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Neues Verbraucherschutzrecht für digitale Güter

15. Dezember 2022/in Ausgabe Dezember 2022 Wettbewerbsrecht

Mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/770) baut die EU den europäischen digitalen Binnenmarkt weiter aus und erleichtert den Verbrauchern den Zugang zu digitalen Produkten. Erklärtes Ziel der EU war es, ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu gewährleisten. Dennoch muss die Gestaltung von Verträgen, die die Bereitstellung digitaler Inhalte zum Gegenstand haben, aufgrund des neuen Rechtsrahmens, der in Deutschland seit dem 01. Januar 2022 gilt, in einigen grundlegenden Punkten angepasst werden.

Gesetzliche Regelungen und Anwendungsbereich

Der neue Rechtsrahmen für die Bereitstellung digitaler Inhalte wurde in Deutschland durch mehrere Änderungen im BGB geschaffen. Der folgende Überblick konzentriert sich dabei auf die neuen Regelungen in den §§ 327 ff. BGB, die einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im B2C-Bereich haben.
Diese Regelungen gelten für alle Verbraucherverträge, die die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch einen Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben. Eine wesentliche Änderung ist, dass die neuen gesetzlichen Regelungen auch dann gelten, wenn der Verbraucher personenbezogene Daten als Zahlungsmittel zur Verfügung stellt, es sei denn, diese Daten werden ausschließlich verarbeitet, um die vertragliche Leistungspflicht oder rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Da kostenlose digitale Inhalte häufig mit dem Ziel bereitgestellt werden, die gesammelten personenbezogenen Daten der Nutzer über das für die Bereitstellung des digitalen Produkts selbst notwendige Maß hinaus zu nutzen, bedeutet diese Ausweitung des Anwendungsbereichs, dass viele bisher unregulierte Anwendungsfälle wie kostenlose Apps nun strengeren verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen.

Pflicht zur Bereitstellung des digitalen Produkts

Im Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB ist der Unternehmer zur Bereitstellung des vertragsgegenständlichen, digitalen Produkts verpflichtet. Verletzt der Unternehmer diese Vertragspflicht, kann der Verbraucher den Vertrag kündigen sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Bei Mangelhaftigkeit des digitalen Produkts kann der Verbraucher daneben auch Nacherfüllung oder Preisminderung verlangen. Insbesondere für digitale Produkte, die „kostenlos“ angeboten werden und für die der Verbraucher nur mit persönlichen Daten „bezahlt“, bedeutet dies einen Paradigmenwechsel im Vergleich zu den früheren Regelungen, die dem Unternehmer einen größeren Spielraum für die Änderung oder den Rücktritt vom Vertrag ließen und auch mildere Rechtsfolgen bei Mängeln vorsahen.

Pflicht zur Aktualisierung des digitalen Produkts

Ein weiteres umstrittenes Thema wurde in § 327f BGB geregelt, nach dem der Unternehmer nun verpflichtet ist, dem Verbraucher Aktualisierungen bereitzustellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, und den Verbraucher über diese Aktualisierungen entsprechend zu informieren. Zu diesen obligatorischen Aktualisierungen gehören ausdrücklich auch Sicherheitsupdates. Die Pflicht zur Aktualisierung des digitalen Produkts gilt so lange, wie das digitale Produkt zur Verfügung gestellt wird, und kann daher sogar über die allgemeinen Gewährleistungspflichten hinausgehen. Der Gewerbetreibende haftet sogar dann für Produktmängel, wenn er ein Update zur Verfügung gestellt hat, der Verbraucher es aber nicht installiert hat, weil der Gewerbetreibende den Verbraucher nicht ausreichend über die Verfügbarkeit des Updates und die Folgen der Nichtinstallation informiert hat oder weil die Nichtinstallation auf eine fehlerhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.

