„The new European patent landscape: what companies should know” – Artikel von Dr. Rüberg, Dr. Kretschmann und Dr. Hofmann in The Patent Lawyer
Dr. Michael Rüberg, Dr. Dennis Kretschmann und Dr. Matthias Hofmann erläutern in „The Patent Lawyer Magazine“, Ausgabe Sept/Okt 2023, den erfolgreichen Start des Europäischen Einheitspatentgerichts sowie strategische Überlegungen zur Durchsetzung von Patenten auf dem gesamten Kontinent.
Nach einer Vorbereitungszeit von mehr als 50 Jahren ist das Europäische Einheitspatentsystem am 1. Juni 2023 in Kraft getreten. Das Jahrhundertprojekt umfasst ein neues „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ (UP) sowie ein „Einheitliches Patentgericht“ (UPC), das über die genannten Einheitspatente, aber auch über alle herkömmlichen Europäischen Patente entscheidet.
Doch welche Vorteile bietet dieses Europäische Einheitspatentsystem? Gilt es nur für neu erteilte Patente oder auch für bestehende Bündelpatente? Um was geht es bei der Opt-out Option?
Diese und weitere Fragen beantworten die BOEHMERT & BOEHMERT Partner Dr. Michael Rüberg (Rechtsanwalt) sowie Dr. Dennis Kretschmann und Dr. Matthias Hofmann (beide Patentanwälte) in ihrem Artikel mit dem Titel „The new European patent landscape: what companies should know“ in der September/Oktober-Ausgabe des Fachmagazins „The Patent Lawyer“.
Darüber hinaus stellen die Autoren ausführliche strategische Überlegungen an, ob und unter welchen Umständen Inhaber traditioneller Bündelpakete fragliche Schutzrechte vor dem UPC durchsetzen sollen oder ob sie nicht besser beraten wären, nationalen Verfahren den Vorzug zu geben.
Abschließend geben Dr. Rüberg, Dr. Kretschmann und Dr. Hofmann detaillierte Tipps, für welche Patentanmelder sich das Einheitspatent lohnt und für welche nicht, und gehen auf die interessante Strategie einer parallelen Anmeldung in Deutschland und Europa ein.
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