Dr. Florian Schwab analysiert und kommentiert EuGH-Leitentscheidung zum Designschutz in WTR Daily
Papierfabriek Doetinchem BV vs Sprick GmbH Bielefelder Papier und Wellpappenwerk & Co (Case C 684/21), EuGH-Urteil vom 2. März 2023
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seinem Urteil im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Sprick GmbH und dem Wettbewerber Papierfabriek Doetinchem im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des Oberlandesgerichts Düsseldorfs wiederholt zu praxisrelevanten Fragen der Schranken von Designschutz Stellung genommen:
- Wie soll bei der Beurteilung der technischen Funktionalität eines Geschmacksmusters/Designs damit umgegangen werden, dass der Inhaber des fraglichen über zahlreiche alternative Geschmacksmuster verfügt?
- Ist für den Ausschluss der Anwendung von Art. 8 Abs. 1 der Verordnung 6/2022 zu berücksichtigen, dass ein eingetragenes Geschmacksmuster ein mehrfarbiges Erscheinungsbild zulässt, diese Farbgestaltung aber nicht aus der Eintragung hervorgeht?
In seinem Artikel in WTR Daily kommt Dr. Florian Schwab zu dem Resümee, dass der EuGH wie bei seiner Leitentscheidung DOCERAM (Urteil vom 8. März 2018, C-395/16) zu einer eher breiteren Auslegung der Ausschlussklausel tendiert. Zur Bestimmung sei zwar relevant, ob der Inhaber des strittigen eingetragenen Gemeinschaftsgeschmackmusters eine Vielzahl alternativer Geschmacksmuster aufzuweisen hat, dieser Umstand sei aber nicht entscheidend. Jedenfalls nicht zu berücksichtigen sei die potenzielle Mehrfarbigkeit der Gestaltung des Erzeugnisses, wenn diese aus der Eintragung des Geschmacksmusters nicht ersichtlich ist.
Den Beitrag von Dr. Florian Schwab in Englischer Sprache finden Sie hier als pdf zum Download. Er erschien erstmals in WTR Daily, einem Teil von World Trademark Review, am 22. März 2023. Weitere Informationen finden Sie unter www.worldtrademarkreview.com.