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Dr. Michael Rüberg, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Global Fellows-Programm der FCBA vom 6. bis 10. März 2024 in München unter Mitwirkung von Dr. Michael Rüberg

29. Februar 2024/in Aktuelles

Das seit Jahren etablierte Austauschprogramm für die nächste Generation führender Patent­verletzungs­rechtsanwälte der Federal Circuit Bar Association (FCBA), die „Global Fellows Series“, findet 2024 vom 6. bis 10. März im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München statt. Zahlreiche Referenten aus der Wirtschaft sowie aus der Richter- und Anwaltschaft werden erwartet.

Die im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ausgewählten internationalen Teilnehmer dürfen sich auch in diesem Jahr auf eine Vielzahl von Höhepunkten freuen: So wird es einen Mock Trial unter der Leitung der Richter der UPC-Lokalkammer München geben, ebenso wie ein Zusammentreffen mit verschiedenen weiteren hochrangigen Richtern und Unternehmensvertretern. Weiterhin auf dem Programm stehen Besuche des EPA, DPMA und der Zentralkammer des UPC, die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung sowie verschiedene Vorträge von und Diskussionsrunden mit erfahrenen Patentpraktikern.

Als Chair des Global-Fellows Committee der FCBA führt BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Michael Rüberg gemeinsam mit weiteren Kollegen aus der Anwaltschaft durch die Veranstaltung in Deutschland.

Nähere Informationen zum Forum, zur Veranstaltung sowie zum Bewerbungsprozess in englischer Sprache finden Sie hier.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Rueberg-Michael-Portrait-1.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2024-02-29 14:17:132024-03-04 12:13:52Global Fellows-Programm der FCBA vom 6. bis 10. März 2024 in München unter Mitwirkung von Dr. Michael Rüberg

WTR 1000 2024 – BOEHMERT & BOEHMERT sowohl für Deutschland als auch für Europa ausgezeichnet

28. Februar 2024/in Awards & Rankings

Silber im Deutschland-Ranking und Bronze in der EUIPO-Rangliste. Erstmals Empfehlung für zehn Rechtsanwälte.

In der aktuellen Ausgabe von „WTR 1000 – The World’s Leading Trademark Professionals“ wird BOEHMERT & BOEHMERT erneut mit dem „Silver Level“ für Deutschland gewürdigt.

Die Kanzlei habe mit ihrer angesehenen und seit langem etablierten IP-Praxis einen guten Ruf, so das Urteil der Jury. Mit mehr als 20 engagierten Anwälten sei die Kanzlei eine überzeugende Wahl für Unternehmen, die nach der Verwaltung und Vertretung komplexer, umfangreicher und grenzüberschreitender Portfolios sowie nach strategischen und präzisen Durchsetzungsmaßnahmen suchen.

Erstmals nach Inkrafttreten des Europäischen Einheitspatentsystems hat die WTR-Jury auch eine Rangliste für „European Union Intellectual Property Offices“ erstellt. Die Kanzlei darf sich hier über ein Bronze-Ranking freuen.

Auszeichnung von zehn Anwälten als „Recommended Individuals 2024“

Lobend erwähnt und als „Recommended Individuals 2024“ ausgezeichnet werden erstmals zehn BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwälte. Hier die Beurteilungen der Jury:

