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Ergänzende Schutzzertifikate jetzt auch in Kanada

25. Januar 2018/in Aktuelles

Ergänzende Schutzzertifikate (auch bekannt als SPC) haben neben Patenten eine besondere Bedeutung für die Pharma- und Biotech-Industrie, da sie in Europa nach Ende der Laufzeit eines Basispatents bis zu fünf weitere Jahre Schutz für zugelassene Medikamente verleihen können. Infolge des CETA-Übereinkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union besteht nun die Möglichkeit, auch in Kanada ergänzende Schutzzertifikate zu beantragen.

In Folge des Abschlusses des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) mit der Europäischen Union hat Kanada ein neues, unabhängiges Schutzrecht eingeführt. Das Certificate of Supplementary Protection (CSP) kann die Schutzdauer in Kanada um maximal zwei Jahre verlängern, während die zusätzliche Schutzdauer in Europa bis zu fünf Jahre beträgt. 

Die gebührenpflichtigen CSPs können auf Grundlage von Patenten genehmigt werden, die zumindest einen Anspruch auf einen Wirkstoff oder eine Kombination von Wirkstoffen per se oder auf die Verwendung davon in einem zugelassenen Medikament umfassen, für das eine Notice of Compliance (NOC) erteilt wurde.

Die CSPs können ferner basierend auf Patenten auf pharmazeutische Erzeugnisse, biologische Wirkstoffe und veterinärmedizinische Medikamente erteilt werden, natürlich unter der Voraussetzung, dass ein entsprechendes Medikament durch die zuständigen kanadischen Behörden (d.h. Health Canada) zugelassen wurde. 

Der Antrag auf ein CSP muss vor Ablauf einer Frist von 120 Tagen eingereicht werden, die am Tag der Erteilung der NOC im Anschluss an das Zulassungsverfahren für das Medikament beziehungsweise am Tag der Patenterteilung zu laufen beginnt, wenn das Patent nach der Genehmigung mittels NOC erteilt wird. Diese Frist kann nicht verlängert werden. 

Es ist zwingend erforderlich, dass der Wirkstoff oder die Kombination von Zutaten nicht zuvor in Kanada zugelassen wurde. Der Antrag auf Marktzulassung in Kanada muss außerdem innerhalb von 12 Monaten nach einer entsprechenden Beantragung auf Marktzulassung in der Europäischen Union oder in einem ihrer Mitgliedstaaten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, der Schweiz oder Japan eingereicht worden sein, um für ein CSP in Frage zu kommen. Die 12-Monatsfrist kann auf 24 Monate verlängert werden, wenn der Antrag auf ein CSP vor dem 21. September 2018 gestellt wird. 

Die Möglichkeit des neuen Schutzrechts ist für pharmazeutische oder biomedizinische Innovatoren besonders wichtig. Es wird geschätzt, dass die Entwicklung neuer Medikamente mindestens mehrere hundert Millionen US-Dollar kostet. Genehmigte Arzneimittel, die durch ein Patent geschützt sind, haben tendenziell zum Ende der konventionellen Patentlaufzeit von 20 Jahren einen höheren Umsatz. Die Möglichkeit, eine Verlängerung des Schutzdauer von zwei Jahren mittels eines CSP zu erhalten, kann das Return of Investment für die Entwicklung eines Medikaments wesentlich erhöhen. 

Des Weiteren besteht in Kanada, vergleichbar mit dem Orange Book in den Vereinigten Staaten von Amerika, die Möglichkeit, Patente gebührenfrei in ein Patentregister (Patent Register) aufnehmen zu lassen. Entsprechende Patente müssen mindestens einen Anspruch umfassen auf einen medizinischen Inhaltsstoff, eine Formulierung, eine Dosierungsform, oder die Verwendung eines medizinischen Inhaltsstoffs eines Medikaments, für das eine NOC erlassen wurde oder für das ein NOC-Verfahren anhängig ist. Eine Patentliste (Form IV) muss Health Canada übermittelt werden, um das entsprechende Patent im Patentregister aufzuführen. Das Schreiben mit der Form IV muss innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von nur 30 Tagen nach Patenterteilung eingereicht worden sein. 

Die Informationen über die hinterlegten Patente im Patentregister stellen insbesondere eine Hürde für Generikahersteller dar und können den Markteintritt von Konkurrenzprodukten verzögern. 

Fazit

Angesichts der äußerst knapp bemessenen Fristen für die Beantragung von CSPs beziehungsweise der Aufnahme von erteilten Patenten in das Patentregister sollten Patentanmelder in Kanada, die über eine Marktzulassung auf ein Medikament verfügen, oder die diese beantragt haben, sehr aufmerksam darauf achten, entsprechende Anträge rechtzeitig zu stellen.

