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Managing Intellectual Property „IP Stars 2017“: BOEHMERT & BOEHMERT in Copyright auf dem 2. Rang.

28. April 2017/in Awards & Rankings

Das aktuelle Listing der „IP Stars 2017“ von Managing Intellectual Property wertet die Kanzlei auch in der Kategorie Copyright auf den zweiten Rang. Zuvor waren bereits die Wertungen der Kategorien Trademark Prosecution (Rang 1) und Trademark Contentious (Rang 2) veröffentlicht worden.
Die namentlichen Nennungen einzelner Anwälte werden vom Verlag im Mai 2017 (Trademark & Copyright) sowie im Juni 2017 (Patentrecht) im IP Stars Global Handbooks veröffentlicht. Das aktuelle Listing ist hier einsehbar.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2017-04-28 00:00:002017-04-28 00:00:00Managing Intellectual Property „IP Stars 2017“: BOEHMERT & BOEHMERT in Copyright auf dem 2. Rang.

Managing Intellectual Property „IP Stars 2017“: BOEHMERT & BOEHMERT in Copyright auf dem 2. Rang.

28. April 2017/in Aktuelles

Das aktuelle Listing der „IP Stars 2017“ von Managing Intellectual Property wertet die Kanzlei auch in der Kategorie Copyright auf den zweiten Rang. Zuvor waren bereits die Wertungen der Kategorien Trademark Prosecution (Rang 1) und Trademark Contentious (Rang 2) veröffentlicht worden.
Die namentlichen Nennungen einzelner Anwälte werden vom Verlag im Mai 2017 (Trademark & Copyright) sowie im Juni 2017 (Patentrecht) im IP Stars Global Handbooks veröffentlicht. Das aktuelle Listing ist hier einsehbar.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2017-04-28 00:00:002017-04-28 00:00:00Managing Intellectual Property „IP Stars 2017“: BOEHMERT & BOEHMERT in Copyright auf dem 2. Rang.

Dr. U. Kilger mit IP-Kommentar im Fachmagazin „transkript“ (4/2017).

27. April 2017/in Publikationen Patent- & Gebrauchsmusterrecht

In dem Fachmagazin „transkript“ (4/2017, S. 18) hat BOEHMERT & BOEHMERT-Patentanwältin Dr. Ute Kilger den Beitrag „Gefahr von Selbst-Kollisionen gebannt“ verfasst. Sie kommentiert darin die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer (GBK) des Europäischen Patentamtes (EPA) über die Frage der möglichen tödlichen Selbst-Kollision einer Anmeldung mit ihrer eigenen Teilanmeldung bzw. Prioritätsanmeldung. Insbesondere nicht-europäische Anmelder wurden von dieser Regelung bislang häufig überrascht, sofern die spätere Nachanmeldung mehr Gegenstände enthielt als die frühere Stammanmeldung. Dr. Ute Kilger hierzu im Beitrag: „Erste Erfahrungen zeigen glücklicherweise, dass früher todgeweihte Anmeldungen nun eine gute Erteilungschance vor dem EPA haben.“ Dr. Kilger kommentiert regelmäßig für die „transkript“. Das Magazin kann hier abonniert oder heruntergeladen werden.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2017-04-27 00:00:002023-04-12 14:58:29Dr. U. Kilger mit IP-Kommentar im Fachmagazin „transkript“ (4/2017).

Fordham IP Conference in New York mit BOEHMERT & BOEHMERT-Anwälten.

12. April 2017/in Aktuelles

In New York findet vom 19. bis 21. April 2017 die 25. Fordham Intellectual Property Law & Policy Conference statt, die vom Fordham IP Law Institute veranstaltet wird. In diesem Rahmen werden drei Anwälte der Kanzlei am Donnerstag, 20.04. in verschiedenen Panels als Speaker vortragen. Im Panel „Doctrine of Equivalents and Prosecution History Estoppel in Europe“ wird Prof. Dr. H. Goddar als Panelist teilnehmen. Im Panel „EU Copyright Reform & Digital Single Market“ trägt Dr. M. Schaefer zum Thema „A Practitioner’s View of the Digital Single Market“ vor. Weitere Informationen zur Konferenz finden sich hier.

