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Teaserbild zur Ankündigung des IP Summer Course 2026, der erneut in München stattfinden wird

IP Summer Course 2026

22. Februar 2026/in Termine

Wir freuen uns, Sie auch in 2025 wieder zu unserem IP Summer Course in München einladen zu können! Vom 30. Juni bis 04. Juli erwartet Sie unter dem Titel „IP Summer Course – Obtaining, Enforcing and Evaluating Intellectual Property Rights in Europe“ ein vielfältiges Programm, das alle wichtigen Aspekte zur Erlangung und zum Schutz geistigen Eigentums in Europa behandelt. Informieren Sie sich jetzt!

Mehr erfahren
https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2025/10/Beitragsbild-IPSC-2026.jpg 597 646 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2026-02-22 10:51:212026-02-24 12:38:44IP Summer Course 2026

The Legal 500 – EMEA 2026: BOEHMERT & BOEHMERT in fünf Kategorien ausgezeichnet, 28 Anwälte lobend erwähnt

20. Februar 2026/in Awards & Rankings

Besondere Hervorhebung der Leistungen auf dem Rechtsgebiet „Patentrecht: Anmeldungen und Amtsverfahren“. Auszeichnungen in vier weiteren Kategorien.

„Die Kanzlei ist bekannt für ihre Reaktionsschnelligkeit und strategische Weitsicht und berät Mandanten häufig proaktiv […].“

„Die Mitarbeiter, mit denen wir zusammengearbeitet haben, waren hochprofessionell. […]“

„Wir vertrauen BOEHMERT & BOEHMERT aufgrund ihrer erstklassigen Expertise und ihren hervorragenden Services. Sie haben uns stets wirtschaftsorientiert und klar beraten. […]“

So die Urteile von Mandaten und Peers über die Kanzlei, die vom The Legal 500-Team in der aktuellen Ausgabe von „The Legal 500-EMEA 2026“ publiziert werden. Hier zeichnet die The Legal 500 Jury BOEHMERT & BOEHMERT in fünf Kategorien aus, wobei ihr im Rechtsgebiet „Patentrecht: Patentanwälte: Anmeldungen und Amtsverfahren“ mit Rang 2 die höchste Bewertung zuteilwird.

Rechtsgebiete mit Auszeichnung:

  • Patentrecht: Patentanwälte: Anmeldungen und Amtsverfahren
  • Patentrecht: Patentanwälte: Streitbeilegung
  • Patentrecht: Rechtsanwälte: Streitbeilegung
  • Markenrecht
  • Entertainment

Wiederholte Würdigung von 28 Anwälten

Zum ersten Mal hebt die Jury 28 Patent- und Rechtsanwälte der Kanzlei mehrfach für ihre herausragenden Leistungen hervor:

Christoph Angerhausen, Dr. Christian W. Appelt, Dr. Mario Araujo, Dr. Markus Engelhard, Dr. Martin Erbacher, Prof. Dr. Heinz Goddar, Dr. Michael Hartig, Felix Hermann, Dr. Daniel Herrmann, Dr. Matthias Hofmann, Dr. Jin Jeon, Dr. Ute Kilger, Eva Liesegang, Dr. Andreas Lucke, Dr.-Ing. Uwe Manasse, Dr. Karl-Heinz Metten, Dr. Steffen Schmidt, Dr. Volker Scholz und Dr. Jakob Valvoda (alle „Patentrecht: Patentanwälte: Anmeldungen und Amtsverfahren“);
Christoph Angerhausen, Christian W. Appelt, Dr. Mario Araujo, Dr. Markus Engelhard, Dr. Jin Jeon und Dr. Andreas Lucke (alle „Patentrecht: Patentanwälte: Streitbeilegung“);
Dr. Carl-Richard Haarmann und Dr. Michael Rüberg (beide „Patentrecht: Rechtsanwälte: Streitbeilegung“);
Dr. Sebastian Engels, Silke Freund, Dr. Eckhard Ratjen, Dr. Anja Ruge (alle „Markenrecht“) sowie Dr. Rudolf Böckenholt, Dr. Sebastian Engels, Silke Freund, Dr. Eckhard Ratjen, Dr. Martin Schaefer und Dr. Florian Schwab für „Entertainment“.

