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Einheitspatent: Kosten

18. November 2022/in Einheitspatent, UPC-Überblick

Jahresgebühren

Bei einem nationalen Patent sind unter Berücksichtigung der landesüblichen Regeln Jahresgebühren an die jeweiligen nationalen Patentämter direkt zu zahlen. Diese nationalen Jahresgebühren unterscheiden sich in der Höhe in den einzelnen Ländern. Beim Einheitspatent muss hingegen nur eine einzige Jahresgebühr an das Europäische Patentamt (EPA) entrichtet werden, welche sich an der Summe der Jahresgebühren von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Niederlande orientiert. Bei einer geplanten Validierung in einem weiteren Land sind die Jahresgebühren des Einheitspatents dementsprechend günstiger.

Die nachfolgenden Abbildungen veranschaulichen vergleichend die Entwicklung der isolierten und kumulativen Jahresgebühren eines Einheitspatents mit einem in allen entsprechenden 17 EPÜ Mitgliedsstaaten validierten klassischen europäischen Patent.

 

Weitere Kosten

Bei einem klassischen europäischen Patent fallen nach Erteilung neben den Jahresgebühren zusätzliche Kosten für Übersetzungen in nationale Sprachen, Veröffentlichungsgebühren und Kosten für örtliche Dienstleister an, welche von der Anzahl der Länder abhängig sind, in welchen eine Validierung stattfinden soll. Diese Kosten werden beim Einheitspatent minimiert, da eine separate Validierung in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten nicht notwendig ist. Zusätzlich gibt es unter speziellen Voraussetzungen weitere Einsparmöglichkeiten in der Form einer Kompensation für Übersetzungskosten und verringerten Jahresgebühren bei Erklärung einer speziellen Lizenzbereitschaft.

Es gilt die Faustregel: Je größer die Anzahl der Länder, in denen eine Validierung des europäischen Patents angestrebt wird, desto günstiger ist im Vergleich ein Einheitspatent.

Autor: Patrick Hirschle 

 

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BOEHMERT & BOEHMERT

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