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Patentanwalt

Beratung & Unterstützung in allen Belangen des Patentrechts

Wie sieht das Berufsbild eines Patentanwalts aus?

Der Weg zu einem Patent ist für viele Erfindende, Entwickelnde, Unternehmen sowie Start-ups unverzichtbar, ist er doch entscheidend für den wirksamen Schutz des eigenen geistigen Eigentums von Beginn an. Doch die Anmeldung eines Patents ist eine Herausforderung. Zahlreiche formale Bestimmungen und Anforderungen an die Formulierungen des Antrags an das Patentamt müssen erfüllt werden. Da ist ratsam, einen Patenanwalt bzw. eine Patentanwältin zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu Rate zu ziehen.

Doch was sind die konkreten Aufgaben dieser Berufsträger, was gibt es rund um eine Patentanmeldung zu beachten und welche Optionen habe ich als Erfindender für dem umfassenden Schutz meines Know-hows?
Wir geben hier einen kompakten Überblick über Arbeiten, Abläufe und strategische Überlegungen rund um die Einreichung von Patenten sowie dazu, wie wir Sie als zuverlässiger Partner mit langjähriger Erfahrung und umfassender Expertise unterstützen können.

Berufsbild Patentanwältin/-anwalt

Was sind die Aufgaben eines Patentanwalts?

Berufsbild & Qualifikationen

Patentanwältinnen und Patentanwälte verbinden wissenschaftliche resp. technische Kenntnisse mit juristischer Expertise. Die Grundlage ihrer Ausbildung liegt in einem Studium der Naturwissenschaften (wie Biologie, Chemie, Physik), Technik (bspw. Elektrotechnik) oder des Ingenieurwesens (z.B. Maschinenbau). Nach dem Studium folgt eine mehrjährige juristischen Ausbildung mit viel Praxisbezug. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Zulassung durch die Patentanwaltskammer darf man sich „Patentanwalt“ bzw. „Patentanwältin“ nennen. Patentanwältinnen und -anwälte unterliegen fortan der Patentanwaltsordnung.

Patentanwältinnen und Patentanwälte vertreten Ihre Mandantschaft u. a. vor dem Deutschen Patent‑ und Markenamt (DPMA) in München, dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Bundespatentgericht und vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG bzw. UPC).

Patentanwältin bzw. Patentanwalt ist ein „Erfahrungsberuf“. Das heißt, dass neben einem breiten fachlichen Wissensspektrum die Erfahrung maßgeblich für den Erfolg ist.

Erfahren Sie Näheres über das Berufsbild im Interview mit BOEHMERT & BOEHMERT Patentanwältin Dr. Lara Gwinner und Patentanwalt Dr. Hanno Flentje. Was hat sie bewogen, den Beruf zu ergreifen, und wie läuft die mehrjährige patentanwaltliche Ausbildung konkret ab? Diese und weitere Fragen beantworten die beiden Anwälte an unserem Münchner Standort im Interview mit Guidance, Skills & Opportunities for Researchers e.V.

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Mehr Informationen

Tätigkeitsfelder eines Patentanwalts

Die Aufgaben von Patentanwältinnen und Patenanwälten umfassen ein breites Spektrum. In unserer Kanzlei sind dabei das Interesse des Mandanten an einem möglichst breiten Schutz seines geistigen Eigentums maßgebend sowie das Bestreben, für den Mandaten die individuell beste Lösung zu finden.

Hier ein Überblick der Aufgaben:

  • Mandantenberatung nach Sinnhaftigkeit und individuellem Bedarf
  • Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen
  • Recherche und Prüfung der Patentfähigkeit
  • Recherche von Patentverletzungen
  • Begleitung von Prüfungsverfahren
  • Einspruchs‑ und Beschwerdeverfahren
  • Freedom‑to‑Operate‑Analysen und Risikobewertungen
  • Gutachten zu Schutzfähigkeit und Rechtsbeständigkeit
  • Strategische Portfolio‑Beratung
  • Rechtsbeständigkeitsverfahren
  • Nichtigkeitsverfahren
  • Außergerichtliche Einigungen
  • Unterstützung bei Verletzungs- und Verteidigungsfällen

Für wen Patentanwälte arbeiten

Patentanwältinnen und -anwälte arbeiten für Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Innovationen entwickeln und dieses geistiges Eigentum schützen.

