• Standorte
  • Presse
  • Impressum
  • Kontakt
  • DE
    • EN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards & Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Menü Menü
EXPERTEN FINDEN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards und Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Standorte
  • Impressum
  • Presse
  • Experten finden
  • DE
    • EN

Interview mit Dr. Michael Rüberg und Dr. Markus Engel­hard in der Rechts­beilage SMART Rechts­guide der Tages­zeitung „Die Welt“

23. März 2023/in Publikationen, Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Chancen und Risiken des europäischen Einheitspatentsystems

Mit dem Inkrafttreten des neuen europäischen Einheitspatentsystems ist es möglich, mit einem einzigen Antrag Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedsstaaten zu erhalten. Eine ungemeine Vereinfachung für den Patentschutz im EU-Raum, der aber auch gewisse Stolperfallen mit sich bringt, die Unternehmen und Inhaber von Patenten im Blick haben sollten.

Im Beitrag „Neues Einheitspatentsystem – Chancen und Risiken korrekt abwägen“ sensibilisieren Rechtsanwalt Dr. Michael Rüberg und Patentanwalt Dr. Markus Engelhard – zwei der UPC-Experten von BOEHMERT & BOEHMERT – im Interview für dieses Thema. Zudem geben Sie Einblick, welche weitere Fragen Unternehmen mit der Arbeitsaufnahme des Einheitlichen Patentgerichts im Fokus haben sollten.

Das Interview mit Dr. Michael Rüberg und Dr. Markus Engelhard, veröffentlicht am 21. März 2023, steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung. Die komplette Ausgabe des SMART Rechtsguides ist hier abrufbar.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2023-03-23 10:54:152023-04-12 15:04:07Interview mit Dr. Michael Rüberg und Dr. Markus Engel­hard in der Rechts­beilage SMART Rechts­guide der Tages­zeitung „Die Welt“

Autor

Dr. Markus Engelhard
Dr. Michael Rüberg, LL.M. (London)

Inhalte

Weitere Beiträge

  • Dr. Rudolf Böckenholt kommentiert Urteil des LG Berlin zur… 25. Mai 2023
  • Fabio Adinolfi kommentiert EuG Urteil T-423/21 zur Frage der… 4. Mai 2023
  • „Digitalpatente sind Gold wert“ - Artikel von Felix Hermann… 6. April 2023

Menü

  • Kanzlei
  • Tätigkeitsfelder
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
  • Karriere

Informationen

  • Presse
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allgemeine Mandatsbedingungen

Rechtsgebiete

  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • IT-Recht
  • Kartellrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Patentbewertung
  • Patent- & Gebrauchsmusterrecht
  • Patentverletzung
  • Produktpiraterie
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

© Copyright 2023– BOEHMERT & BOEHMERT

Nach oben scrollen

Wir verwenden ausschließlich Funktionscookies und keine Dienste Dritter. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.