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Kanzleimonitor 2019/2020: Hervorragende Bewertungen für BOEHMERT & BOEHMERT

18. Dezember 2019/in Awards & Rankings

In der Studie Kanzleimonitor 2019/2020 schneidet BOEHMERT & BOEHMERT sowohl im Gewerblichen Rechtsschutz als auch im Patentrecht hervorragend ab. Auch im Bereich Medien zählt die Kanzlei zu den Top Ten. Im Patentrecht belegt BOEHMERT & BOEHMERT weiterhin den ersten Platz mit den meisten Empfehlungen; im Gewerblichen Rechtsschutz findet sich BOEHMERT & BOEHMERT auf dem zweiten Platz. Rechtsanwalt Dr. Carl-Richard Haarmann gehört zu den mehrfach genannten Anwälten im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz, so wie auch Dr. Martin Schaefer.

Der „kanzleimonitor.de – Empfehlung ist die beste Referenz“ wird jährlich vom Deutsches Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen GmbH veröffentlicht. Die Kanzleimonitor-Umfrage 2019 basiert auf Rückmeldungen von insgesamt 821 Unternehmen und mehr als 5.000 Unternehmensjuristen aus Unternehmen aller Branchen und unterschiedlicher Größe aus ganz Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie unter kanzleimonitor.de

 

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2019-12-18 00:00:002022-08-02 17:34:38Kanzleimonitor 2019/2020: Hervorragende Bewertungen für BOEHMERT & BOEHMERT

BOEHMERT & BOEHMERT verstärkt sich mit zwei neuen Partnern

13. Dezember 2019/in Presse

Berlin/München, 13.12.2019 – Zum Jahreswechsel wird die gemischte Anwaltssozietät BOEHMERT & BOEHMERT mit Sebastian Engels und Silke Freund zwei neue Partner aufnehmen. Die beiden Rechtsanwälte sind Spezialisten in den Bereichen Urheber-, Medienrecht und Markenrecht und werden als Partner die Patent- und Rechtsanwaltsteams an den Standorten Berlin und München verstärken.

Dr. Sebastian Engels berät seine Mandanten in allen strategischen Fragen des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts. Einen speziellen Fokus seiner Beratungspraxis bilden die umfassende rechtliche Betreuung und Vertretung von E-Commerce- und ITDienstleistern, aber auch der Bereich des Domainrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Verfolgung und Abwehr von Schutzrechts- und Wettbewerbsverletzungen.

Am Berliner Standort von BOEHMERT & BOEHMERT wird Engels als weiterer Rechtsanwaltspartner das rechtsanwaltliche Team um Dr. Andreas Dustmann und Dr. Martin Schaefer sowie das Patentanwaltsteam um Dr. Ute Kilger und Dr. Thomas Bittner ergänzen. Sebastian Engels ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2011 am Standort Berlin von BOEHMERT & BOEHMERT tätig.

Auch Silke Freund verfügt über jahrelange Erfahrung in den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht und Äußerungsrecht. Sie befasst sich im Wesentlichen mit der Durchsetzung und Verteidigung von Marken. Daneben unterstützt Silke Freund ihre Mandanten bei deren weltweiten Markenportfoliomanagement und berät bei der Zulässigkeit von Marketing- und Werbekampagnen. Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Verteidigung von Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechten. Auch im Bereich des Äußerungsrechts sowie der Wort- und Bildberichterstattung im Hinblick auf die Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist sie regelmäßig tätig.

Die Rechtsanwältin wird neue Partnerin am Münchner Standort von BOEHMERT & BOEHMERT. Seit 2002 ist Silke Freund in renommierten Sozietäten und internationalen Großkanzleien mit den Schwerpunkten Medienrecht, Urheberrecht und Markenrecht in München tätig. Im Jahr 2013 wechselte sie zu BOEHMERT & BOEHMERT.

Über BOEHMERT & BOEHMERT

Mit 25 Patent- und 15 Rechtsanwaltspartnern ist BOEHMERT & BOEHMERT ist eine der größten Kanzleien für geistiges Eigentum in Deutschland. Die Sozietät ist in den Städten München, Bremen, Berlin, Düsseldorf und Frankfurt sowie an den drei internationalen Standorten Alicante, Paris und Shanghai vertreten. Die große Themenvielfalt der rund 90 spezialisierten Patent- und Rechtsanwälte stellt eine erfolgsorientierte Beratung der Mandanten über die Standortgrenzen der Kanzlei hinweg sicher.

Bildmaterial

Dr. Sebastian Engels, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT
Dr. Sebastian Engels
Rechtsanwalt
Silke Freund, Rechtsanwältin bei BOEHMERT & BOEHMERT
Silke Freund
Rechtsanwältin
/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2019-12-13 09:00:492022-08-29 16:42:48BOEHMERT & BOEHMERT verstärkt sich mit zwei neuen Partnern

Das UK hat gewählt: Update zu Marken und Designs nach Brexit

13. Dezember 2019/in Aktuelles

1. Wie ist der aktuelle Stand?

Der Brexit rückt näher, aber es bleibt entscheidend, dass das Austrittsabkommen in UK ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt wird. Das steht noch aus.

Am 28. Oktober 2019 ist eine Verschiebung des Brexit bis maximal zum 31. Januar 2020 vereinbart worden. So lange bleibt das UK Mitglied der EU und für Rechteinhaber ändert sich vorläufig nichts.