Dr. Lüder Behrens
Patentanwalt, Berlin

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-25 00:00:002022-06-13 16:59:20Ergänzende Schutzzertifikate jetzt auch in Kanada

BOEHMERT & BOEHMERT bei GIPC 2018 in Bengaluru, Indien

23. Januar 2018/in Termine

Zum zehnten Mal findet vom 23. bis 25.01.2018 die Global Intellectual Property Convention (GIPC) in Indien statt. An dieser internationalen Konferenz, die in diesem Jahr unter dem Motto „Ideas, IP, Commercialisation“ steht, nehmen Prof. Dr. Heinz Goddar sowie Dr. Markus Engelhard, Dr. Carl-Richard Haarmann, Dr. Ute Kilger und Dr. Stefan Schohe als Referenten und Workshop-Leiter teil.

Näheres zur Konferenz erfahren Sie hier.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-23 00:00:002022-06-13 16:59:21BOEHMERT & BOEHMERT bei GIPC 2018 in Bengaluru, Indien

Unterwegs in Indien

20. Januar 2018/in Termine

Dr. Carl-Richard Haarmann und Dr. Björn Bahlmann referieren gemeinsam auf zwei Konferenzen in Indien.

Am 20.01.2018 sprechen sie in Ahmedabad über „Trademarks in the European Union; Key facts, Prosecution and Litigation“.

Im Mumbai wird der Vortrag am 22.01.2018 um eine Case Study zu „Infringement Action“ ergänzt.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-20 00:00:002022-06-13 16:59:21Unterwegs in Indien

BOEHMERT & BOEHMERT bei GIPC 2018 in Bengaluru, Indien

19. Januar 2018/in Aktuelles

Zum zehnten Mal findet vom 23. bis 25.01.2018 die Global Intellectual Property Convention (GIPC) in Indien statt. An dieser internationalen Konferenz, die in diesem Jahr unter dem Motto „Ideas, IP, Commercialisation“ steht, nehmen Prof. Dr. Heinz Goddar sowie Dr. Markus Engelhard, Dr. Carl-Richard Haarmann, Dr. Ute Kilger und Dr. Stefan Schohe als Referenten und Workshop-Leiter teil.

Näheres zur Konferenz erfahren Sie hier.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-19 00:00:002022-06-13 16:59:21BOEHMERT & BOEHMERT bei GIPC 2018 in Bengaluru, Indien

Über ‘Brexit und Patente’ – Artikel im European Biotechnology. Life Science and Industry Magazine

17. Januar 2018/in Publikationen Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Dr. Markus Engelhard und Dr. Dennis Kretschmann veröffentlichen ihre Überlegungen zum Thema „IP: Brexit and patents“ im englischsprachigen Magazin-Portal ‚European Biotechnology. Life Science and Industry Magazine‘.

Kommt das europäische Einheitspatent? Welche Folgen hat der Brexit für das europäische Patentsystem? – Diese und weitere interessante Fragen werden von den beiden Experten beantwortet.

Der Artikel kann hier eingesehen werden.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-17 13:56:002022-08-10 13:26:41Über ‘Brexit und Patente’ – Artikel im European Biotechnology. Life Science and Industry Magazine

Update Urheberrecht 2018 – Seminar am 17.01.2018 in Berlin

17. Januar 2018/in Termine

Copyright is everywhere – Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann und Dr. Julian Waiblinger geben in diesem Seminar am 17.01.2018 in Berlin einen Überblick über die wichtigsten im Jahr 2017 ergangenen Entscheidungen. Dr. Andreas Dustmann wird zudem über aktuelle Abmahnfallen im Urheberrecht informieren.
Kosten für Teilnehmer entstehen nicht. Detaillierte Informationen zum Programm und Veranstaltungsort finden Sie hier.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-17 00:00:002022-06-13 16:59:21Update Urheberrecht 2018 – Seminar am 17.01.2018 in Berlin

Über ‘Brexit und Patente’ – Artikel im European Biotechnology. Life Science and Industry Magazine

17. Januar 2018/in Aktuelles

Dr. Markus Engelhard und Dr. Dennis Kretschmann veröffentlichen ihre Überlegungen zum Thema „IP: Brexit and patents“ im englischsprachigen Magazin-Portal ‚European Biotechnology. Life Science and Industry Magazine‘.

Kommt das europäische Einheitspatent? Welche Folgen hat der Brexit für das europäische Patentsystem? – Diese und weitere interessante Fragen werden von den beiden Experten beantwortet.

Der Artikel kann hier eingesehen werden.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-17 00:00:002022-06-13 16:59:21Über ‘Brexit und Patente’ – Artikel im European Biotechnology. Life Science and Industry Magazine

UNION-IP Round Table in München

16. Januar 2018/in Aktuelles

Patentanwalt und UNION-IP-Ehrenpräsident Nils T.F. Schmid ist Gastgeber des halbtägigen Round Table am 23.02.2018 zum Thema „Claim your indirect rights directly right – Cross border patent issues with essential elements“. Der englischsprachige Workshop wird im Deutschen Patent- und Markenamt (Zweibrückenstraße 12,80331 München) stattfinden. Als Referenten sind unter anderem angekündigt: Dr. Klaus Bacher, Richter am Bundesgerichtshof, und Sir Henry Carr, UK Patents Court.

