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Preview-Bild von Einladung für IP Summer Course 2025 in München

IP Summer Course 2025

31. März 2025/in Termine

Wir freuen uns, Sie auch in 2025 wieder zu unserem IP Summer Course in München einladen zu können! Vom 30. Juni bis 04. Juli erwartet Sie unter dem Titel „IP Summer Course – Obtaining, Enforcing and Evaluating Intellectual Property Rights in Europe“ ein vielfältiges Programm, das alle wichtigen Aspekte zur Erlangung und zum Schutz geistigen Eigentums in Europa behandelt. Informieren Sie sich jetzt!

Mehr erfahren
https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2024/12/Teaser-IP-Summer-Course-2025.jpg 647 627 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2025-03-31 12:00:032025-10-08 12:43:41IP Summer Course 2025

The Legal 500 – EMEA 2025: Heraus­ragende Mandanten-Urteile, erstmals 17 Anwälte lobend erwähnt

27. März 2025/in Awards & Rankings

Besondere Würdigung der Leistungen im Rechtsgebiet „Patent prosecution“. Auszeichnungen in vier weiteren Kategorien.

„Das Team ist hervorragend. Sie sind wirklich daran interessiert, die Branche und die Bedürfnisse der Kunden zu kennen.“ „Das Spektrum der Kompetenzen ist nicht nur breit, sondern auch tief.“ „Boehmert & Boehmert repräsentiert einen Goldstandard in Deutschland […].“
So die Urteile von Mandanten und Peers über die Kanzlei, die vom The Legal 500 Recherche-Team eruiert und in der aktuellen Ausgabe von „The Legal 500- EMEA 2025“ erstmals veröffentlicht wurden.

Von der The Legal 500 Jury wird BOEHMERT & BOEHMERT in den Kategorien „Patent prosecution“, „Patent litigation: patent lawyers“, „Patent litigation: solicitors“, „Trade marks“ und „Entertainment“ ausgezeichnet. Für das Rechtsgebiet „Patent prosecution“ erhält die Kanzlei mit Rang 2 die beste Bewertung.

Würdigung von 17 Anwälten für herausragende Leistungen

Zum ersten Mal hebt die Jury 17 Patent- und Rechtanwälte lobend hervor:

Dr. Markus Engelhard, Dr. Daniel Herrmann, Dr. Karl-Heinz Metten, Prof. Dr. Heinz Goddar, Dr. Dennis Kretschmann, Christoph Angerhausen und Felix Hermann (alle „Patent Prosecution“);
Christian W. Appelt, Dr. Dennis Kretschmann, Felix Hermann sowie Christoph Angerhausen (alle „Patent litigation: patent lawyers);
Dr. Carl-Richard Haarmann und Dr. Michael Rüberg (beide „Patent litigation: solicitors“);
Dr. Rudolf Böckenholt, Dr. Andreas Dustmann, Silke Freund, Dr. Sebastian Engels, Dr. Carl-Richard-Haarmann und Dr. Eckhard Ratjen (alle „Trade marks“) sowie Dr. Martin Schaefer, Silke Freund, Dr. Andreas Dustmann für „Entertainment“).

Aktive Anmeldepraxis und breites Fachwissen

Im Bereich „Patent Prosecution“ lobt die Jury die aktive Anmeldepraxis der Kanzlei, die sowohl geografisch als auch fachlich eine starke Position einnehme. Das breite Fachwissen der Anwälte decke Sektoren wie Elektronik, Robotik, Biotechnologie und Telekommunikation ab und werde durch Kenntnisse in angrenzenden Soft-IP-Bereichen wie dem Designrecht ergänzt. Doch neben Patentanmeldungen unterstütze das Team die Mandanten auch bei der Portfolioentwicklung und vertrete sie in streitigen Verfahren, zumeist in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei.

Umfassende Expertise in Nichtigkeits-, Verletzungs-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren

BOEHMERT & BOEHMERT verfüge über eine beachtliche Expertise in Nichtigkeits-, Verletzungs-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren und könne diese dank der internen Zusammenarbeit von Patent- und Rechtsanwälten nahtlos aus einer Hand abwickeln, so das Urteil der Jury für das Rechtsgebiet „Patent litigation: patent lawyers“. Besonders versiert agiere das Team dabei in den Branchen Medizintechnik, Elektronik und Maschinenbau, auch für Mandaten in den USA und Japan.

Gefragte Adresse für streitige Patentverfahren für mittelständische Unternehmen und Großkonzerne

Für streitige Patentverfahren („Patent litigation: solicitors“) habe sich die Kanzlei inzwischen im deutschen Markt etabliert und sei eine gefragte Adresse sowohl für den Mittelstand als auch für international operierende Großkonzerne, so The Legal 500. Und das nicht zuletzt, weil die Mandanten von der engen Zusammenarbeit der Rechtsanwälte mit dem hauseigenen Team von Patentanwälten profitieren.

