Dr. Florian Schwab in WTR Daily zur Weigerung des EUIPO, eine Klangmarke von Porsche einzutragen
Porsche beantragte als Klangmarke eine elektronische Tonfolge, die die schnelle Beschleunigung eines Motors simuliert, einzutragen. Das EUIPO lehnte den Antrag mangels Unterscheidungskraft der Klangmarke ab.
In seinem Artikel „EUIPO refuses to register Porsche’s sound mark“ auf dem Online-Portal der Fachzeitschrift World Trademark Review, WTR Daily, vom 07. September 2023 erörtert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 25. August 2023 zu Lasten Porsches. Das EUIPO hat in dieser Entscheidung einer Hörmarke von Porsche – in Form der künstlichen Widergabe eines beschleunigenden Motors – die Eintragungsfähigkeit mangels Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren u.a. von Kraftfahrzeugen, Modellfahrzeuge und verschiedene digitale Dienstleistungen abgesprochen und die Eintragung verweigert.
Interessanterweise hat das deutsche Patent- und Markenamt die entsprechende Hörmarke eingetragen und auch das EUIPO einer durchaus vergleichbaren Hörmarke eines anderen Automobilkonzerns Schutzfähigkeit zugestanden. Die Einlegung einer Beschwerde durch Porsche würde wenig überraschen.
Der vollständige Artikel von Dr. Schwab steht registrierten Benutzern von WTR Daily in englischer Sprache hier online zur Verfügung!