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B&B Partner erwirken patentinhaber­freundliche Entscheidungen der Beschwerde­kammern des Europäischen Patentamts

30. Oktober 2024/in Ausgabe November 2024, IP-Update Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Regel 80 EPÜ – mehrere unabhängige Ansprüche zur Verteidigung eines Patents im Einspruchs­verfahren

Innerhalb kurzer Zeit haben die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts parallel zwei Entscheidungen erlassen, die von Partnern von BOEHMERT & BOEHMERT zu Gunsten unserer Mandanten erwirkt wurden. Beide Entscheidungen wurden am 14.10.2024 veröffentlicht und in beiden Fällen geht es um die interessante Rechtsfrage, ob R. 80 EPÜ der beschränkten Verteidigung eines europäischen Patents im Einspruchsverfahren mit einem Anspruchssatz entgegensteht, der statt eines unabhängigen Anspruchs des erteilten Patents mehrere unabhängige Ansprüche enthält, die unterschiedliche Beschränkungen des unabhängigen Anspruchs des erteilten Patents darstellen.

Beschwerdesache T0123/22 – mehrere unabhängige Ansprüche mit Beschränkung durch verschiedene Merkmale aus der Beschreibung

In der Beschwerdesache T0123/22 gelang es Patentanwalt Dr. Daniel Herrmann, die erstinstanzliche Entscheidung der Einspruchsabteilung aufzuheben, wonach das Europäische Patent EP 2822613 B1 wegen R. 80 EPÜ widerrufen wurde. Die Einspruchsabteilunge hatte zu Unrecht angenommen, dass R. 80 EPÜ einer Verteidigung des Patents in beschränkter Fassung durch Ersetzung eines unabhängigen Anspruchs der erteilten Fassung durch mehrere unabhängige Ansprüche, die jeweils unterschiedliche Merkmale aus der Beschreibung zur Einschränkung enthalten, entgegenstünde. Diese Entscheidung wurde durch die Beschwerdekammer in einer Entscheidung mit Orientierungssatz aufgehoben und an die Einspruchsabteilung zurückverwiesen.

Die Beschwerdekammer stellte zunächst klar, dass R. 80 EPÜ eine rein materiellrechtliche Norm ist, die die Gewährbarkeit einer Änderung im Einspruchsverfahren betrifft. Für die Beurteilung des Erfordernisses von R. 80 EPU sei gemäß der Kammer alleine maßgeblich, ob die vorgenommene Änderung durch einen Einspruchsgrund veranlasst ist. Hierbei sei zu prüfen, ob die Änderung als ernsthafter Versuch zu werten ist, einem Einspruchsgrund zu begegnen. Dabei bezog sich die Kammer auf die vorgebrachte Entscheidung T0750/11. Die Umstände des Einzelfalls seien dabei zu berücksichtigen. Die Kammer betonte im Orientierungssatz und den Gründen, dass sich aus R. 80 EPÜ keine allgemeinen Vorgaben ergeben, in welcher Form ein Patentinhaber Ansprüche ändern darf und insbesondere sei es für R. 80 EPÜ unerheblich ist, ob die in einen angegriffenen Anspruch zusätzlich aufgenommenen Merkmale aus abhängigen Ansprüchen oder aus der Beschreibung stammen. Im vorliegenden Fall seien alle drei unabhängigen Ansprüche im Verhältnis zum angegriffenen und nicht weiterverfolgten unabhängigen Anspruch der erteilten Fassung eingeschränkt worden und dienten daher im jeweiligen Anspruch – und damit auch insgesamt – augenscheinlich der Überwindung des Einspruchsgrundes. Daher sei im vorliegenden Fall R.80 EPÜ erfüllt. Es sei laut Kammer grundsätzlich legitim mehrere Teilbereiche gleichzeitig abzudecken, die nach Meinung der Patentinhaberin vom Einspruchsgrund nicht betroffen sind. Der Zweck der R 80 EPÜ bestünde nämlich nicht darin, den Patentinhaber daran zu hindern das Patent unter Berücksichtigung der Einspruchsgründe so breit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Beschwerdesache T1191/22 – mehrere unabhängige Ansprüche mit Beschränkung durch verschiedene abhängige Ansprüche

In der Beschwerdesache T1191/22 erreicht Patentanwalt Felix Hermann eine Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung, die einen Hilfsantrag als gegen R. 80 EPÜ verstoßend abgelehnt hatte, da er neben einem geänderten Patentanspruch 1 weitere auf erteilten, abhängigen Patentansprüchen basierende weitere unabhängige Patentansprüche 12 bis 15 aufwies.