Unterstützung während des gesamten Lebenszyklus von Marken

Im Bereich „Trade mark“ lobt die Jury, dass BOEHMERT & BOEHMERT ihre Mandanten von der Markenanmeldung bis zur Durchsetzung unterstütze. Im Fokus stehen dabei die Verwaltung globaler Markenportfolios, die Beratung in Rahmen strategischer Expansionen, die Vertretung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, auch vor dem EUIPO, sowie die Begleitung in den Bereichen Fälschungsbekämpfung, Lizenzverträge und M&A-Transactions.

Musikbranche und US-amerikanische Filmstudios als Mandaten im Entertainment Bereich

In der Entertainment-Branche finde BOEHMERT & BOEHMERT vor allem in der Musikbranche und unter in den USA ansässigen Filmstudios seine Mandanten, so The Legal 500. Beraten und vertreten werde die Mandantschaft vor allem in urheberrechtlichen Streitigkeiten, der strategischen Sicherung von Urheberrechten, in datenschutzrechtlichen Belangen sowie bei der Abwehr von Verletzungsansprüchen.

Über The Legal 500

The Legal 500 analysiert und bewertet Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt in mehr als 150 Gerichtsbarkeiten. Die alljährlich publizierten Rankings basieren auf der Rückmeldung von 300.000 Mandanten weltweit, auf Einsendungen von Anwaltskanzleien, Interviews mit führenden Rechtsanwälten sowie Experten mit umfassender Kenntnis des Rechtsmarktes.

 

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-03-27 15:19:172025-04-01 17:57:01The Legal 500 – EMEA 2025: Heraus­ragende Mandanten-Urteile, erstmals 17 Anwälte lobend erwähnt
Porträt von Stella Euchner, Rechtsanwältin bei BOEHMERT & BOEHMERT in München

Eine Sandale bleibt eine Sandale – das sieht auch der BGH so

25. März 2025/in IP-Update Urheberrecht

Zusammenfassung der neuesten BGH-Entscheidung zum Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen

Am 20. Februar 2025 hat der BGH in einer wegweisenden Entscheidung entschieden, dass die weltbekannten Birkenstock-Sandalen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Design der beliebten Sandalen als Kunstwerk im Sinne des Urheberrechts i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschützt werden kann. Instanzgerichtliche Entscheidungen vor dem Landgericht Köln waren noch von einem Urheberrechtsschutz ausgegangen – das Oberlandesgericht Köln hatte diesen dann in der zweiten Instanz jedoch verneint. Diese erstinstanzlichen Entscheidungen hatten in der Schuh produzierenden Branche für eine große Unsicherheit gesorgt.

Ausgangspunkt der Entscheidung

Die Klägerin, die als Teil der Birkenstock-Gruppe verschiedene Sandalenmodelle vertreibt, wollte erreichen, dass die Sandalen als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlichen Schutz genießen – vor allem, um günstigere Kopien zu verhindern. Sie argumentierte, dass u.a. aufgrund des besonderen Sohlenschnitts und der Materialwahl ein ikonisches und typisches Design entstanden sei, welches als kreative Leistung urheberrechtlich geschützt werden müsse.

BGH sieht keine ausreichende Kreativität

Doch der BGH teilt diese Ansicht offensichtlich nicht, wie sich schon in der mündlichen Verhandlung abzeichnete: Das Design der Birkenstock-Sandalen reiche nicht aus, um als Kunstwerk im urheberrechtlichen Sinne zu gelten.

Urheberrechtsschutz setzt voraus, dass ein gewisser Grad an Gestaltungshöhe erreicht wird, der Individualität erkennen lässt. Es muss ein gestalterischer Freiraum bestehen und in künstlerischer Weise genutzt worden sein. Ein freies und kreatives Schaffen ist ausgeschlossen, soweit technische Erfordernisse, Regeln oder andere Zwänge die Gestaltung bestimmen. Das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente ist dem Urheberrechtsschutz nicht zugänglich.

Mit einfachen Worten: erforderlich ist eine kreative Gestaltung, die über das Funktionale hinausgeht. Eine solche liegt hier aber laut BGH gerade nicht vor.

Funktionalität statt Kunst

Der BGH betonte, dass der bestehende Gestaltungsspielraum hier nicht künstlerisch ausgeschöpft worden sei, sondern das Design der Birkenstock-Sandalen primär auf Funktionalität ausgerichtet sei. Die Sandalen seien nicht als künstlerisches Werk konzipiert, sondern als praktische Produkte für den Alltag. Das einfache und funktionale Design der Schuhe erfülle nicht die Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Folgen für die Frage, inwieweit Alltagsgegenstände, die keine offensichtlichen künstlerischen Merkmale aufweisen, urheberrechtlich geschützt werden können. Sie zeigt, dass Urheberrechtsschutz in Deutschland nur für Werke gewährt wird, die eine ausreichende schöpferische Höhe erreichen und nicht lediglich funktionale Merkmale aufweisen.

Designschutz statt Urheberrecht?

