Dr. Makiko Maruyama im Magazin der Japan Patent Attorney Association zum Problemlösungsansatz des EPA
Die Methode des Europäischen Patentamts zur Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit
In der Juli-Ausgabe des Magazins der Japan Patent Attorney Association beschreibt BOEHMERT & BOEHMERT European Patent Attorney Dr. Makiko Maruyama die Vorgehensweise des Europäischen Patentamts (EPA) zur Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit.
Dabei geht das Europäische Patentamt nach seiner eigenen Methode vor, dem sogenannten „Problemlösungsansatz“, der auch bei zahlreichen nationalen Patentämtern in Europa zur Anwendung kommt. Dieser „Problemlösungsansatz“ besteht aus drei Hauptschritten: Ermittlung des Stands der Technik als Ausgangspunkt für die Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit, Ermittlung eines objektiven technischen Problems und Überprüfung der Offensichtlichkeit. Dabei sind die Kriterien für jede Stufe genau festgelegt.
In Ihrem Beitrag erläutert Dr. Maruyama die Grundlagen dieses „Problemlösungsansatzes“ und dessen Anwendung auf Erfindungen, die „nichttechnische Merkmale“ enthalten, wie bspw. computerbezogene Erfindungen. Zudem geht sie auf zahlreiche Punkte ein, die bei der Ausarbeitung von Anmeldungen und während des Prüfungsverfahrens beim EPA im Hinblick auf die Kriterien des EPA für die Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit zu beachten sind.
Der Artikel von Dr. Makiko Maruyama ist hier in japanischer Sprache online abrufbar.