  • Volker Schmitz-Fohrmann verfüge über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Portfoliomanagement und Rechtsstreitigkeiten. Aufgrund seiner Finesse werde er regelmäßig für die Bekämpfung von Produktfälschungen angefragt.
  • Andreas Dustmann sei Experte für Haftungsfragen im Internet, einschließlich Marken- und Urheberrechtsverletzungen. Er vertrete regelmäßig US-Medienunternehmen in ihren deutschen Rechtsstreitigkeiten und stelle sein Fachwissen auch Internetplattformen zur Verfügung.
  • Carl-Richard Haarmann sei ein erfahrener Durchsetzungsanwalt und Portfolioberater, sein Fachwissen erstrecke sich im IP-Bereich auf Patente und Marken. Aktuelle Fälle mit seiner Beteiligung seien die Vertretung von Huawei sowie die Beratung der Commerzbank AG in Markenverletzungsverfahren.
  • Florian Schwab verfüge über ein umfassendes und breit gefächertes juristisches Fachwissen in den Bereichen Marken-, Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht, kenne sich mit Anmeldestrategien aus und sei Experte für die Bekämpfung von Produktpiraterie und Zollbeschlagnahmungen.
  • Ludwig Kouker wisse, wie er den größtmöglichen Wert aus den Portfolios seiner Mandanten herausholen könne. Er habe umfangreiche Erfahrung bei der Aushandlung von Vergleichen und Lizenzvereinbarungen sowie detaillierte Kenntnisse im Wettbewerbsrecht.
  • Peter Groß sei als Experte für die Durchsetzung und Verteidigung von Marken im In- und Ausland sowohl für multinationale Konzerne als auch für Start-ups tätig. Derzeit führe er einen mehrjährigen Kampf gegen einen Marktführer der Süßwarenindustrie.
  • Eckhard Ratjen sei eine sichere Bank, wenn es um IP-reiche Transaktionen und Lizenzberatung gehe. Aktuell berate er mit mySwoop ein E-Commerce-Unternehmen bei IT-Rahmenverträgen und Lizenzierungen.
  • Silke Freund konzentriere sich als hartnäckige Prozessanwältin auf die streitige und oft grenzüberschreitende Durchsetzung von Markenrechten und verfüge über umfassende Kenntnisse in der Arbeit mit Markenportfolios.
  • Rudolf Böckenholt habe als strategischer Portfolioberater ein sicheres Händchen für Unternehmen, die den größtmöglichen Wert aus ihrem geistigen Eigentum ziehen wollen. Kürzlich habe er das Pharmaunternehmen Clover Biopharmaceuticals sowie Arnold André aus der Tabakindustrie unterstützt.
  • Sebastian Engels biete seinen Mandanten einen mehrgleisigen Ansatz für die Lösung ihrer Markenprobleme. Als E-Commerce- und IT-Spezialist berate und unterstütze er Unternehmen wie die Fraport AG und, gemeinsam mit Dustmann Anker Innovations, einen chinesischen Hersteller von Smart Devices.

WTR 1000 ermittelt alljährlich die führenden Kanzleien und Persönlichkeiten im Markenrecht in 70 Ländern und erstellt seit diesem Jahr zudem ein EUIPO-Ranking.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2024/02/Boehmert-Boehmert-WTR-1000-red.jpg 731 1500 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2024-02-28 15:47:282024-03-04 17:49:51WTR 1000 2024 – BOEHMERT & BOEHMERT sowohl für Deutschland als auch für Europa ausgezeichnet

The Legal 500 – Deutschland 2024: BOEHMERT & BOEHMERT erstmals für fünf Praxisbereiche empfohlen

27. Februar 2024/in Awards & Rankings

Auszeichnung für den Bereich „Patentrecht: Patentanwälte: Anmeldungen und Amtsverfahren“ und Empfehlungen in vier weiteren Kategorien

Auch in der aktuellen Ausgabe des Rankings „The Legal 500 – Deutschland“ wird BOEHMERT & BOEHMERT ausgezeichnet. Für den Bereich „Patentrecht: Patentanwälte: Anmeldungen und Amtsverfahren“ listet die Jury die Kanzlei im Ranking erneut unter den besten Kanzleien. Darüber hinaus erhält BOEHMERT & BOEHMERT Empfehlungen für die Kategorien „Markenrecht“, „Patentrecht: Patentanwälte: Streitbeilegung“, „Patentrecht: Rechtsanwälte: Streitbeilegung“ sowie erstmals auch für den Bereich „Medien Entertainment“.

