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Dr. Rudolf Böckenholt, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Fixgeschäft! Tragweite des Wider­spruchs nach Ablauf der Wider­spruchs­frist unveränderlich – Artikel von Dr. Rudolf Böckenholt in GRUR-Prax 2/2025

31. Januar 2025/in Publikationen Markenrecht

Dr. Rudolf Böckenholt zur Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vom 20.11.2024 – T1159/23

Im aktuellen Heft 2/2025 von „GRUR-Prax – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht / Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht“ erklärt BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt eine Entscheidung des EuG vom 20. November 2024 zu einem verfahrensrechtlichen Problem im Widerspruchsverfahren bei EUIPO.
Das Gericht hält fest, dass der im Widerspruch angegebene Grund und das Schutzgebiet des älteren Rechts zu einem späteren Zeitpunkt – nach Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr geändert werden kann, was auch einschließt, dass keine Verengung erfolgen kann.

Im konkreten Fall hatte die Widersprechende das ältere nicht-eingetragene Kennzeichenrecht mit dem Schutzgebiet EUIPO bezeichnet, was das Gericht als Hinweis auf die gesamte EU ausgelegt hat. Die Begründung nimmt nur auf eine Benutzung in wenigen Mitgliedstaaten der EU Bezug.

Das hält das Gericht für insgesamt unzulässig. Es ist entscheidend, bereits bei Widerspruch genau und abschließend die Territorien und Schutzrechte zu benennen. Das online verfügbare Portal des EUIPO, über das Widersprüche erhoben werden können, sieht nach einer Änderung die frühere Auswahlmöglichkeit „EUIPO“ nicht mehr vor, sondern im Rahmen von Art. 8 (3) UMV nur noch die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU. Etwaige Missverständnisse, die hier zum Verhängnis geworden sein mögen, sind daher kaum noch möglich.

Den vollständigen Artikel von Dr. Rudolf Böckenholt mit dem Titel „Fixgeschäft! – Tragweite des Widerspruchs nach Ablauf der Widerspruchsfrist unveränderlich“ finden Sie in der gedruckten Ausgabe der GRUR-Prax 02/2025. Abonnenten von beck-online.de können den Beitrag hier abrufen.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Boeckenholt-Rudolf-Potrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-01-31 14:00:392025-02-03 10:26:58Fixgeschäft! Tragweite des Wider­spruchs nach Ablauf der Wider­spruchs­frist unveränderlich – Artikel von Dr. Rudolf Böckenholt in GRUR-Prax 2/2025
Christian W. Appelt, Patentanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Christian W. Appelt spricht am 14. März 2025 auf den 23. Düsseldorfer Patentrechtstagen

30. Januar 2025/in Termine

BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Patentanwalt Christian W. Appelt referiert am zweiten Tag der Veranstaltung ab 9.45 Uhr über die aktuelle Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des EPA.

Das Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf lädt auch in diesem Jahr wieder Expertinnen und Experten zu den Düsseldorfer Patentrechtstagen ein.
Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jan Busche und Prof. Dr. Peter Meier-Beck, VorsRiBGH a. D., informieren Richterinnen und Richter diverser Gerichte und Kammern, Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Justiz und aus dem akademischen Bereich sowie Anwältinnen und Anwälte am 13. und 14. März über aktuelle Themen und Entwicklungen im Patentrecht.

Während am ersten Tag der Veranstaltung das Einheitliche Patentgericht EPG sowie die Anspruchsauslegung im Europäischen Patentsystem im Mittelpunkt der Referate und des Workshops stehen, wird am zweiten Tag die Rechtsprechung von Instanzgerichten, des Berufungsgerichts des EPG sowie des BGH behandelt.
In diesem Rahmen spricht BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Patentanwalt Christian W. Appelt ab 9.45 Uhr über die aktuelle Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

Weitere Informationen sowie eine Option zur Anmeldung finden Sie hier auf der Website der Düsseldorfer Patentrechtstagen.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Appelt-Christian-W_portrait-1.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-01-30 15:48:162025-01-30 15:48:00Christian W. Appelt spricht am 14. März 2025 auf den 23. Düsseldorfer Patentrechtstagen
Dr. Julian Wernicke, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Keine Erschöpfung einer Unions­marke bei Inver­kehr­bringen von Produkten in der Türkei – Artikel von Dr. Julian Wernicke in GRUR-Prax 01/2025

21. Januar 2025/in Publikationen Markenrecht

In der ersten Ausgabe des neuen Jahres der Zeitschrift „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis“ (GRUR-Prax) beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Julian Wernicke von BOEHMERT & BOEHMERT die Frage, ob die Rechte einer deutschen Marke oder einer Unionsmarke erschöpft sind, wenn der Markeninhaber seine Produkte bereits in der Türkei in Verkehr gebracht hat. Diese Frage berührt ein zentrales Thema der markenrechtlichen Praxis, das für international agierende Unternehmen von erheblicher Bedeutung ist.