Änderungen an dem digitalen Produkt

Eine weitere wichtige Bestimmung findet sich im neuen § 327r BGB, der Artikel 19 der Digitale-Inhalte-Richtlinie umsetzt. Sieht der Vertrag vor, dass das digitale Produkt dem Verbraucher dauerhaft bereitgestellt wird, darf der Unternehmer Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehen, nur vornehmen, wenn

  • der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht und einen triftigen Grund dafür enthält,
  • dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und
  • der Verbraucher klar und verständlich über die Änderung informiert wird.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag zu kündigen. Erwägungsgrund Nr. 77 der Digitale-Inhalte-Richtlinie besagt jedoch ausdrücklich, dass der Verbraucher, wenn die geänderten digitalen Inhalte nicht mehr den subjektiven und objektiven vertraglichen Anforderungen entsprechen, auch in der Lage sein soll, Nacherfüllung zu verlangen, den Preis zu mindern sowie Schadensersatz oder die Erstattung vergeblicher Aufwendungen zu fordern.

Gemäß Erwägungsgrund Nr. 75 der Digitale-Inhalte-Richtlinie können triftige Gründe für eine Änderung des digitalen Produkts Fälle umfassen, in denen die Änderung erforderlich ist, um die digitalen Inhalte an eine neue technische Umgebung oder an eine größere Zahl von Nutzern anzupassen oder aus anderen wichtigen betrieblichen Gründen.

Insbesondere bei kostenlosen Apps ist es nicht unüblich, den Funktionskatalog während der Laufzeit der App zu ändern, manchmal vielleicht mit einer Erweiterung der Funktionen, oft aber auch mit der Entfernung von Funktionen, die sich als unpraktisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll erweisen. Gemäß den genannten Beispielen in Erwägungsgrund 75 der Digitale-Inhalte-Richtlinie sollten jedoch weder die Praktikabilität noch die Wirtschaftlichkeit einer Funktion ein triftiger Grund für deren Entfernung aus der App sein. Sollte sich die Entfernung solcher Funktionen als Mangel erweisen, könnte der Nutzer theoretisch verlangen, dass die App in der vorherigen Version wiederhergestellt wird.

Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

Die neuen Regelungen verschärfen die rechtlichen Pflichten bei der Bereitstellung digitaler Produkte erheblich, insbesondere in den Fällen, in denen das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt wird und der Zugang nur durch die Daten des Verbrauchers bezahlt wird. Der frühere Rechtsrahmen erkannte personenbezogene Daten nicht ausdrücklich als gültiges Zahlungsmittel an und verpflichtete daher den Unternehmer, der die Daten erhielt, nicht zu einer Gegenleistung. Mit dem neuen Rechtsrahmen sind die Leistungspflichten des Unternehmers nun ähnlich wie bei einem normalen Kauf- oder Mietvertrag ausgestaltet. Da die gesetzlichen Vorgaben nach § 327s BGB kaum vertraglich abgeändert werden können, erfordern die neuen Regelungen eine Neugestaltung der meisten bestehenden Verträge. Noch mehr als in der Vergangenheit wird es wichtig sein, den Leistungsumfang sorgfältig zu definieren, um sich nicht Nacherfüllungspflichten auszusetzen und sich spätere Änderungen vorzubehalten. Auch werden dem Unternehmer zusätzliche Informationspflichten auferlegt, die er erfüllen muss, um Abmahnungen von Wettbewerbern zu vermeiden. Sollten Sie Fragen zum neuen Rechtsrahmen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2022-12-15 09:31:092022-12-14 11:53:58Neues Verbraucherschutzrecht für digitale Güter

Dr. Rudolf Böckenholt zu getarnter Wer­bung und Schleichwerbung in aktueller Auflage des Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz

29. Oktober 2022/in Publikationen Wettbewerbsrecht

In inzwischen 6. Auflage erörtert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt in seinem Beitrag „Tarnung des kommerziellen Zwecks geschäftlicher Handlungen“ Grundlagen und Ausprägungen des Verbots getarnter Werbung und Schleichwerbung im Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz.