Zwölf Anwälte erfahren Würdigungen für herausragende Leistungen

Von The Legal 500 besonders lobend erwähnt werden die folgenden Anwälte:

Dr. Markus Engelhard, Dr. Daniel Herrmann, Dr. Karl-Heinz Metten, Prof. Dr. Heinz Goddar und Dr. Dennis Kretschmann (alle „Patentrecht: Patentanwälte: Anmeldungen und Amtsverfahren“);
Christian W. Appelt, Dr. Dennis Kretschmann und Felix Hermann (alle „Patentrecht: Patentanwälte: Streitbeilegung“);
Dr. Carl-Richard Haarmann und Dr. Michael Rüberg (beide „Patentrecht: Rechtsanwälte: Streitbeilegung“);
Dr. Rudolf Böckenholt, Dr. Andreas Dustmann, Silke Freund, Dr. Sebastian Engels, Dr. Carl-Richard-Haarmann und Dr. Eckhard Ratjen (alle „Markenrecht“)
sowie erstmals Dr. Martin Schaefer, Dr. Sebastian Engels, Silke Freund und Dr. Eckhard Ratjen für den Praxisbereich „Medien Entertainment“.

Führende IP-Einheit mit breitem Technik- und Sektorspektrum

Als eine der aktivsten Einheiten im Patentanmelde- und Verwaltungsgeschäft habe sich BOEHMERT & BOEHMERT einen Ruf als führende IP-Einheit erarbeitet und könne ein äußerst breites Technik- und Sektorspektrum abdecken – von Robotik und Verlagswesen bis hin zu Physik und Umwelttechnologie. Zudem sei man dank eines weit gespannten Netzwerks sowie eigenen Standorten in Alicante, Paris und Shanghai eine attraktive Wahl für global agierende Mandaten.

Nahtlose Bearbeitung von Streitigkeiten aus einer Hand und routinierte Begleiterin deutscher Mittelständler sowie internationaler Großkonzerne

Als gemischte Anwalts- und Patentanwaltskanzlei könne BOEHMERT & BOEHMERT Streitigkeiten nahtlos aus einer Hand bearbeiten und tue dies im Rahmen von Verletzungs-, Nichtigkeits-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren.
In der Prozesspraxis sei die Kanzlei eine gute Begleiterin von deutschen Mittelständlern und internationalen Großkonzernen. Dabei unterstütze oftmals das Patentanwaltsteam von BOEHMERT & BOEHMERT vor deutschen und europäischen Institutionen.

Umfassende Dienstleistungspalette im Markenrecht sowie Expertise in der Musik-, Filmindustrie- und Softwarebranche

Im Bereich des Markenrechts biete die Kanzlei eine umfassende Dienstleistungspalette inklusive der Verwaltung von Markenrechtsportfolios sowie der Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten. Mit nationalen und internationalen Standorten sei sie auch für grenzüberschreitende Angelegenheiten gewappnet.
Die Copyright Group bei BOEHMERT & BOEHMERT betreue Mandanten der Musik- und Filmindustrie sowie Software-Unternehmen bei urheber- und datenschutzrechtlichen Themen.

Über The Legal 500

The Legal 500 analysiert und bewertet Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt in mehr als 150 Gerichtsbarkeiten. Die alljährlich publizierten Rankings basieren auf der Rückmeldung von 300.000 Mandanten weltweit, auf Einsendungen von Anwaltskanzleien, Interviews mit führenden Rechtsanwälten sowie Experten mit umfassender Kenntnis des Rechtsmarktes.
Die aktuelle Bewertung ist hier online abrufbar.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2024/03/The-Legal-500-2024-DEU.png 500 500 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2024-02-27 14:31:402024-03-04 17:51:07The Legal 500 – Deutschland 2024: BOEHMERT & BOEHMERT erstmals für fünf Praxisbereiche empfohlen

Berlinale 2024: Produzentenbrunch mit Keynote-Speaker Dr. Martin Schaefer ein voller Erfolg

22. Februar 2024/in Aktuelles

Überwältigendes Interesse von mehr als 350 Teilnehmern am 21. Februar in der Landesvertretung Brandenburg beim Bund.