Zu den typischen Auftraggebern zählen kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), international operierende Konzerne, Start‑ups, aber auch Hochschulen sowie Forschungs‑ und Entwicklungseinrichtungen. Besonders in innovationsstarken Regionen wie München, Berlin oder Frankfurt besteht ein hoher Bedarf an patentanwaltlicher Beratung, etwa bei der Anmeldung von Patenten, der strategischen Ausrichtung von Schutzrechten oder der Durchsetzung von IP‑Rechten.

Neben der Tätigkeit in spezialisierten Kanzleien arbeiten Patentanwältinnen und Patentanwälte aber auch häufig innerhalb von Unternehmen (Inhouse) und dabei zumeist in Rechts‑ oder IP‑Abteilungen von Konzernen. Dort begleiten sie Innovationsprozesse, koordinieren Patentportfolios und unterstützen die wirtschaftliche Verwertung technischer Entwicklungen.

Auch wir bei BOEHMERT & BOEHMERT beraten unsere Mandantschaft in genau diesen Zusammenhängen, branchenübergreifend und interdisziplinär. Als Kanzlei mit ausgewiesenem Schwerpunkt im Patentrecht arbeiten unsere Patentanwältinnen und Patentanwälte in enger Abstimmung mit ihren rechtsanwaltlichen Kolleginnen und Kollegen, um eine umfassende Beratung in allen Bereichen des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Darüber hinaus komplettieren kurze Abstimmungswege und die persönliche Betreuung die herausragende Dienstleistung unserer Kanzlei.

Berufsbild Patentanwältin/-anwalt

Warum ein Patentanwalt unverzichtbar ist

Strategischer Mehrwert

Patentanträge verlangen präzise Formulierungen und ein tiefes Verständnis des technischen Kontexts. Idealerweise agieren Patentanwälte und Patentanwältinnen dabei als strategische und nutzenorientierte Berater in allen Fragen rund um den nachhaltigen Schutz des geistigen Eigentums ihrer Mandanten.
Denn es gilt die „Einmaligkeit der Einreichung“: Änderungen und Ergänzungen sind nach der ersten Einreichung der Patenanmeldung zumeist nicht zulässig.

BOEHMERT & BOEHMERT verfolgt genau diesen Ansatz: Mit kreativen und zugleich praxisnahen Beratungslösungen begleiten wir unsere Mandantschaft durch den gesamten Schutzrechtsprozess.

Dies stellt sicher, dass:

  • Anmeldungen formal korrekt eingereicht werden,
  • Schutzansprüche optimal verfasst sind,
  • Risiken frühzeitig erkannt werden,
  • Schutzstrategien nachhaltig aufgebaut werden.

Klassische Beratungssituationen

Patentanwältinnen und -anwälte helfen unter anderem, wenn:

  • die Patentfähigkeit einer Erfindung bewertet werden soll,
  • ein Unternehmen ein neues Portfolio aufbauen möchte,
  • ein Fremdpatent verunsichert,
  • eine Patentverletzung Dritter vorliegt (aktiv oder passiv) oder
  • internationale Märkte erschlossen werden sollen.

Experten gezielt finden

Patentenrecht

Patentanmeldung – wie ist der Ablauf?

Schritt 1

Analyse der Ziele des Erfinders

Zu Beginn steht das ausführliche Gespräch mit der Mandantin bzw. mit dem Mandanten.
Dabei steht nicht nur die Erfindung und deren Patentfähigkeit im Mittelpunkt, sondern auch die langfristigen Ziele der Mandantschaft und damit der Umfang des Patentanspruchs.

Schritt 2

Prüfung der Ausgangslage

Nach der Zielermittlung des Erfinders folgt die Recherche zum Stand der Technik – also zu bereits bestehenden Veröffentlichungen und Patenten. Auf dieser Grundlage lässt sich die Schutzfähigkeit einer Erfindung realistisch einschätzen.

Schritt 3

Ausarbeitung der Patentanmeldung

Der Anmeldeprozess einer Patentanmeldung durch Patentanwältinnen und Patentanwälte besteht aus mehreren Teilen:

  • Beschreibung der Erfindung mit Beispielen und Ausführungsformen
  • technische Zeichnungen (falls erforderlich)
  • sorgfältig formulierte Patentansprüche
  • Prüfung von Umgehungslösungen
  • Abstract/Zusammenfassung der Erfindung

Gerade die Formulierung der Ansprüche erfordert große Sorgfalt, weil sie den späteren Schutzumfang definieren und dem Prinzip der „Einmaligkeit der Einreichung“ unbedingt Rechnung tragen sollten.