Umfassendes Know-how im Bereich des geistigen Eigentums in allen Natur- und Ingenieurwissenschaften

BOEHMERT & BOEHMERT berate multinationale Unternehmen zu allen Fragen des geistigen Eigentums in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, zu Anmeldeverfahren, Rechtsstreitigkeiten sowie in weiteren Angelegenheiten, so die Bewertung der Jury. Die Kanzlei verfüge über einen starken Mandantenstamm in den USA und in Asien, unterhalte nationale und internationale Niederlassungen und könne so auch Fälle mit Bezug zu mehreren Jurisdiktionen bearbeiten.
Die Beratung gründe dabei auf der umfassenden Expertise im Bereich des geistigen Eigentums in allen Natur- und Ingenieurwissenschaften, darunter Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie, Biotechnologie, Halbleitertechnologie, Softwaretechnologie und Umwelttechnologie.

Langjährige Expertise im Marken- und Wettbewerbsrecht – national wie international

Nach Einschätzung der Jury zeichne sich BOEHMERT & BOEHMERT im Markenrecht durch langjährige Expertise in der Betreuung und Verwaltung umfangreicher Markenportfolios auf nationaler und internationaler Ebene aus.

Im Bereich des Entertainments liege die Stärke der Kanzlei vor allem in Urheberrechtsstreitigkeiten. Das Team agiere im Auftrag großer Unterhaltungsunternehmen, Musiklabels und spezialisierter Mediengruppen. Hier hebt The Legal 500 EMEA vor allem die Erfahrung der Anwältinnen und Anwälte in bedeutenden Schiedsverfahren und Verhandlungen vor Landes- und Oberlandesgerichten hervor.

Über The Legal 500

The Legal 500 analysiert und bewertet Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt in mehr als 150 Gerichtsbarkeiten. Die alljährlich publizierten Rankings basieren auf der Rückmeldung von 300.000 Mandanten weltweit, auf Einsendungen von Anwaltskanzleien, Interviews mit führenden Rechtsanwälten sowie Experten mit umfassender Kenntnis des Rechtsmarktes.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2026-02-20 10:48:072026-02-26 12:17:00The Legal 500 – EMEA 2026: BOEHMERT & BOEHMERT in fünf Kategorien ausgezeichnet, 28 Anwälte lobend erwähnt

Managing IP EMEA Awards 2026: BOEHMERT & BOEHMERT in drei Kategorien nominiert

19. Februar 2026/in Awards & Rankings

Nominierungen in den Kategorien Patent Disputes, Trademark und Patent Practitioner of the Year

Vor der Verleihung der Managing IP EMEA Awards 2026 am 1. Mai in London hat die Jury die Shortlist veröffentlicht. Demnach darf BOEHMERT & BOEHMERT auf Auszeichnungen in den Kategorien „Patent Disputes (Patent & Trademark Attorney Firms)“ und „Trademark (Patent & Trademark Attorney Firms)“ hoffen.

Besonders erfreulich ist die Nominierung von BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Patentanwalt Dr. Markus Engelhard als „Patent Practitioner of the Year (Patent & Trademark Attorney Firms)“. Damit findet die herausragende Arbeit von Dr. Engelhard auf den Gebieten Life Sciences, Pharma und Biotechnologie die angemessene Anerkennung.