„Die aktuellen US Guild Agreements und künstliche Intelligenz – Blue Print für die Filmproduktionslandschaft in Deutschland und Europa?“ lautete das Thema des diesjährigen Produzentenbrunchs im Rahmen der 74. Internationalen Filmfestspiele in Berlin.

Das Thema stieß auf derart großes Interesse, dass die Veranstaltung massiv überbucht und der große Vortragssaal voll besetzt war.

Die Einführung in den Vormittag übernahm BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Martin Schaefer mit einer ausführlichen Keynote. Unter der Moderation von Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann (NORDEMANN) diskutierten anschließend Sven Gronemeyer (UFA SERIAL DRAMA GmbH), Drehbuchautor Oliver Schütte sowie Dr. Julia Schafdecker (SKW Schwarz).

Den darauffolgenden Brunch nutzten alle Teilnehmer für einen regen Austausch über die aktuellen Herausforderungen der Filmindustrie.

Der Produzentenbrunch wird alljährlich von medianet berlinbrandenburg e. V. im Rahmen der Berlinale veranstaltet – unter Mitwirkung der Landesvertretung Brandenburg beim Bund sowie der IP-Kanzleien BOEHMERT & BOEHMERT und NORDEMANN.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2024/02/Berlinale-Produzentenbrunch-2024.jpg 484 750 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2024-02-22 15:47:012024-02-22 15:47:01Berlinale 2024: Produzentenbrunch mit Keynote-Speaker Dr. Martin Schaefer ein voller Erfolg
Fabio Adinolfi, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Kühlergrill-Element verletzt Audi-Marke

20. Februar 2024/in IP-Update

Der EuGH hat mit Urteil vom 25.01.2024 (C-334/22) klargestellt, dass ein Autobauer die Benutzung eines Zeichens für Ersatzteile verbieten kann, wenn dieses ein Element enthält, das einer Marke ähnlich bzw. mit ihr identisch ist.

Audis bekannte Vier-Ringe-Marke ist in der EU unter anderem für Fahrzeuge und Ersatzteile eingetragen. Ein polnischer Händler vertrieb nachgebaute Kühlergrills, die für ältere Audi-Fahrzeuge vorgesehen sind. Die Kühlergrills enthielten ein Element, dessen Form der Audi-Marke ähnlich oder mit ihr identisch ist und zudem für die Befestigung der Vier-Ringe-Marke gedacht ist.

Im Jahr 2017 ging Audi gegen diesen Händler in Polen vor. Ziel war das Erwirken eines Verbots, nachgebaute Kühlergrills entsprechend o.g. Art zu vermarkten. Das polnische Gericht legte den Fall dem EuGH mit der Bitte vor zu klären, ob die streitgegenständliche Vermarktung von Autoersatzteilen (konkret: Kühlergrill) eine „Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr“ darstellt, die die Funktionen der Marke Audis beeinträchtigen kann. Auch wollte das nationale Gericht geklärt wissen, ob der Inhaber dieser Marke einem Dritten eine solche Benutzung verbieten kann.

In seinem Urteil bejaht der Gerichtshof dies. Er stellt fest, dass im vorliegenden Fall die Kühlergrills nicht vom Markeninhaber stammten und ohne seine Zustimmung auf den Markt gebracht worden seien. Das Teil, das für die Anbringung des Audi-Emblems gedacht sei, sei für ihre Vermarktung durch den Dritten in die Kühlergrills integriert. Es sei daher für das Publikum, das ein solches Ersatzteil kaufen wolle, sichtbar. Dies könne einen sachlichen Zusammenhang zwischen dem fraglichen Ersatzteil und dem Inhaber der Marke AUDI darstellen. Daher könne eine solche Benutzung die Funktionen der Marke (u.a. Herkunft oder Qualität der Ware) beeinträchtigen.