Übereinstimmend mit der Entscheidung T0123/22 korrigierte die Beschwerdekammer die Einspruchsabteilung dahingehend, dass R. 80 EPÜ eine materiellrechtliche Norm und keine verfahrensrechtliche Vorschrift ist. Mit Verweis auf die frühere EntscheidungT0937/00 urteilte die Kammer, dass die Verteidigung des Patents mit mehreren parallelen unabhängigen Ansprüchen grundsätzlich zulässig ist und nicht gegen R. 80 EPÜ verstößt, wenn die Formulierung neuer unabhängigen Ansprüche im Einspruchsverfahren darauf abzielt, geltend gemachte Einspruchsgründe zu überwinden.

Ferner stellte die Beschwerdekammer fest, dass die Zulässigkeit eines Antrags betreffende verfahrensrechtliche Aspekte, wie die mangelnde Konvergenz der unabhängigen Patentansprüche oder die Auswirkungen des Hilfsantrags auf die Verfahrensökonomie, für die Beurteilung, ob ein Antrag nach R. 80 EPÜ gewährbar ist, nicht relevant sind. Die Beschwerdekammer entscheid, die Entscheidung der Einspruchsabteilung aufzuheben und das Patent auf der Grundlage des erstinstanzlich nicht-zugelassenen Hilfsantrags aufrechtzuerhalten.

Erweiterter Handlungsspielraum für Patentinhaber

Die beiden Entscheidungen T0123/22 und T1191/22 betonen beide den materiellrechtlichen Aspekt der R. 80 EPÜ und grenzen diesen von verfahrensrechtlichen Fragen ab, die die Zulässigkeit eines Antrags betreffen. Beide Entscheidungen, die von zwei unterschiedlichen Beschwerdekammern erlassen wurden, bestätigen ferner den Grundsatz, dass R. 80 EPÜ einer Ersetzung eines unabhängigen Anspruchs eines erteilten Patents durch mehrere geänderte unabhängige Ansprüchen zur beschränkten Verteidigung des Patents nicht entgegensteht, solange die Änderungen als ernsthafter Versuch zu werten sind, die geltend gemachten Einspruchsgründe zu überwinden. Damit wird Patentinhabern im Hinblick auf R. 80 EPÜ grundsätzlich das Recht anerkannt, mehrere Teilbereiche des ursprünglichen Schutzgegenstands gleichzeitig, also in ein und demselben Antrag, abzudecken, die aus Sicht der Patentinhaber von den im Einspruchsverfahren geltend gemachten Einspruchsgründen nicht betroffen sind.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2024-10-30 10:04:262025-12-02 15:08:09B&B Partner erwirken patentinhaber­freundliche Entscheidungen der Beschwerde­kammern des Europäischen Patentamts

The Trademark Lawyer 2024: BOEHMERT & BOEHMERT erneut unter den Top-Kanzleien

28. Oktober 2024/in Awards & Rankings

Die Kanzlei wird erneut unter den zehn besten Kanzleien für Markenrecht gelistet.

„Most well-respected law firm“ lautet auch in diesem Jahr das Urteil der Jury des Fachmagazins „The Trademark Lawyer“ für BOEHMERT & BOEHMERT. Neben neun weiteren Kanzleien darf sich das Kanzleiteam für Markenrecht auch 2024 über diese Auszeichnung freuen.

Alljährlich im Herbst wird das Ranking unter dem Titel „A comprehensive list of the 10 most well-respected law firms from the UK & Europe” publiziert. Zu den Kriterien, die die Jury für die Auswahl der Top 10 Kanzleien für Markenrecht im jeweiligen Land zugrunde legt, gehören Expertise, positive Bewertungen von Kollegen, das Marktprofil, alternative Branchenrankings sowie das Feedback von Lesern, Mandanten und die Einschätzung des internationalen Verlagsnetzwerkes.

„The Trademark Lawyer Magazine“ erscheint alle zwei Monate als Printversion sowie elektronisch und versteht sich als unverzichtbare Publikation für alle Markenanwälte weltweit. Mit einer Reichweite von rund 30.000 pro Ausgabe richtet sich die Fachzeitschrift nach eigenen Angaben an firmeninterne und private Anwälte für Markenrecht ebenso wie an IP-Verbände und Führungskräfte der C-Suite.

