In enger Zusammenarbeit mit JVC Kenwood identifizierten wir Patente, die für die Herstellung von DVDs standardessenziell sind, d.h. für DVDs geltende Normen zwangsläufig nutzen, eine möglichst lange Restlaufzeit aufweisen und einen gesicherten Rechtsbestand haben. Auf Basis von Testkäufen wurden DVDs verschiedener Hersteller auf die Einhaltung der technischen Standards geprüft; die normgerechte Herstellung greift automatisch in Patentrechte von JVC Kenwood ein. Zudem analysierten wir, ob Lizenzen für die in Betracht kommenden Patente bestanden. Herstellern ohne gültige Lizenzvereinbarung wurde die Möglichkeit der Lizenznahme angeboten. Sofern keine Einigung erzielt werden konnte, verfolgten wir eine mehrgleisige Strategie: Zahlreiche Beschlagnahmen nicht lizensierter DVDs, insbesondere aus Fernost, erfolgten auf Basis von Grenzbeschlagnahmeanträgen. Gegen Hersteller von patentverletzenden DVDs, die dennoch auf den deutschen Markt gelangten, wurde Klage bei deutschen Gerichten erhoben, In einzelnen Fällen beantragten wir einstweilige Verfügungen.
Nach erfolgreichem Abschluss der ersten gerichtlichen Verfahren musste nicht weiter prozessiert werden. Wir konnten eine Reihe von Lizenzverträgen abschließen, alle nicht lizensierten DVDs wurden vom deutschen Markt genommen.