Thema, welches sich in Bezug auf das Einheitspatentsystem nicht unmittelbar aufdrängt, ist die Frage, inwiefern die Einführung des Einheitspatents im Rahmen der Gestaltung von Verträgen mit Patentbezug zu berücksichtigen ist. Hierunter fallen klassische Lizenzverträge ebenso wie F&E Verträge, Konsortialverträge und sonstige Vereinbarungen, die Regelungen über die Begründung oder Nutzung von Patenten enthalten.

Deutsches Patent im Licht des EPG

Neben dem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent), das seine Schutzwirkung auch in Deutschland entfaltet, bleibt die Existenz eines nationalen deutschen Schutzrechts bestehen, das vermutlich zukünftig sogar wichtigere, flankierende Rolle spielen wird. Nach der bisherigen Regelung des IntPatÜG zu dem europäischen Bündelpatent, gilt, dass soweit der Gegenstand eines deutschen Patents eine Erfindung ist, für die demselben Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger mit Wirkung für …