Die „Law firm rankings“ sind hier online abrufbar.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2024-10-28 09:00:002024-10-29 13:49:36The Trademark Lawyer 2024: BOEHMERT & BOEHMERT erneut unter den Top-Kanzleien
Dr. Ute Kilger, Patentanwältin bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Ute Kilger geht im Euro­pean Bio­techno­logy Magazin dem Fall Aplidin® nach

20. Oktober 2024/in Publikationen

Thema des Beitrags: Aplidin® – a politically motivated scandal? Dr. Ute Kilger beleuchtet das EMA-Versagen und die politische Intervention im Fall Aplidin®.

In der Herbstausgabe des European Biotechnology Magazins befasst sich BOEHMERT & BOEHMERT Patentanwältin und Partnerin Dr. Ute Kilger mit der fragwürdigen Verweigerung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), dem spanischen Biotech-Unternehmen PharmaMAR das Inverkehrbringen des Krebs-Medikaments Aplidin® zu gestatten. Die wissenschaftliche EMA-Beratergruppe, der ein nachweislich im Interessenkonflikt behafteter Experte angehörte, hatte die Sicherheit und Wirksamkeit verneint.

Gegen diese Ablehnung hat das Biotech-Unternehmen wiederum im Oktober 2018 Klage vor dem EUGH eingereicht. 2020 wurde dieser in vollem Umfang stattgegeben. Daraufhin legten zunächst Estland und Deutschland, später auch die Niederlande und die Europäische Union Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ein. Ein ungewöhnlicher Schritt der Politik, der nach wie vor rätselhaft bleibt. Dr. Ute Kilger stellt die Frage in den Raum, wie die EMA zukünftig die Unbefangenheit ihrer Experten gewährleisten will und wie mit dem Schaden, der dem Unternehmen PharmaMAR durch sieben Jahre Gerichtsstreit und entgangenem ROI zugefügt wurde, umzugehen ist.

Die erfahrene Patentanwältin beleuchtet weiter, dass in Europa die Zulassungszahlen von Krebsmedikamenten zu sinken scheinen, während sie in den USA stagnieren und in China stark ansteigen. Dies führt zur Annahme, dass die Anforderungen in Europa im Vergleich zu anderen Ländern zu streng sind oder zu viel Bürokratie vorherrscht. Sie schlussfolgert, dass Europa nicht die erste Adresse für neue Krebsmedikamente zu sein scheint.

Abonnenten finden den vollständigen englischsprachigen Beitrag von Dr. Ute Kilger im European Biotechnology Magazin Vol 23/2024 auf Seite 36.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Kilger-Ute-Portrait-Web.jpg 667 1000 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2024-10-20 15:26:052024-12-03 15:46:35Dr. Ute Kilger geht im Euro­pean Bio­techno­logy Magazin dem Fall Aplidin® nach

Vier BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte zu Lehrbeauftragten der Universität Bremen ernannt

16. Oktober 2024/in Aktuelles

BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Rudolf Böckenholt, Patent Agent (Malaysia) und Patentingenieurin Sok Tiang (Chloe) Tai sowie die Rechtsanwälte Melanie Müller und Malte Benedikt Windeler sind für das Wintersemester 2024/2025 zu Lehrbeauftragten an der Universität Bremen im Rahmen des LLM-Programms „Transnational Law“ ernannt worden.

 

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2024-10-16 14:44:312024-10-16 14:44:31Vier BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte zu Lehrbeauftragten der Universität Bremen ernannt

Focus „Beste Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2024“: BOEHMERT & BOEHMERT erneut erstklassig

10. Oktober 2024/in Awards & Rankings

Überproportionale Empfehlungen von Mandaten in den Kategorien Patentrecht und Markenrecht

In der neuen Ausgabe „FOCUS Spezial Recht & Rat“ zählt das Business-Magazin BOEHMERT & BOEHMERT auch 2024 wieder zu den besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands.

Gelistet wurde die Kanzlei für die Rechtsgebiete Patentrecht und Markenrecht. In beiden Fällen wurde den BOEHMERT & BOEHMERT Teams eine überproportionale Empfehlung vonseiten der Mandanten zuteil.

Die jährlich erscheinende Liste von FOCUS Business nennt führende Juristen und Wirtschaftskanzleien aus insgesamt 25 Fachgebieten. Die Methodik für die Erhebung der Liste der Top-Anwälte entwickelt FOCUS gemeinsam mit dem Recherche-Institut FactField. Teilgenommen haben in diesem Jahr rund 3.094 Anwältinnen und Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und Unternehmen. 454 Wirtschaftskanzleien wurden empfohlen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2024-10-10 14:10:032024-10-21 14:11:57Focus „Beste Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2024“: BOEHMERT & BOEHMERT erneut erstklassig

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