 

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2017-04-12 00:00:002017-04-12 00:00:00Fordham IP Conference in New York mit BOEHMERT & BOEHMERT-Anwälten.

Update Brexit – Erklärung nach Artikel 50 TFEU vom 29. März 2017

11. April 2017/in Sonderausgabe April 2017 Markenrecht

Die Regierung des Vereinigten Königreiches hat am 29. März 2017 die Mitteilung nach Artikel 50 TFEU an den Rat der Europäischen Union zugestellt, was nun die Bühne für die Austrittsverhandlungen bereitet. Innerhalb von zwei Jahren müssen diese zwischen den Parteien abgeschlossen und muss das Ergebnis von den Mitgliedsstaaten und dem Britischen Parlament ratifiziert werden. Dabei haben die Verhandlungspartner eine Unzahl von vielschichtigen Themen zu bewältigen, was auch das geistige Eigentum einschließt, wozu wir auf unser früheres Bulletin vom 1. Juli 2016 verweisen dürfen. Der Entwurf der Verhandlungsleitlinien des Generalsekretariats des Rates ist am 31. März 2017 veröffentlicht worden.

Bislang nichts Neues

Für Rechteinhaber hat sich seit dem Brexit-Votum nichts Substanzielles verändert, aber es sollte berücksichtigt werden, dass wir auf einen „harten“ Brexitzusteuern, was den vollständigen Rückzug des Vereinigten Königreiches von allen europäischen Systemen und Freiheiten, einschließlich vom Gemeinsamen Binnenmarkt, und einen vollständigen Neuanfang der Beziehungen zueinander beinhaltet. Wir werden diesen Prozess begleiten und regelmäßig Entwicklungen aus der Sicht einer europäischen Kanzlei berichten, die vielzählige Interessen ihrer Mandanten im Vereinigten Königreich vertritt. Bislang hat das Brexit-Votum und die derzeitige Unsicherheit das Vertrauen in die Wirtschaft nur sanft geschüttelt: Die Zahl der nationalen Markenanmeldungen im Vereinigten Königreich ist um etwa 10 % im Vergleich zu den Jahren vor dem Brexit-Votum gestiegen, wie neulich vom Markenamt des Vereinigten Königreiches berichtet wurde. Dieser Effekt ist nicht allzu signifikant, weil auch die Anmeldezahlen beim Amt der Europäischen Unionsteigen. Es hat weiterhin eine spürbare Abkühlung im Bereich der geschäftlichen Investitionen im Vereinigten Königreich gegeben, die bis Ende 2016 umrund 1 % im Vergleich zu den drei Monaten bis Ende September gefallen sind, wie das Amt für nationale Statistiken des Vereinigten Königreiches jüngst mitteilte. Die Wirtschaft im Allgemeinen und Inhaber geistigen Eigentums im Speziellen scheinen „Abwarten und Tee trinken“ zu praktizieren, was für die derzeitige Situation auch durchaus noch angemessen ist.

Keine Neuigkeiten sind keine guten Neuigkeiten

Allerdings muss man feststellen, dass angesichts politischen Streits und taktischer Maßnahmen der Parteien der Ausgangspunkt für die Brexit-Verhandlungen schlecht ist. Obschon alle Interessenvertreter übereinstimmen, dass geistiges Eigentum viel zu wichtig ist, als dass man es aus dem Blick verlieren dürfte, wissen wir noch nicht, wie und zu welchen Kosten für die Rechteinhaber Unionsmarken, eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und gemeinschaftliche Sorten erfasst und in das nationale rechtliche System des Vereinigten Königreiches „umgewandelt“ werden. Derzeit werden unterschiedliche Modelle diskutiert, einschließlich

  • Eintragung der Unionsrechte in nationalen Registern automatisch mit Brexit-Vertrag,
  • Eintragung nur auf Antrag der Inhaber, oder
  • Fortwirkung der Schutzrechte und des diesbezüglichen Unionsrechts im Vereinigten Königreich.

