Dr. Dennis Kretschmann über das europäische Einheitspatent und die Reform des deutschen Patentgesetzes im Magazin „The Patent Lawyer“ und auf der Website von „4iP Council“
Nach jahrzehntelangen Bemühungen scheint das europäische Einheitspatent auf der Zielgeraden zu sein. Zweck des bereits in den 1970er Jahren angedachten Vorhabens ist es, Patente vor einem einheitlichen Patentgericht (UPC) durchsetzen zu können, und dies mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten. Nach mehrjährigen Verzögerungen durch den Brexit und Verfassungsbeschwerden gegen die deutsche Ratifizierung sind die Vorbereitungen nun wieder angelaufen, und der Start des Einheitspatentsystems wird für Ende 2022 oder Anfang 2023 erwartet. Parallel dazu überarbeitet Deutschland derzeit sein nationales Patentstreitsystem und sieht in dessen Revision eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Unterlassungsansprüche und eine engere Verzahnung von Patentverletzungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren vor.
Diesen beiden richtungsweisenden Themen widmet sich BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Patentanwalt Dr. Dennis Kretschmann seinem ausführlichen Artikel „Recent German Court Decisions and Legislation shape the future of Patent Litigation“ (Jüngste deutsche Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebung prägen die Zukunft von Patenstreitigkeiten) in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins „The Patent Lawyer“ sowie auf der Website des europäischen Forschungsrats „4iP Council“.
Der Artikel ist in englischer Sprache auf Seite 71 der Ausgabe September / Oktober 2021 der Fachzeitschrift The Patent Lawyer erschienen und hier als PDF abrufbar. Besucher der Website von 4iP Council finden den Download des Artikels hier.