Den konkreten Rechtsstreit entscheiden muss aber noch das Gericht in Warschau, welches dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden ist. Dieser überließ dem polnischen Gericht die Prüfung, ob das strittige Teil an dem Kühlergrill mit der Marke Audi identisch oder ihr ähnlich ist.

Sollte Audi in dem Verfahren tatsächlich obsiegen, dürfte praktische Folge des Urteils sein, dass Kühlergrill-Produzenten künftig bei der Gestaltung entsprechender Produkte einen nennenswerten Abstand zu (Automobil-)Marken einhalten werden, um Markenkollisionen zu vermeiden.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2023/01/Fabio-Adinolfi-Portraet.jpg 667 1000 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2024-02-20 10:34:442024-03-26 14:21:57Kühlergrill-Element verletzt Audi-Marke

Berlinale 2024: Produzenten­brunch am 21.02.2024 mit Keynote von Dr. Martin Schaefer

7. Februar 2024/in Termine

Thema „Die aktuellen US Guild Agreements – Blue print für die Filmproduktionslandschaft in Deutschland und Europa?“

Auch in diesem Jahr findet im Rahmen der 74. Internationalen Filmfestspiele in Berlin der traditionelle Produzentenbruch statt. Hierzu lädt media:net berlinbrandenburg in die Landesvertretung Brandenburg beim Bund in Berlin ein.

Nach einer Keynote von Dr. Martin Schaefer, Partner und Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT, diskutiert ein hochkarätig besetztes Panel  über die Auswirkungen der aktuellen Gewerkschaftsvereinbarungen in den USA auf die Filmproduktionslandschaft in Deutschland und Europa.

Das Panel, das aus Expertinnen und Experten der Filmbranche besteht, setzt sich zusammen aus

  • Dr. Christina Oelke – Senior Counsel, Vaunet
  • Sven Gronemeyer – Head of Business Affairs & Business Development, UFA SERIAL DRAMA
  • Oliver Schütte – Drehbuchautor, Dramaturg & Publizist

Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann von NORDEMANN moderiert die Runde, während Dr. Julian Waiblinger, ebenfalls von NORDEMANN, im Anschluss eine kurze Zusammenfassung bietet.

Detaillierte Informationen zum Produzentenbrunch 2024 finden Sie hier.

Eventdaten im Überblick

Datum: 21. Februar 2024
Zeit: 10.00 – 12.30 Uhr | Einlass ab 09.30 Uhr
Ort: Landesvertretung Brandenburg beim Bund, In den Ministergärten 3, 10117 Berlin

Anmeldung

Eine Anmeldung zu der kostenlosen Veranstaltung ist über eventbrite möglich.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2024-02-07 16:56:262024-02-07 13:02:30Berlinale 2024: Produzenten­brunch am 21.02.2024 mit Keynote von Dr. Martin Schaefer

Gebührenerhöhung des Europäischen Patentamts

5. Februar 2024/in Aktuelles

Für die meisten Gebühren beträgt die Erhöhung etwa 5%, einige Gebühren steigen jedoch um bis zu 30%, so bspw. die dritte und die vierte Jahresgebühr.
Das Europäische Patentübereinkommen erlaubt die Zahlung von Jahresgebühren frühestens drei Monate vor ihrer Fälligkeit. Es können sich daher erhebliche Einsparungen ergeben, wenn die Gebühren bis zum 30. Juni 2024 fälligen Jahresgebühren vor dem 1. April 2024 einbezahlt werden.

Mehr erfahren
/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2024-02-05 10:32:372024-02-05 10:41:46Gebührenerhöhung des Europäischen Patentamts

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    Dr. Florian Schwab in WTR Daily zur Rechtssache T-76/24 – keine Verwechse­lungs­gefahr zwischen PRESIDENT-Marken25. Juni 2025 - 13:58

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