Und weg ist der Markenschutz – Fabio Adinolfi mit Gastbeitrag zur Löschung des Wortzeichens Flip-Flop in Markenartikel 3/23
Dass Untätigkeit den Markenschutz kosten kann, zeigt das neueste Beispiel der deutschen Marke Flip-Flop. Der Anbieter des luftig-leichten Schuhwerks musste seine Untätigkeit zur Verteidigung der eigenen Markenschutzrechte nun mit dem Verlust dieser bezahlen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat das seit 1997 im Markenregister eingetragene Wortzeichen als löschungsreich beurteilt (Beschl. v. 02.03.2022 – 4 U 63/21). Die Bezeichnung „Flip-Flop“ vermittle keinen Herkunftshinweis in Bezug auf ein bestimmtes Unternehmen, sondern bezeichne im Sprachgebrauch mittlerweile vielmehr eine Gattung an Schuhwerk an sich.
In seinem Gastbeitrag in Markenartikel 3/23 analysiert Fabio Adinolfi, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT, die Faktoren, die zu der Löschung des eingetragenen Wortzeichens führten, beschreibt, wie diese verhindert hätte werden können und gibt Tipps für Inhaber von Marken, denen ein ähnliches Schicksal drohen könnte.
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