Fabio Adinolfi kommentiert EuG Urteil T-423/21 zur Frage der Verwechslungsgefahr zweier für Fischwaren eingetragener Marken in GRUR-Prax
In Heft 9/2023 von „GRUR-Prax – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht“ bespricht BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Fabio Adinolfi das EuG Urteil T-423/21 vom 14.09.2022 zur Verwechselungsgefahr von Wort-/Bildmarken.
In diesem Urteil folgt das Gericht den Entscheidungen der Vorinstanzen und bestätigt die Verwechselungsgefahr zweier für Fischwaren eingetragenen Marken. Einem stilisierten Fisch als dominante Abbildung in der jüngeren Marke wurde keine Unterscheidungskraft zuerkannt.
Rechtsanwalt Fabio Adinolfi begrüßt das EuG Urteil, wird durch dieses doch der gerne angewandten Strategie, Wortzeichen einen Bildbestandteil hinzuzufügen, um einer möglichen Verwechselungsgefahr mit Drittzeichen vorzubeugen, ein Riegel vorgeschoben.
Bildbestandteile, so Fabio Adinolfi, sind nur dann unterscheidungskräftig und geeignet, Kollisionen zu vermeiden, wenn sie keinen Bezug zu den eigenen begehrten Waren und Dienstleistungen haben.
Lesen Sie die vollständige Besprechung des EuG Urteils von Fabio Adinolfi in der Ausgabe 09/2023 von GRUR-Praxis! Registrierten Nutzern von Beck-Online steht sie hier zum Download zur Verfügung.