Schritt 4

Einreichung beim Amt

Die Anmeldung einer Erfindung kann national – in unserem Fall für Deutschland über das DPMA -, als Bündelpatente mit anschließender Validierung in ausgesuchten Ländern über das EPA oder für den Raum der Europäischen Union mittels eines Antrags auf ein Einheitspatent über das EPG (nach vorausgegangenem Antrag auf einheitliche Wirkung vor dem EPA) erfolgen.

Gemäß PCT-Vertrag gibt es noch die Möglichkeit, eine PCT-Patentanmeldung in 158 Staaten der Welt zu platzieren – gefolgt von nationalen Anmeldungen in den gewünschten Ländern. Die Organisation der Vereinten Nationen für den weltweiten Schutz von Innovatoren und deren Erfindungen ist die WIPO.

Doch gleich welche Art der Anmeldung geplant ist, national oder international im großen Stil, stets gilt es Prioritäten, Fristen und fachlich einwandfreie Übersetzungen zu beachten.

Schritt 5

Zahlung der Gebühren / Ohne Moos nichts los

Die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Gebühren ist von derart zentraler Bedeutung, dass diesem Schritt hier ein separater Punkt gewidmet ist.

Schritt 6

Einhaltung der Amtsfristen

Nicht minder wichtig als die Begleichung der Gebühren ist die unbedingte Einhaltung der vom jeweiligen Amt vorgegebenen Fristen. Werden diese missachtet, sinken die Chancen für die Anerkennung eines Patents auf ein sehr niedriges Niveau.

Schritt 7

Prüfungsverfahren

Im Prüfungsverfahren beurteilen die Ämter die Neuheit, erfinderische Tätigkeit, Klarheitserfordernisse und unzulässige Erweiterungen.
Die Patentanwältinnen und Patentanwälte von BOEHMERT & BOHEMERT übernehmen dabei die fachliche Kommunikation mit den Ämtern, antworten auf Bescheide und stimmen sich fortlaufend mit ihren Mandantinnen und Mandanten ab.

Schritt 8

Erteilung & Validierung

Nach erfolgreicher Prüfung wird das Patent erteilt. Beim Europäischen Patent erfolgt anschließend eine Validierung in den gewünschten Ländern. Alternativ kann das Europäische Einheitspatent (EP) oder der internationale Weg über den PCT-Vertrag gewählt werden.

Patentrecht

Patentsysteme – welche gibt es?

  • Deutsches Patent (DPMA)

    Das deutsche Patent bietet eine solide Grundlage für viele technische Bereiche und eignet sich hervorragend für den Schutz in einem der wichtigsten europäischen Märkte. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt mit Sitz in München.

  • Europäisches Patent (EPA)

    Auch das Europäische Patentamt (EPA) hat seinen Hauptsitz in München. Das Gericht führt ein eigenständiges europäisches Patenterteilungsverfahren durch. Mit der zentralen Anmeldung eines europäischen Patents können bis zu 39 Staaten abgedeckt werden, die dem Europäischen Patentübereinkommen angehören (EPÜ). Nach erfolgreichem Anmelde- und Erteilungsverfahren besitzt das Patent in allen Vertragsstaaten dieselbe Wirkung wie ein, in einem dieser europäischen Staaten erteiltes nationales Patent.

  • Einheitspatent (EP) & Einheitliches Patentgericht (EPG/ eng. UPC)

    Das Europäische Einheitspatent bietet einen einheitlichen Schutz in allen teilnehmende EU-Mitgliedstaaten und Streitigkeiten werden vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG, engl. UPC) entschieden – ein modernes System mit europaweiter Wirkung. Das Europäische Einheitspatent ist erst seit Mitte 2023 Realität. Ein breites Spektrum an Informationen zum Europäischen Einheitssystem finden Sie auf unserer UPC-Seite.

  • Internationale Anmeldung (PCT)

    Die PCT-Anmeldung schafft Flexibilität für eine spätere nationale oder regionale Anmeldung und verschafft Zeit, Märkte zu prüfen und Strategien weiterzuentwickeln. Die Anmeldung erfolgt – wie bei nationalen Patenten – beim Deutschen Patent- und Markenamt, das die Anmeldung als Mittler an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) übersendet. Die WIPO steuert das aufwändige mehrphasige Verfahren. So kann Patentschutz in den derzeit 158 Vertragsstaaten erwirkt werden.