Das Managing IP Awards-Programm würdigt besondere Leistungen und Entwicklungen im Bereich des geistigen Eigentums. Die Awards, die am 1. Mai 2026 bereits zum 21. Mal verliehen werden, decken zahlreiche Bereiche des geistigen Eigentums und mehr als 50 Rechtsgebiete ab.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2026-02-19 17:44:322026-02-19 17:53:47Managing IP EMEA Awards 2026: BOEHMERT & BOEHMERT in drei Kategorien nominiert
Dr. Michael Rüberg, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

BSH im UPC und vor deut­schen Gerichten – erste Anwen­dungen, mit erkenn­barer Ten­denz und noch offenen Leit­fragen [Update BSH-Rechtsprechung]

6. Februar 2026/in IP-Update, UPC-Update Patentverletzung

Update zu Beitrag „BSH als Tür­öffner für grenz­über­schreitende Patent­durch­setzung: Die Fälle Regeneron/Bayer vs Formycon und Onesta vs BMW“ vom 01. Dezember 2025

Die Entscheidung des EuGH in BSH v Electrolux (C-339/22) wird im UPC inzwischen in mehreren Entscheidungen ausdrücklich aufgegriffen, insbesondere bei der Frage, ob das UPC bei einer am Sitz des Beklagten anknüpfenden Zuständigkeit auch über Verletzungsvorwürfe zu Nicht-UPCA-Validierungen eines europäischen Patents, etwa in Spanien, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz, entscheiden kann.

Eine frühe und häufig zitierte Bezugnahme findet sich im Beschluss der Lokalkammer Mailand vom 8. April 2025 im Verfahren Alpinestars v. Dainese, in dem die Kammer die Argumentation des EuGH aufgreift und die Zuständigkeit des UPC als Gericht eines Mitgliedstaats im Sinne des Brüssel-Ia-Systems auch für Nicht-UPCA-Validierungen mitdenkt. Vergleichbar hat die Lokalkammer Paris im Verfahren IMC Créations v. Mul-T-Lock die Zuständigkeit auch in Bezug auf spanische, britische und schweizerische Teile des Bündelpatents geprüft und auf unionsrechtlicher Grundlage bejaht.

Besonders sichtbar wurde die BSH-gestützte Reichweite bei einstweiligen Maßnahmen in Dyson v. Dreame (Lokalkammer Hamburg, 14. August 2025), in dem die Unterlassungsanordnung auch Spanien erfasste. Zugleich zeigen diese Entscheidungen, dass das UPC die Zuständigkeitserstreckung nicht schematisch handhabt, sondern regelmäßig einen konkreten und zumindest plausiblen Tatsachenvortrag zu den behaupteten Verletzungshandlungen im jeweiligen Drittstaat verlangt.

Der Umgang mit Rechtsbestandsangriffen außerhalb des UPC-Gebiets wird bislang unterschiedlich gehandhabt und erfolgt erkennbar fallbezogen. In der Literatur wird insoweit diskutiert, ob und in welchem Umfang solche Angriffe im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung oder erst auf der Ebene der Sachentscheidung zu berücksichtigen sind.

Im Verfahren Onesta v. BMW vor dem LG München I werden unter anderem US-Patente geltend gemacht. Die Zuständigkeitsargumentation knüpft an Überlegungen an, die im europäischen Kontext durch BSH an Bedeutung gewonnen haben, überträgt diese jedoch auf Drittstaatenpatente außerhalb Europas.

Auf US-amerikanischer Seite hat Richter Alan Albright (W.D. Texas) am 16. Dezember 2025 zunächst eine ex parte Temporary Restraining Order (TRO) erlassen, die später verlängert und am 13. Januar 2026 in eine Anti-Suit-Injunction (ASI) zugunsten von BMW überführt wurde. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Fortführung der deutschen Verfahren wegen der US-Patente zu unterbinden. Gegen die ASI wurden Rechtsmittel eingelegt; der Federal Circuit gewährte vorläufigen Rechtsschutz, sodass die prozessuale Lage weiterhin offen ist.

