Gebührenerhöhung des Europäischen Patentamts
Das Europäische Patentamt wird seine Gebühren zum 1. April 2024 erhöhen.
Für die meisten Gebühren beträgt die Erhöhung etwa 5%, einige Gebühren steigen jedoch um bis zu 30%, so bspw. die dritte und die vierte Jahresgebühr.
Das Europäische Patentübereinkommen erlaubt die Zahlung von Jahresgebühren frühestens drei Monate vor ihrer Fälligkeit. Es können sich daher erhebliche Einsparungen ergeben, wenn die Gebühren bis zum 30. Juni 2024 fälligen Jahresgebühren vor dem 1. April 2024 einbezahlt werden.
Es könnte auch erwägenswert sein, EP-Anmeldungen vor dem 1. April 2024 einzureichen oder andere Gebühren vor dem 1. April 2023 einzubezahlen, um von den zurzeit geltenden niedrigeren Gebührensätzen zu profitieren.
In der Anlage finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Gebühren des EPA. Die vollständige Gebührentabelle finden Sie hier auf der Website des Europäischen Patentamts.
Falls Sie hierzu Fragen oder Anmerkungen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Gebührenart | Neuer Betrag zum 01.04.2024 in EUR | Derzeitiger Betrag in EUR |
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Anmeldegebühr online | 135,00 | 135,00 |
Recherchegebühr | 1.520,00 | 1.460,00 |
Benennungsgebühr | 685,00 | 660,00 |
Prüfungsgebühr | 1.915,00 | 1.840,00 |
Erteilungsgebühr | 1080,00 | 1.040,00 |
Einspruchsgebühr | 880,00 | 880,00 |
Beschwerdegebühr | 2.015,00 | 2.015,00 |
Anspruchsgebühr für den 16. – 50. Anspruch | 275,00 | 265,00 |
Jahresgebühr für das 3. Jahr | 690,00 | 530,00 |
Jahresgebühr für das 4. Jahr | 845,00 | 660,00 |
Jahresgebühr für das 5. Jahr | 1.000,00 | 925,00 |
Jahresgebühr für das 6. Jahr | 1.155,00 | 1.180,00 |
Jahresgebühr für das 7. Jahr | 1.310,00 | 1.305,00 |
Jahresgebühr für das 8. Jahr | 1.465,00 | 1.440,00 |
Jahresgebühr für das 9. Jahr | 1.620,00 | 1.570,00 |
Jahresgebühr für das 10. bis 20. Jahr | 1.775,00 | 1.775,00 |