• Die BOEHMERT & BOEHMERT Partner Christian W. Appelt und Dr. Markus Engelhard stehen vor großen Fenstern in Büro in München; Herr Appelt schaut auf Laptop; Herr Engelhard lächelt in Kamera.

Das Einheitliche Patentgericht

Informationen & Anleitungen

Das Einheitliche Patentgericht – um was geht es?

Das Einheitliche Patentgericht (EPG, engl. UPC) ist für Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsbeständigkeit europäischer Patente zuständig, einschließlich Einheitspatenten. Als zentraler Bestandteil des Einheitspatentsystems soll es Patentverfahren in Europa effizienter und einheitlicher machen.

Doch wie sehen Aufbau und Funktionsweise dieses noch jungen Gerichts aus? Wann ist es zuständig und wann nicht? Welche Durchsetzungsmöglichkeiten ergeben sich für Rechteinhaber, welche Verteidigungsmöglichkeiten für Beklagte?

In den folgenden Beiträgen erhalten Sie einen Überblick über Zuständigkeit, Verfahren, Kosten, Durchsetzung und Verteidigung im EPG-System. Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Das Einheitliche Patentgericht

Alles, was Sie wissen müssen!

EPG: Durchsetzungsmöglichkeiten für Rechteinhaber

Das UPC-System bietet Rechteinhabern verschiedene Optionen zur Durchsetzung ihrer Rechte, einschließlich dem Erlass von Unterlassungs- und einstweiligen Verfügungen, der Gewähr von Schadenersatz und gerichtliche Anordnungen zur Erteilung von Auskünften und zur Rechnungslegung. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über einige dieser Maßnahmen gegeben …

Kosten und Kostenerstattung im neuen EPG-System

Die Parteien eines Verfahrens müssen für dieses Gerichtsgebühren zahlen. Diese sind, sofern nicht in der Verfahrensordnung anderweitig festgelegt, im Voraus zu entrichten. Hat eine Partei die vorgeschriebenen Gerichtsgebühren nicht entrichtet, kann sie von der weiteren Beteiligung am Verfahren ausgeschlossen werden. Die Gerichtsgebühren für ein Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG/UPC) setzen sich aus einer festen und einer streitwertabhängigen Gebühr zusammen …

Zuständigkeiten des EPG

Grundsätzlich ist das Einheitliche Patentgericht (EPG/UPC) seit Inkrafttreten des Übereinkommens ausschließlich für Zivilverfahren zuständig, die europäische Patente, einheitliche Patente, ergänzende Schutzzertifikate für durch solche Patente geschützte Erzeugnisse und europäische Patentanmeldungen betreffen. Der Umfang der ausschließlichen Zuständigkeit umfasst unter anderem Klagen wegen tatsächlicher oder drohender Verletzung und damit zusammenhängende Einreden, Klagen auf Feststellung der Nichtverletzung …

Gerichtsbarkeit des EPG

Bei den Zuständigkeiten des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) ist zu unterscheiden zwischen der internationalen Zuständigkeit des EPG, der sachlichen Zuständigkeit, der Zuständigkeit im Verhältnis zu Gerichten von Mitgliedstaaten in Bezug auf Bündelpatente sowie die Zuständigkeiten der einzelnen Kammer des Gerichts erster Instanz untereinander …

Geltung und Durchsetzung von Urteilen des EPG

Entscheidungen des EPG gelten unmittelbar für alle Vertragsmitgliedstaaten. Ist Gegenstand der Entscheidung ein Bündelpatent, so gilt die Entscheidung natürlich nur für diejenigen Vertragsmitgliedstaaten, in denen das Bündelpatent auch zum Zeitpunkt der Entscheidung validiert ist. In beiden Fällen …

Forum Shopping

Forum Shopping im Kontext einer Patentverletzungsklage vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) meint die Möglichkeit, als Kläger unter mehreren zuständigen Kammern des EPG eine bestimmte Kammer für die Verletzungsklage auswählen zu können. Gründe für die Bevorzugung einer bestimmten Kammer ergeben sich aus den Spielräumen, die Verfahrensordnung und materielles Recht den Richtern einer Kammer gewähren, …

Einstweiliger Rechtsschutz

Im Patentverletzungsverfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) kann der Kläger eine letztverbindliche Entscheidung insbesondere über Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz sowie auch Rückruf und Vernichtung wegen Patentverletzung erlangen. Die Vorschriften zum EPG ermöglichen neben und/oder vor einem solchen Hauptsacheverfahren einstweiligen Rechtsschutz …

EPG: Case Management und Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf des aus praktischer Sicht wichtigsten Verfahrens vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG), des Verletzungsverfahrens (zusammen mit der Nichtigkeitswiderklage und in Folge etwaigen Beschränkungen des Klagepatents), ergibt sich, was den Austausch von Schriftsätzen zwischen den Parteien anbelangt, aus dem entsprechenden Schaubild aus der Verfahrensordnung …

Aufbau und Funktionsweise des EPG

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer mit Sitz in Paris und einer Abteilung in München, sowie mehrere Lokal- und Regionalkammern. Alle Spruchkörper des Gerichts erster Instanz sind multinational zusammengesetzt und bestehen aus drei Richtern …

EPG: Verteidigungsmöglichkeiten für den Beklagten

Als formelle Verteidigung kann der Beklagte zunächst die Zuständigkeit des EPG anfechten, da die Zuständigkeit der nationalen Gerichte weiterhin für alle Klagen gilt, die nicht in den EPG-Vereinbarungen aufgeführt sind, wie z. B. Klagen, die sich auf EP-Patente mit Ausnahmeregelung beziehen …

Zusammenspiel zwischen Verletzungs- und Nichtigkeits­verfahren im Einheits­patent­system

Im Einheitspatentsystem ist das Einheitliche Patentgericht (EPG) sowohl für Verletzungs- als auch für Nichtigkeitsklagen zuständig. Unter bestimmten Bedingungen können jedoch ein Verletzungs- und ein paralleles Nichtigkeitsverfahren von verschiedenen Kammern des EPG entschieden werden …