Fazit

Die UPC-Rechtsprechung zeigt inzwischen eine erkennbare Linie dahin, dass die BSH-Rechtsprechung als tragfähige Grundlage für eine erweiterte internationale Zuständigkeit herangezogen wird, auch für Nicht-UPCA-Validierungen europäischer Patente. Die Konturen dieser Linie werden jedoch weiterhin insbesondere durch den Umgang mit Rechtsbestandsangriffen und Drittstaatenbezügen geschärft werden müssen. Das Verfahren Onesta v. BMW verdeutlicht darüber hinaus, dass die Übertragung entsprechender Zuständigkeitsüberlegungen auf Drittstaatenpatente ein erhebliches Konfliktpotenzial mit ausländischen Verfahrensinstrumenten birgt und Fragen der internationalen Verfahrenskoordination zunehmend in den Vordergrund rückt.

 

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Rueberg-Michael-Portrait-1.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2026-02-06 14:20:252026-03-05 09:17:33BSH im UPC und vor deut­schen Gerichten – erste Anwen­dungen, mit erkenn­barer Ten­denz und noch offenen Leit­fragen [Update BSH-Rechtsprechung]
Christian W. Appelt, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Christian W. Appelt referiert am 20. März 2026 auf den 24. Düssel­dorfer Patent­rechtstagen

5. Februar 2026/in Termine Patent- & Gebrauchsmusterrecht

BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Patentanwalt Christian W. Appelt spricht am zweiten Tag der Veranstaltung ab 9.45 Uhr über die aktuelle Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des EPA.

Auch in diesem Jahr lädt das Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wieder Expertinnen und Experten des gewerblichen Rechtsschutzes zu den 24. Düsseldorfer Patentrechtstagen ein.
Unter der Leitung von Prof. Dr. Jan Busche und Prof. Dr. Peter Meier-Beck, VorsRiBGH a. D., informieren Richterinnen und Richter diverser Gerichte und Kammern, Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Justiz und aus dem akademischen Bereich sowie Anwältinnen und Anwälte am 19. und 20. März über aktuelle Themen und Entwicklungen im Patentrecht.

Während am ersten Veranstaltungstag das Einheitliche Patentgericht EPG, Perspektiven im Patentrecht sowie Patentschutz und Künstliche Intelligenz im Mittelpunkt der Beiträge und des Workshops stehen, widmen sich am zweiten Tag die Referentinnen und Referenten der Rechtsprechung von Instanzgerichten, des Berufungsgerichts des EPG sowie des BGH.
In diesem Rahmen spricht BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Patentanwalt Christian W. Appelt ab 9.45 Uhr über die aktuelle Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

Nähere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier auf der Website der Düsseldorfer Patentrechtstage.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Appelt-Christian-W_portrait-1.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2026-02-05 17:41:202026-02-05 17:56:56Christian W. Appelt referiert am 20. März 2026 auf den 24. Düssel­dorfer Patent­rechtstagen
Dr. Julian Wernicke, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Greenwashing oder zulässige Umweltaussage?

2. Februar 2026/in IP-Update Wettbewerbsrecht

Zum Stand der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in Deutschland
Mit der Empowering Consumers-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825, kurz: EmpCo-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen.

Mehr erfahren
https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2023/05/Wernicke-Julian-Portrait-Web.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2026-02-02 14:17:022026-02-02 18:56:55Greenwashing oder zulässige Umweltaussage?

Aktuelle Beiträge

  • Ausbildungsbörse in München am 21. März 2026 mit BOEHMERT & BOEHMERT12. März 2026 - 16:49
  • B&B IP-Dialog am Ku’damm am 19. März 2026 zum Thema Green Claims10. März 2026 - 14:47
  • Blauer, leuchtender Würfel, der aus einer elektronischen Platine mit Leiterbahnen herausragt und das Titelbild des Flyers für das BOEHMERT & BOEHMERT IP-Seminar in Kiel bildet.
    IP-Seminar in Kiel am 16. April 20269. März 2026 - 11:02

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