Patentrecht

Was kostet eine Patentanmeldung?

Typische Kostenfaktoren

Was kostet es, ein Patent anzumelden, und mit welchen Kosten muss ich langfristig rechnen? Diese Frage beschäftigt viele Erfindende. Die Kosten für eine Patentanmeldung hängt von verschiedenen Faktoren ab und setzten sich zusammen aus:

  • Amtsgebühren
  • Anwaltlichen Gebühren
  • Zeichnungen und Übersetzungen
  • Validierungen im Ausland
  • Jahresgebühren

Orientierungsspannen

Jede Erfindung ist unterschiedlich komplex. Daher variieren die Kosten je nach Umfang der Anmeldung und der geplanten Schutzstrategie. Da auch nach der Anmeldung durch laufende Jahresgebühren Kosten entstehen, sollte man sich bewusst machen, dass eine Patentanmeldung eine langfristige, strategische Investition ist.

Die Gebühren für eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt setzen sich aus einer Anmelde- und Prüfungsgebühr zusammen und liegen bei ca. 400 EUR. Ab dem dritten  Jahr nach der Patentanmeldung fallen Aufrechterhaltungsgebühren von derzeit 70 EUR an, die bei längerer Laufzeit ansteigen. Hinzu kommen die Kosten für die anwaltliche Arbeit und langfristige Aufrechterhaltung des Patents.

Gerne ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftlich sinnvollste Schutzstrategie für Ihr Patent. Sprechen Sie uns gerne an! Unsere Patentanwältinnen und -anwälte informieren Sie vorab transparent, mit welchen Kosten für die Patentanmeldung zu rechnen ist.

Berufsbild Patentawältin/-anwalt

Unterschiede: Patentanwalt vs. Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ausbildung & Kompetenz

Patentanwälte und -anwältinnen vereinen ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium mit einer mehrjährigen juristischen Spezialausbildung.

Rechtsanwälte mit der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ sind hingegen Volljuristen. Sie müssen nach ihrer anwaltlichen Zulassung einen umfassenden Fachanwaltslehrgang im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes absolvieren und weitreichende praktische Erfahrung nachweisen.
Erst nach erfolgreicher Prüfung und ausreichendem Nachweis an Fallzahlen erteilt die Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zum Tragen des Zusatztitels „Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz“. Jährlich müssen zudem mindestens 15 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden, damit der Titel weiterhin getragen werden darf.

Vertretungsbefugnisse & Schwerpunkte

Patentanwältinnen und Patentanwälte vertreten Anmelder vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Bundespatentgericht (BPatG) sowie dem Einheitlichen Patentgericht (EPG; UPC) in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie beraten und vertreten von der Anmeldung bis zur Durchsetzung von Patenten und anderen Schutzrechten.

Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz haben ihren Fokus häufig auf Streitverfahren. Sie können vollumfänglich auch vor Zivilgerichten vertreten, während dies bei Patentanwälten auf oben genannte einschlägige Gerichte beschränkt ist. Zudem deckt ein Fachanwalt den gesamten gewerblichen Rechtsschutz ab, insbesondere auch das Urheber- und Wettbewerbsrecht.

Bei BOEHMERT & BOEHMERT stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz mit ihren Teams zur Seite, die auch in komplexen, oftmals grenzüberschreitenden Verfahren erfahren sind.

FAQs zum Berufsstand Patentanwältin/-anwalt & Patentrecht

Häufig gestellte Fragen

Patentanwälte beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes – insbesondere im Hinblick auf Patente, Marken und Designs. Sie begleiten Erfindungen von der Prüfung der Patentfähigkeit über die rechtssichere Anmeldung und das amtliche Prüfungsverfahren bis hin zur Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten vor nationalen und internationalen Behörden und Gerichten.

Ein Patentanwalt ist kein Jurist im klassischen Sinn. Nach einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studium absolvieren angehende Patentanwälte eine mehrjährige juristische Zusatzausbildung im gewerblichen Rechtsschutz, die mit dem Patentassessor‑Examen abschließt.
Da Patentanwälte kein klassisches Jurastudium mit abschließenden Staatsexamina durchlaufen, sind sie, anders als Rechtsanwälte, keine Volljuristen.

Die Kosten für die Tätigkeit eines Patentanwalts lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen unter anderem von der technischen Komplexität der Erfindung, der Art und Reichweite der Anmeldung (z. B. national, europäisch oder international) sowie vom gewählten Schutz‑ und Anmeldungsweg ab.
Bei BOEHMERT & BOEHMERT legen wir großen Wert auf Transparenz und besprechen den voraussichtlichen Aufwand sowie die Kosten frühzeitig mit unseren Mandantinnen und Mandanten.

