Dr. Florian Schwab in WTR Daily zur Rechtssache T-157/24 – Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG gegen das EUIPO
Im Online-Magazin „World Trademark Review Daily” kommentiert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Florian Schwab eine aktuelle Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (Rechtssache T-157/24), mit der das Luxemburger Gericht das Fehlen einer Verwechslungsgefahr zwischen der EU-Wortmarkenanmeldung CHIPSY KINGS und der Widerspruchsmarke von Meica in Form der Wortmarke CURRY KING bestätigt.
Das Gericht der Europäischen Union hat mit seinem Urteil vom 11. Dezember 2024 in Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG v EUIPO (Sache T-157/24) der Beschwerdekammer folgend eine Verwechslungsgefahr zwischen der Unionsmarkenanmeldung CHIPSY KINGS und dem älteren EU-Teil der internationalen Registrierung der Wortmarke CURRY KING verneint.
Beide Marken hatten identisch bzw. ähnlich unter anderem „Fleisch, vegetarische und Produkte aus Kartoffeln wie Chips sowie Einzelhandel mit Lebensmitteln“ beansprucht.
Der Gesamteindruck der beiden zusammengesetzten Marken weiche aber ausreichend voneinander ab.
Insbesondere der gemeinsame Bestandteil KING(S) sei kennzeichnungsschwach, da laudativ aufgefasst. CURRY werde ebenfalls beschreibend für indische Nahrungsmittel bzw. für mit dem Gewürz versehen verstanden.
Bei der jüngeren Marke werde der Bestandteil CHIPS entweder ebenfalls beschreibend („chipsy“) oder als fantasievoll und für diesen Fall als unterscheidungskräftiger – mithin verwechslungsmindernd – im Vergleich zu dem (übereinstimmenden) Element KINGS eingestuft.
Der Artikel von Dr. Schwab mit dem Titel „General Court confirms lack of likelihood of confusion between CHIPSY KINGS and CURRY KING” ist am 7. Januar 2025 erschienen und für registrierte Nutzer WTR Daily online hier in englischer Sprache abrufbar.