Nähere Informationen erfragen Sie bei Interesse bitte bei Nils T.F. Schmid.

Die UNION-IP of European Practitioners in Intellectual Property ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation von Experten, die sich mit geistigem Eigentum befassen. Gegründet wurde sie 1961 unter dem Namen „UNION of European Patent Attorneys“. Sie ist bis heute europaweit tätig und bietet den IP-Experten ein professionelles Forum.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-16 00:00:002022-06-13 16:59:21UNION-IP Round Table in München

Studie des Europäischen Patentamts zu Industrie 4.0

9. Januar 2018/in Aktuelles

Nach einer aktuellen Studie des Europäischen Patentamts werden Patente aus dem Bereich Industrie 4.0 bzw. Internet der Dinge für die Anmelder immer wichtiger. In den letzten drei Jahren wuchsen die Anmeldezahlen um mehr als 50%. An der Spitze liegen Anmelder aus Asien.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Dez. 2017 zusammen mit dem Handelsblatt Research Institute eine groß angelegte Studie zu europäischen Patentanmeldungen auf dem Gebiet Industrie 4.0 bzw. Internet der Dinge veröffentlicht. 

Die Analyse der bis einschließlich 2016 eingereichten europäischen Patentanmeldungen zeigt, dass die Anmeldezahlen seit Mitte der 1990er Jahre rasch zugenommen haben. Allein 2016 wurden beim EPA über 5000 Patentanmeldungen zu Erfindungen eingereicht. Das Anmeldeaufkommen Bereich Industrie 4.0 ist in den letzten drei Jahren um 54 % gestiegen – ein Vielfaches des gesamten Anmeldewachstums beim EPA von 7,65% in allen Technologien im selben Zeitraum.

Die Studie stellt die wichtigsten Technologietrends vor und betrachtet auch deren Umsetzung in eine Vielzahl neuer Anwendungen in der Praxis, einschließlich einiger Fallstudien. Die meisten angemeldeten Erfindungen entfallen demnach auf neue Anwendungen (z. B. Persönlicher Bereich, Unternehmen, Fahrzeuge) und Kerntechnologien (Konnektivität, Hardware und Software). Die höchsten Wachstumsraten sind allerdings bei Enabling-Technologien wie 3D-Systemen, Künstlicher Intelligenz und Energieversorgung zu beobachten.

Zahlenmäßig liegen bei den Anmeldungen der Jahre 2011 bis 2016 Europa (29%) und die USA (25%) vorn, gefolgt von Japan (18%). Unter den europäischen Ländern ist Deutschland mit 8% Spitzenreiter, vor Frankreich mit 6%. Bei den Einzelanmeldern liegen allerdings Konzerne aus Asien weit vorn, angeführt von Samsung. Auch wächst die Anzahl koreanischer und chinesischer Anmeldungen besonders stark.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-09 00:00:002022-06-13 16:59:21Studie des Europäischen Patentamts zu Industrie 4.0

Kanzleimonitor 2017/2018: Exzellente Bewertungen für BOEHMERT & BOEHMERT im Gewerblichen Rechtsschutz und im Patentrecht

5. Januar 2018/in Aktuelles, Awards & Rankings

In der Studie Kanzleimonitor 2017/2018 erzielt BOEHMERT & BOEHMERT sowohl im Gewerblichen Rechtsschutz als auch im Patentrecht erstklassige Bewertungen.

Im Gewerblichen Rechtsschutz findet sich BOEHMERT & BOEHMERT mit 20 Empfehlungen auf dem zweiten Platz, gleichauf mit Hogan Lovells und direkt nach CMS Hasche Sigle. Unter den ersten fünf Plätzen dieses Rechtsgebiets findet sich keine andere ‚Boutique‘ sondern nur große wirtschaftsberatende Büros.
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt gehört er zu den mehrfach genannten Anwälten im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz.
Im Patentrecht erreicht BOEHMERT & BOEHMERT erneut den ersten Platz und teilt ihn sich der Zahl der Empfehlungen nach mit Taylor Wessing.
Die empirische Studie ‚kanzleimonitor.de – Empfehlung ist die beste Referenz‘ vom Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ), basierend auf den Empfehlungen der Inhouse-Counsel, erscheint im fünften Jahr in Folge. Während im ersten Jahr 390 Unternehmen befragt wurden, haben im Jahr 2017 bereits 930 Unternehmen an der Studie teilgenommen. Es wurden 9.820 Empfehlungen für Kanzleien ausgesprochen, davon 7.700 im Inland und 2.106 in 79 verschiedenen Ländern.

Weitere Informationen zu kanzleimonitor.de

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-01-05 00:00:002022-07-26 15:56:15Kanzleimonitor 2017/2018: Exzellente Bewertungen für BOEHMERT & BOEHMERT im Gewerblichen Rechtsschutz und im Patentrecht

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