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BOEHMERT & BOEHMERT unter den “Best Law Firms – Germany 2025“

30. September 2024/in Awards & Rankings

Tier 1 auf nationaler Ebene für Intellectual Property Law sowie Medienrecht. Hochklassige Bewertungen für die Gerichtsbarkeiten Bayern, Berlin, Bremen und NRW.

Bereits in der ersten Ausgabe des Rankings „Best Law Firms – Germany 2025“ konnte die IP Law Boutique BOEHMERT & BOEHMERT die Jury überzeugen. Auf Grund der herausragenden nationalen Präsenz darf sich die Kanzlei über die Auszeichnung mit Tier 1 in den Praxisbereichen Intellectual Property Law sowie Medienrecht freuen.

Aber auch für einzelne Gerichtsbarkeiten wurde die Expertise der Patent- und Rechtsanwälte der Kanzlei mit hochkarätigen Bewertungen gewürdigt. Tier 1 und damit die höchstmögliche Bewertung für IP-Recht erzielte die Kanzlei für die Regionen Bayern (Standort München), Berlin, Bremen sowie Nord-Rhein-Westfalen (Standorte Düsseldorf & Bielefeld). Weitere ausgezeichnete Praxisbereiche sind das Medien- und Entertainmentrecht, Pharmarecht sowie Biotechnologierecht und Life Sciences Praxis.

Hier die erzielten Einstufungen im Überblick:

National Tier 1

Intellectual Property Law
Media Law

Metropolitan Tier 1

Bayern
Intellectual Property Law
Media Law

Berlin
Entertainment Law
Intellectual Property Law

Bremen
Intellectual Property Law

Nordrhein-Westfalen
Intellectual Property Law

Metropolitan Tier 2

Bayern
Pharmaceuticals Law

Berlin
Media Law

Metropolitan Tier 3

Berlin
Biotechnology Law and Life Sciences Practice

 

Die Rankings der Best Law Firms – Germany sind das Ergebnis eines vielschichten Informationsgewinnungsprozesses des britischen Fachverlags Best Lawyers. Das Rechercheteam holte dabei die Meinung von 3.100 Mandanten und Fachleuten, befragte 2.700  Anwälte und führe 116 Interviews mit Rechtsexperten. Zudem waren Kanzleien aufgefordert detailreiche Informationen mittels Fragebogen zu übermitteln.

 

Weitere Informationen zum Bewerungsprozess sowie die Rankingergebnisse finden Sie auf bestlawfirms.com.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2024-09-30 09:03:332024-10-16 10:16:34BOEHMERT & BOEHMERT unter den “Best Law Firms – Germany 2025“
Makiko Maruyama, European Patent Attorney bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Makiko Maruyama im Magazin der Japan Patent Attorney Association zum Problem­lösungs­ansatz des EPA

3. September 2024/in Publikationen Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Die Methode des Europäischen Patentamts zur Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit

In der Juli-Ausgabe des Magazins der Japan Patent Attorney Association beschreibt BOEHMERT & BOEHMERT European Patent Attorney Dr. Makiko Maruyama die Vorgehensweise des Europäischen Patentamts (EPA) zur Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit.

Dabei geht das Europäische Patentamt nach seiner eigenen Methode vor, dem sogenannten „Problemlösungsansatz“, der auch bei zahlreichen nationalen Patentämtern in Europa zur Anwendung kommt. Dieser „Problemlösungsansatz“ besteht aus drei Hauptschritten: Ermittlung des Stands der Technik als Ausgangspunkt für die Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit, Ermittlung eines objektiven technischen Problems und Überprüfung der Offensichtlichkeit. Dabei sind die Kriterien für jede Stufe genau festgelegt.

In Ihrem Beitrag erläutert Dr. Maruyama die Grundlagen dieses „Problemlösungsansatzes“ und dessen Anwendung auf Erfindungen, die „nichttechnische Merkmale“ enthalten, wie bspw. computerbezogene Erfindungen. Zudem geht sie auf zahlreiche Punkte ein, die bei der Ausarbeitung von Anmeldungen und während des Prüfungsverfahrens beim EPA im Hinblick auf die Kriterien des EPA für die Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit zu beachten sind.

Der Artikel von Dr. Makiko Maruyama ist hier in japanischer Sprache online abrufbar.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Maruyama-Makiko-Portrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2024-09-03 09:54:442024-09-03 10:47:22Dr. Makiko Maruyama im Magazin der Japan Patent Attorney Association zum Problem­lösungs­ansatz des EPA

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