Hierbei handelt es sich um Modelle, die in anderem Zusammenhang in der Vergangenheit bereits praktiziert worden sind und die wegen damit verbundener Erfahrungswerte keinen großen Aufwand bei der Umsetzung auslösen dürften. Einige besonders kritische Stimmen sagen allerdings sogar einen „dreckigen“ Brexit ohne jede förmliche Vereinbarung mit der EU voraus. Das tritt ein, wenn es keine bindende Austrittsvereinbarung zur rechten Zeit gibt und keine einstimmige Verlängerung der 2 Jahres-Frist zustande kommt. Dies würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Modelle 1 und 3 unmöglich machen und das Modell 2 mit beträchtlichen Kosten versehen. Allerdings gibt es derzeit wenig belastbare Anhaltspunkte, dass ein dreckiger Brexit tatsächlich wahr wird. Die weitaus relevanteren Probleme für Rechteinhaber nach dem Brexit beinhalten

  • den Umfang der „Umwandlung“ – sind alle eingetragenen und nichteingetragenen Rechte erfasst?
  • etwaige Beschränkungen im freien Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich nach Ausscheiden aus dem gemeinsamen Markt?
  • nahtlose Anpassung der auf die EU bezogenen Lizenzen und Vertragswerke auf das Vereinigte Königreich?
  • Unbeschränkte Durchsetzung der Unionsurteile im Vereinigten Königreich und umgekehrt?
  • weiteres Schicksal von Verfahren bei Ämtern der EU gestützt auf nationale
    Rechte des Vereinigten Königreiches, und umgekehrt beim nationalen Amt
    gestützt auf Unionsrechte?
  • angemessene Übergangsfristen für Rechteinhaber zur Anpassung an die
    neue Situation nach dem Brexit?
  • vernünftige Antworten auf Verfahrensfragen, zum Beispiel Wiederholung
    der Sachprüfung, zeitlicher Ablauf der Nichtbenutzungsschonfrist, der
    Neuheitsschonfrist, der Prioritäten und Senioritäten, Beschränkungen der
    Aktivlegitimation und der professionellen Vertretung?

Geduld ist gefragt – und ein wachsames Auge

Wie auch immer das Verhandlungsergebnis sein mag: Rechteinhaber sind gut beraten zu akzeptieren, dass eine schnelle Lösung nicht in Sicht ist und dass voraussichtlich der allergrößte Teil der Verhandlungsfrist abgelaufen sein wird, bevor wir etwas klarer sehen werden. In den meisten Fällen wird derzeitein nüchterner Ansatz aus der europäischen Perspektive ausreichen. Das bestehende Portfolio durchweg auch auf das Vereinigte Königreich zu nationalisieren, dürfte überhastet sein. Wenn es allerdings um laufende Projekte geht, die das Vereinigte Königreich betonen bzw. für die das Vereinigte Königreichsogar den einzigen Markt darstellt, ist es sinnvoll, bereits jetzt die Beratung zusuchen, wie das beste Resultat für die IP-Rechte und die IP-bezogenen Verträge erzielt werden kann.

Checkliste

  • riskieren Sie keine Lücken im Schutz und in der Überwachung,
  • geben Sie keine existierenden Marken auf,
  • prüfen Sie existierende IP-bezogene Verträge,
  • prüfen Sie die derzeitige Benutzungssituation,
  • prüfen Sie den Rechtsgrund laufender Verfahren,
  • sichern Sie sich sinnvolle Domains,
  • betrachten Sie den Geschäftssitz innerhalb/außerhalb der Europäischen Union strategisch, was auch für die Frage der Vertretung von Schutzrechten gilt.

 

 

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2017-04-11 09:14:582022-08-18 13:23:02Update Brexit – Erklärung nach Artikel 50 TFEU vom 29. März 2017

„Update-Brexit“-Sonderausgabe des „B&B Bulletin“: April 2017.