Die kurz zuvor am 17. Oktober 2019 erzielte politische Übereinkunft zwischen EU-Rat und UK-Regierung konnte nicht mehr fristgerecht bis Ende Oktober 2019 zu einem geregelten Austritt umgesetzt werden. Die erneute Fristverlängerung hing auch mit den inzwischen am 12. Dezember 2019 abgehaltenen Neuwahlen für das Unterhaus zusammen.
In der Sache wird es deshalb erst nach erfolgter Regierungs- und Parlamentsbildung weitergehen, vermutlich Anfang Januar 2020.

2. Welche Konsequenzen hat der  Brexit für Marken und Designs?

Kommt es zum Brexit, werden alle Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster sowie die Pendants nach internationalen Verträgen für das Vereinigte Königreich wirkungslos.

Weitere Hintergründe finden Sie in vorangegangenen Newslettern zum Brexit.

  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Brexit und Datenschutzrecht
  • Brexit und Marken – Systembruch bei Internationalen Registrierungen
  • Brexit und Marken – was nun?

Es sind inzwischen umfassende Regelungen erarbeitet worden, um negative Effekte für Rechteinhaber zu minimieren.

a) Unionsmarken

Alle bestehenden Eintragungen werden geklont, d.h. sie werden automatisch, kostenfrei, im vollständigen Schutzumfang und ohne Prüfung per Datentransfer in das britische Register übertragen.

Anhängige Anmeldungen begründen ein Nachanmelderecht, das innerhalb von 9 Monaten gegenüber dem UK-Register wahrgenommen werden kann. Eine solche Nachanmeldung ist grundsätzlich identisch zur Unionsanmeldung, durchläuft jedoch das normale nationale britische Anmeldeverfahren und löst insofern einschlägige Gebühren aus.

b) Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Jede nicht endgültig erloschene Eintragung wird nach demselben Prinzip geklont. Am Austrittstag anhängige Anmeldungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern begründen ebenfalls ein neunmonatiges Nachanmelderecht. Bei EU-Anmeldungen mit aufgeschobener Veröffentlichung wird auch eine Nachanmeldung für 12 Monate im britischen Register aufgeschoben.

Nicht-eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden für deren verbleibende Schutzdauer als Continuing Unregistered Design fortgeführt. Zusätzlich wird für erste Veröffentlichungen im Vereinigten Königreich ein Supplementary Unregistered Design begründet, das nur dort gelten wird.

c) Internationale Registrierungen

Marken und Designs, die die EU beanspruchen, werden als Eintragung geklont bzw. begründen ein Nachanmelderecht, beides allerdings nur als nationales Recht. Es ist möglich, diesen nationalen Klon per nachträglicher Schutzerstreckung wieder in die bestehende Internationale Registrierung zu integrieren, was erneut Gebühren und ein weiteres Prüfungsverfahren auslöst.

3. Besteht akuter Handlungsbedarf?

Nein. Die geschilderten Regelungen sollen selbst dann eingreifen, wenn es zu einem ungeregelten Brexit ohne Austrittsabkommen kommt. Allerdings: Durch die Klone und Nachanmeldungen kann sich die Zahl der Schutzrechte verdoppeln, wenn das bisherige Niveau des Schutzes in der EU in UK aufrechterhalten wird.

Das macht es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Portfolio zu befassen und zu entscheiden, welche Rechte in UK sinnvoll sind. Zu diesem Zweck werden wir rechtzeitig eine Auswertung der relevanten Schutzrechte versenden.

Redundante Schutzrechte können aufgegeben werden (opt-out), relevante Schutzrechte nachangemeldet (opt-in). Etwa laufende Prioritäts- und Verlängerungsfristen werden gesondert berücksichtigt werden.

Ein weiterer, lokaler Vertreter wird nicht benötigt. Von uns vertretene Unionsschutzrechte können wir auch in Bezug auf die geklonten britischen Rechte und die Nachanmeldungen beim UK-Markenamt vertreten. Es entspricht dem erklärten Ziel des Vereinigten Königreichs, für die Rechteinhaber insoweit keinen weiteren Aufwand auszulösen. Wir sind Ansprechpartner für das Amt und werden die Interessen der Rechteinhaber kompetent wahrnehmen können.

4. Weitere Informationen gewünscht?

Schutzrechtsbezogene Verträge, Erschöpfung und Vertriebsketten sowie weitere Themen, die weniger zeitkritisch sind, werden wir gesondert behandeln.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2019-12-13 00:00:002024-03-26 12:13:28Das UK hat gewählt: Update zu Marken und Designs nach Brexit

„Focus-Spezial Anwaltsliste 2019“: BOEHMERT & BOEHMERT zählt zu den Top-Kanzleien in Deutschland.

12. Dezember 2019/in Awards & Rankings

Die Ausgabe „Focus-Spezial Top-Anwälte / Wirtschaftskanzleien in Deutschland“ (3/2019) zählt BOEHMERT & BOEHMERT 2019 in den Bereichen „Patentrecht“ und „Markenrecht“ zu den Top-Kanzleien in Deutschland. Das jährlich erscheinende Listing nennt führende Juristen und Wirtschaftskanzleien aus insgesamt 21 juristischen Spezialgebieten. Die vom Nachrichtenmagazin bzw. dem Statistikunternehmen Statista ermittelte Liste basiert auf Kollegen- und Kunden-Empfehlungen, für die über 10.000 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und rund 3.500 Experten in Unternehmen befragt wurden. Die in den Listen genannten Kanzleien haben sich in ihren Fachbereichen einen besonderen Namen gemacht.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2019-12-12 00:00:002022-08-02 17:32:01„Focus-Spezial Anwaltsliste 2019“: BOEHMERT & BOEHMERT zählt zu den Top-Kanzleien in Deutschland.

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