Dr. Julian Wernicke mit Beitrag zu Rechnungen als Benutzungsnachweis im Markenrecht in GRUR-Prax 07/2024
In der Ausgabe 07/2024 der „GRUR-Prax – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht“ bespricht BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Julian Wernicke ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Februar 2024 (T-792/22), in dem es u.a. um Rechnungen als Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung der Marke WOXTER geht.
Nach Ablauf einer fünfjährigen Benutzungsschonfrist muss der Markeninhaber auf Verlangen eines Dritten nachweisen, dass er die Marke tatsächlich im geschäftlichen Verkehr benutzt. Ein wichtiges Beweismittel für diesen Nachweis sind Rechnungen. In der Entscheidung zeigt das Gericht auf, welche Probleme sich bei Rechnungen als Benutzungsnachweis auftreten können. Dr. Julian Wernicke greift diese auf und ordnet sie in die bisherige europäische Rechtsprechung ein. Konkret geht es um die Abgrenzung zur Benutzung als Firmen- oder Handelsname, um die fehlende unmittelbare Verbindung von Marke und Waren oder Dienstleistungen und um die Benutzung einer abweichenden Darstellung der Marke.
Die vollständige Besprechung der Entscheidung finden Sie in der GRUR-Prax 07/2024, für Abonnenten von Beck-Online ist der Artikel hier abrufbar.