Birkenstock kündigte dennoch an, weiterhin rechtlich gegen Nachahmer vorzugehen. Dies dürfte nach dem BGH-Urteil schwierig werden. Zwar gibt es noch den Designschutz – dafür sind die Fristen für die Birkenstocksandalen aber mittlerweile längst abgelaufen. Denn die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag, die Sandalen wurden aber bereits in den 1970er-Jahren geschaffen. Da wäre ein urheberrechtlicher Schutz, der erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, vorteilhafter gewesen. Aber eine Sandale bleibt dann eben doch nur eine Sandale …

 

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2025/04/Euchner-Stella-Portraet.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-03-25 13:12:482025-04-30 10:12:17Eine Sandale bleibt eine Sandale – das sieht auch der BGH so

Law and Practice – Christoph Angerhausen, Dr. Herrmann und Dr. Rüberg schreiben im Chambers Patent Litigation Guide 2025

24. März 2025/in Publikationen Patent- & Gebrauchsmusterrecht, Patentverletzung

Neueste Entwicklungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Umsetzung in Deutschland

Auch in der Ausgabe des Chambers Patent Litigation Guide 2025 beleuchten die drei BOEHMERT & BOEHMERT Partner Christoph Angerhausen, Dr. Daniel Herrmann (beides Patentanwälte) sowie Rechtsanwalt Dr. Michael Rüberg den umfassenden Bereich „Law and Practice Germany“. In zehn umfassenden Kapiteln gehen die Autoren auf die neuesten Entwicklungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Umsetzung in der Praxis ein. Darin enthalten sind z.B. Informationen zur alternativen Streitbeilegung, der aktuellen Kostenentwicklung sowie zur Lizensierung von IP-Rechten.

Der Beitrag von Christoph Angerhausen, Dr. Daniel Herrmann sowie Dr. Michael Rüberg ist in englischer Sprache zur freien Einsicht online auf der Website von Chambers abrufbar.

Chambers and Partners ist eines der führenden unabhängigen juristischen Verzeichnisse weltweit. Neben detaillierten Rankings für verschiedenste Rechtsgebiete gibt das Unternehmen Practice Guides wie den Patent Litigation Guide heraus. Der jährlich erscheinende Leitfaden umfasst 24 Gerichtsbarkeiten und beinhaltet alle relevanten Aspekte rund um Patentrechtsstreitsachen und Verletzungsverfahren.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-03-24 16:51:322025-03-24 17:01:51Law and Practice – Christoph Angerhausen, Dr. Herrmann und Dr. Rüberg schreiben im Chambers Patent Litigation Guide 2025
Dr. Oliver Tarvenkorn, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

„Ein Plädoyer für das Gebrauchs­muster“ – Artikel von Oliver Tarven­korn in Markt & Wirtschaft Westfalen 03/25

19. März 2025/in Publikationen Patent- & Gebrauchsmusterrecht

In der März-Ausgabe des Fachmagazins erläutert Oliver Tarvenkorn defensive Schutzrechtsstrategien für kleine und mittelständische Unternehmen.

Das Gebrauchsmuster gilt gemeinhin als das „kleine Patent“. Doch eingebettet in eine entsprechende Strategie, können Gebrauchsmuster vor allem für KMUs interessant sein. Kosten und Aufwand sind im Vergleich zum Patent gering und dennoch geeignet, um eigene Innovationsansätze zu streuen, eine Verteidigungsposition gegen fremde Schutzrechte zu schaffen und den Aufbau fremder Patentportfolios zu erschweren.

In seinem Artikel „Ein Plädoyer für das Gebrauchsmuster“ geht BOEHMERT & BOEHMERT Patentanwalt Oliver Tarvenkorn ausführlich auf die Details einer modernen Schutzrechtsstrategie ein, begleitet von taktischen Handlungsanweisungen.

Der Beitrag ist in der Märzausgabe von Markt & Wirtschaft Westfalen erschienen und steht hier online zur Verfügung.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2024/01/Tarvenkorn-Oliver-Portrait-web.jpg 667 1000 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2025-03-19 08:32:252025-03-20 09:26:49„Ein Plädoyer für das Gebrauchs­muster“ – Artikel von Oliver Tarven­korn in Markt & Wirtschaft Westfalen 03/25

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  • IP-Seminare Indien – 03. bis 06. Februar 2026 in drei großen Städten15. Januar 2026 - 13:20
  • Patent Attorney Prof. Dr. Heinz Goddar, BOEHMERT & BOEHMERT
    Prof. Dr. Goddar in die Liste der Mediatoren und Mitglieder des Schieds­gerichts des PMAC aufgenommen1. Januar 2026 - 8:00
  • Porträtfoto von Dr. Daniel Herrmann, Patentanwalt und Partner bei BOEHMERT & BOEHMERT in Frankfurt/ München
    „Schutzrechte haben erhebliche Auswirkung auf das Geschäft“ – Interview mit Dr. Daniel Herrmann in der WiWo-Beilage 12/202516. Dezember 2025 - 12:06

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