11. April 2017/in Aktuelles

Die aktuelle April 2017-Sonderausgabe des Newsletters gibt ein Update zu dem als „Brexit“ bekannt gewordenen Referendum im Vereinigten Königreich zum geplanten Austritt aus der Europäischen Union und den zu erwartenden Konsequenzen im Bereich IP. Die Regierung des Vereinigten Königreiches hat am 29. März 2017 die Mitteilung nach Artikel 50 TFEU (Treaty on the Functioning of the European Union) an den Rat der Europäischen Union zugestellt. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Austrittsverhandlungen zwischen den Parteien abgeschlossen sein und muss das Ergebnis von den Mitgliedsstaaten und dem Britischen Parlament ratifiziert werden. Hierzu zeigt der Newsletter erste Entwicklungen auf und empfiehlt strategische Ansätze für IP-Rechte. Autor und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt erläutert, auf welche Punkte Rechteinhaber bereits jetzt achten sollten und liefert eine Checkliste der wichtigsten Aspekte. 

Das „B&B Bulletin“ kann hier heruntergeladen oder auch abonniert werden.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2017-04-11 00:00:002017-04-11 00:00:00„Update-Brexit“-Sonderausgabe des „B&B Bulletin“: April 2017.

OLG München: Urteil gegen Check24 mit Signalwirkung für andere Vergleichsportale.

7. April 2017/in Aktuelles

Das Oberlandesgericht München hat am 06.04.2017 in der Sache Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen Check24 sein Urteil gesprochen: das Vergleichsportal Check24 muss in Zukunft vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden transparenter über seine Maklerfunktion informieren und gründlicher beraten als bisher.

Das von den BOEHMERT & BOEHMERT-Rechtsanwälten für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erstrittene Urteil im Prozess gegen Check24 stärkt die Verbraucherrechte und schafft Rechtssicherheit in Bezug auf zuvor ungeklärte Fragen des Versicherungsvermittlungsrechts.

Das OLG stellt mit seinem Urteil klar, dass Befragungs- und Beratungspflichten des Versicherungsvertragsgesetzes für alle Makler gelten – unabhängig davon, ob diese offline oder online agieren. Auch für ähnliche Geschäftsmodelle, wie Vergleichsportale anderer Branchen, ist das jetzige Urteil von Bedeutung.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2017-04-07 00:00:002017-04-07 00:00:00OLG München: Urteil gegen Check24 mit Signalwirkung für andere Vergleichsportale.

Dr. Florian Schwab in WTR Daily zum Fall Edison SpA vs. European Union Intellectual Property Office (EUIPO).

6. April 2017/in Publikationen Markenrecht

Im Online-Portal der Fachzeitschrift World Trademark Review vom 31.03.2017 hat BOEHMERT & BOEHMERT-Rechtsanwalt und Markenrechtexperte Dr. Florian Schwab den Artikel „General Court: no likelihood of confusion between figurative ‚e‘ marks for certain energy-related goods and services“ veröffentlicht. Der Beitrag erläutert den vor kurzem veröffentlichten Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 14. März 2017 (T-276/15 – Edison SpA v. EUIPO) in einem Widerspruch zwischen zwei Buchstabenmarken. Im Mittelpunkt stand dabei der häufig schwierig zu bestimmende Schutzumfang einer Marke in grafisch unaufwändiger Ausgestaltung des Einzelbuchstabens „e“ gegenüber einem älteren Zeichen ebenfalls in Form eines einzelnen Buchstabens „e“, jeweils geschützt für verschiedenste Waren und Dienstleistung im Bereich der (Wind-)energie.
Dr. F. Schwab kommentiert seit vielen Jahren regelmäßig für WTR Daily. Abonnenten des WTR Daily können den gesamten Artikel hier einsehen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2017-04-06 13:39:002022-08-10 13:26:43Dr. Florian Schwab in WTR Daily zum Fall Edison SpA vs. European Union Intellectual Property Office (EUIPO).

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