Nein, in Deutschland ist die Anmeldung eines Patents grundsätzlich auch ohne Patentanwalt möglich. Allerdings ist das Patentrecht komplex, und bereits kleine Fehler bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung können dazu führen, dass der Schutz später unwirksam oder leicht angreifbar ist.

Ein Patentanwalt unterstützt insbesondere bei

  • der Bewertung der Schutzfähigkeit einer Erfindung,
  • der strategisch richtigen Formulierung der Patentansprüche,
  • der Kommunikation mit den Patentämtern sowie
  • der Durchsetzung und Verteidigung von Patentrechten.

Gerade bei wirtschaftlich relevanten Erfindungen wird daher die professionelle Begleitung durch einen Patentanwalt dringend empfohlen, um einen möglichst nachhaltigen und rechtssicheren Schutz zu erreichen.

Patentierbar sind Erfindungen aus allen Gebieten der Technik. Dazu zählen sowohl Produkte (Erzeugnisse) als auch Verfahren, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Neuheit

    Die Erfindung darf vor dem Anmeldetag weltweit nicht öffentlich bekannt gewesen sein.

  • Erfinderische Tätigkeit

    Die Erfindung muss sich für einen Fachmann nicht naheliegend aus dem Stand der Technik ergeben.

  • Gewerbliche Anwendbarkeit

    Die Erfindung muss praktisch herstellbar oder nutzbar sein, etwa in Industrie, Handwerk oder Landwirtschaft.

Diese Kriterien sind im deutschen Patentgesetz verankert und bilden die Grundlage jeder Patenterteilung.

Auch Software ist unter bestimmten Voraussetzungen patentierbar und zwar dann, wenn eine technische Wirkung vorliegt. Ebenso verhält es sich bei KI-Erfindungen. Auch diese sind in Deutschland und vor dem Europäischen Patentamt patentierbar, wenn sie Lösungen für technische Probleme liefern.

Unsere Patent-Experten, spezialisiert u.a. im den Bereichen Software,  IT und KI, beraten Sie sehr gerne ausführlich!

Bei welchem Patentamt Sie Ihre Erfindung anmelden, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte einer zuvor gut durchdachten und auf Langfristigkeit angelegten Strategie folgen.

Sie können ein Patent national –  in unserem Fall für Deutschland über das DPMA -, als Bündelpatente mit anschließender Validierung in ausgesuchten Ländern über das EPA oder für den Raum der Europäischen Union mittels eines Antrags auf ein Einheitspatent über das EPG (nach vorausgegangenem Antrag auf einheitliche Wirkung vor dem EPA) erfolgen. Gemäß PCT-Vertrag gibt es noch die Möglichkeit, eine PCT-Patentanmeldung in 158 Staaten der Welt zu platzieren – gefolgt von nationalen Anmeldungen in den gewünschten Ländern.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam die für Sie passende Anmeldestrategie erarbeiten!

Die Dauer einer Patenterteilung hängt davon ab, wo das Patent angemeldet und wie das Verfahren geführt wird:

  • Deutsches Patent (DPMA)

    In der Praxis dauert das Erteilungsverfahren im Durchschnitt etwa 2,5 bis 3 Jahre, vorausgesetzt, es wird rechtzeitig ein Prüfungsantrag gestellt. Die Patentanmeldung wird in der Regel 18 Monate nach dem Anmeldetag veröffentlicht.

  • Europäisches Patent (EPA/EPO)

    Das europäische Patenterteilungsverfahren dauert im Schnitt 3 bis 5 Jahre ab dem Anmeldetag. Die tatsächliche Verfahrensdauer hängt u. a. von der technischen Komplexität und vom Verlauf der Prüfung ab.

Grundsätzlich kann der Anmelder die Dauer des Verfahrens beeinflussen, etwa durch Anträge auf beschleunigte Prüfung oder durch das gewählte Verfahrensmanagement.

Wenn der Verdacht einer Patentverletzung besteht, sollten Sie zunächst Beweise sichern und den Sachverhalt fachkundig prüfen lassen. Patentanwälte und Rechtsanwälte bewerten, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt, und empfehlen anschließend die passende Vorgehensweise – von einer außergerichtlichen Klärung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

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