Anlass der Frage ist das Urteil des OLG Nürnberg vom 29. Oktober 2024 (3 U 881/24, GRUR-RS 2024, 30069 – Kurukahveci Mehmet Efendi). Der Markeninhaber hatte gegen einen Importeur geklagt, der die vom Markeninhaber in der Türkei vertriebenen Kaffeedosen nach Deutschland eingeführt und weiterverkauft hatte. Das Gericht entschied zugunsten des Markeninhabers, dass das Inverkehrbringen von Produkten in der Türkei im Verhältnis zum Inhaber einer deutschen oder Unionsmarke keine markenrechtliche Erschöpfung bewirken kann. Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Gericht auch die speziellen Bestimmungen des „Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12.9.1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei“.

Den vollständigen Artikel von Dr. Julian Wernicke mit dem Titel „Keine Erschöpfung einer Unionsmarke bei Inverkehrbringen von Produkten in der Türkei“ können Sie in der gedruckten Ausgabe der GRUR-Prax 01/2025 nachlesen. Abonnenten von Beck-Online haben zudem die Möglichkeit, den Beitrag hier online abzurufen.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2023/05/Wernicke-Julian-Portrait-Web.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-01-21 12:52:472025-01-21 13:21:43Keine Erschöpfung einer Unions­marke bei Inver­kehr­bringen von Produkten in der Türkei – Artikel von Dr. Julian Wernicke in GRUR-Prax 01/2025
Dr. Martin Wirtz, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Martin Wirtz mit Beitrag in den Mittei­lungen der deut­schen Patent­anwälte, Heft 01/2025 – Aktu­elles aus dem Marken­recht

16. Januar 2025/in Publikationen Markenrecht

Bereits zum 34. Mal in Folge beschäftigt sich BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt und Partner Dr. Martin Wirtz im 116. Jahrgang der Mitteilungen der deutschen Patentanwälte mit den Neuerungen im deutschen und europäischen Markenrecht und veröffentlicht diese in seinem Beitrag „Aktuelles aus dem Markenrecht“.

Darin setzt er sich mit aktuellen Entscheidungen und neuen Entwicklungen im Markenrecht auseinander. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beschäftigt sich vornehmlich mit Entscheidungen aus dem Jahre 2024. Der Aufsatz geht detailliert zu Entscheidungen der Rechtsprechung in Deutschland und auf der EU-Ebene zur Schutzfähigkeit von Marken, Verwechslungsgefahr, rechtserhaltender und rechtsverletzender Benutzung, Identitätsschutz, Bekanntheitsschutz, ein.

Abonnenten finden den Beitrag von Dr. Martin Wirtz auf den Seiten 1-12  in der Ausgabe 01/2025 der Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, herausgegeben vom Carl Heymanns Verlag.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Wirtz-Martin-Portrait.jpg 667 1000 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2025-01-16 10:38:022025-01-16 11:33:30Dr. Martin Wirtz mit Beitrag in den Mittei­lungen der deut­schen Patent­anwälte, Heft 01/2025 – Aktu­elles aus dem Marken­recht
Dr. Florian Schwab, Rechtsanwalt BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Florian Schwab in WTR Daily zur Rechts­sache T-157/24 – Meica Ammer­ländische Fleisch­waren­fabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG gegen das EUIPO

14. Januar 2025/in Publikationen Markenrecht

Im Online-Magazin „World Trademark Review Daily” kommentiert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab eine aktuelle Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (Rechtssache T-157/24), mit der das Luxemburger Gericht das Fehlen einer Verwechslungsgefahr zwischen der EU-Wortmarkenanmeldung CHIPSY KINGS und der Widerspruchsmarke von Meica in Form der Wortmarke CURRY KING bestätigt.

Das Gericht der Europäischen Union hat mit seinem Urteil vom 11. Dezember 2024 in Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG v EUIPO (Sache T-157/24) der Beschwerdekammer folgend eine Verwechslungsgefahr zwischen der Unionsmarkenanmeldung CHIPSY KINGS und dem älteren EU-Teil der internationalen Registrierung der Wortmarke CURRY KING verneint.
Beide Marken hatten identisch bzw. ähnlich unter anderem „Fleisch, vegetarische und Produkte aus Kartoffeln wie Chips sowie Einzelhandel mit Lebensmitteln“ beansprucht.
Der Gesamteindruck der beiden zusammengesetzten Marken weiche aber ausreichend voneinander ab.
Insbesondere der gemeinsame Bestandteil KING(S) sei kennzeichnungsschwach, da laudativ aufgefasst. CURRY werde ebenfalls beschreibend für indische Nahrungsmittel bzw. für mit dem Gewürz versehen verstanden.
Bei der jüngeren Marke werde der Bestandteil CHIPS entweder ebenfalls beschreibend („chipsy“) oder als fantasievoll und für diesen Fall als unterscheidungskräftiger – mithin verwechslungsmindernd – im Vergleich zu dem (übereinstimmenden) Element KINGS eingestuft.

Der Artikel von Dr. Schwab mit dem Titel „General Court confirms lack of likelihood of confusion between CHIPSY KINGS and CURRY KING” ist am 7. Januar 2025 erschienen und für registrierte Nutzer WTR Daily online hier in englischer Sprache abrufbar.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Schwab-Florian-inAktion.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2025-01-14 10:08:282025-01-28 12:02:28Dr. Florian Schwab in WTR Daily zur Rechts­sache T-157/24 – Meica Ammer­ländische Fleisch­waren­fabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG gegen das EUIPO

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