OLG München: Urteil gegen Check24 mit Signalwirkung für andere Vergleichsportale.
Das Oberlandesgericht München hat am 06.04.2017 in der Sache Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen Check24 sein Urteil gesprochen: das Vergleichsportal Check24 muss in Zukunft vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden transparenter über seine Maklerfunktion informieren und gründlicher beraten als bisher.
Das von den BOEHMERT & BOEHMERT-Rechtsanwälten für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erstrittene Urteil im Prozess gegen Check24 stärkt die Verbraucherrechte und schafft Rechtssicherheit in Bezug auf zuvor ungeklärte Fragen des Versicherungsvermittlungsrechts.
Das OLG stellt mit seinem Urteil klar, dass Befragungs- und Beratungspflichten des Versicherungsvertragsgesetzes für alle Makler gelten – unabhängig davon, ob diese offline oder online agieren. Auch für ähnliche Geschäftsmodelle, wie Vergleichsportale anderer Branchen, ist das jetzige Urteil von Bedeutung.