Das Verbot, den kommerziellen Zweck geschäftlicher Handlungen zu tarnen wird verfassungsrechtlich, wettbewerbsrechtlich sowie presse- und medienrechtlich behandelt, insbesondere zu Werbung in redaktioneller Form und zu Äußerungen vermeintlich neutraler Dritter in wissenschaftlichen Publikationen, Warentests und Rankings. Besonderer Wert wird auf die Bewertung des Influencer-Marketings gelegt.

Der Beitrag von Dr. Böckenholt ist in der gedruckten Ausgabe des Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz unter §21 auf den Seiten 697-724 zu finden.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2022-10-29 11:28:312022-12-07 15:24:17Dr. Rudolf Böckenholt zu getarnter Wer­bung und Schleichwerbung in aktueller Auflage des Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Andreas Dustmann, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Andreas Dustmann, LL.M.

2. Juni 2022/in Alicante, Berlin Designrecht, Domainrecht, Lizenzrecht, Markenrecht, Patentverletzung, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Elektrotechnik, Internet, Kreativwirtschaft, Maschinenbau, Physik, Software / IT
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Dr. Andreas Dustmann, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Andreas Dustmann, LL.M.

Rechtsanwalt


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F +34 (965) 21 39 65



E-Mail an Dr. Andreas Dustmann

Andreas Dustmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Madrid Complutense und Köln. An der University of Edinburgh erwarb er 1995 den Abschluss Master of Laws (LL.M.). In seiner Doktorarbeit befasste sich Andreas Dustmann mit der Verantwortlichkeit von Internetprovidern für Urheberrechtsverletzungen. 1998 bis 1999 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

Rechtsgebiete


  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Patentverletzung
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Branchen


  • Elektrotechnik
  • Internet
  • Kreativwirtschaft
  • Maschinenbau
  • Physik
  • Software / IT

Andreas Dustmann ist seit 2001 bei BOEHMERT & BOEHMERT. Zu seinen Mandanten gehören in- und ausländische Unternehmen, die er in allen Fragen des gewerblichen Rechtschutzes und Urheberrechts vertritt. Bekannt ist Andreas Dustmann unter anderem für die anwaltliche Vertretung einiger US-Filmstudios bei der Bekämpfung der Internetpiraterie. Er begleitete juristisch den Aufbau mehrerer Video-on-demand Portale und eCommerce-Plattformen und berät fortlaufend Medienunternehmen, Agenturen und Händler zu Rechtsfragen des Internet. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die gerichtliche Prozessvertretung. Seit Jahren betreut Andreas Dustmann Mandanten in komplexen gerichtlichen Streitverfahren, insbesondere im Bereich des Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Musterrechts. Zunehmend ist er auch in Patentstreitverfahren tätig.

Als Spezialist für Domainstreitigkeiten führt Andreas Dustmann ferner Domainstreitverfahren sowohl vor den nationalen Gerichten sowie der Schiedsgerichtsbarkeit der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO). Er betreut überdies die Marken- und Designportfolios zahlreicher mittelständischer Unternehmen.

Das JUVE Handbuch 2015/2016 zählte Andreas Dustmann zum wiederholten Male zu den besonders empfohlenen Anwälten für Marken- und Wettbewerbsrecht sowie Medienrecht im Land Brandenburg.

Er veröffentlicht regelmäßig zu urheberund internetrechtlichen Themen und ist Lehrbeauftragter für Urheberrecht an der Universität Potsdam. Andreas Dustmann ist unter anderem Co-Autor des Praxishandbuchs Geistiges Eigentum im Internet (2003) sowie des Kommentars zum Urheberrecht Fromm/ Nordemann (11. Aufl., 2014).

Seit 2007 ist er Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses Urheber- und Medienrecht im Land Brandenburg sowie Mitglied der GRUR sowie von UNION.

Weitere Informationen zu Dr. Andreas Dustmann

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B&B Bulletin Ausgabe Mai 2019


Das Haager Abkommen zum Schutz industrieller Designs

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Dustmann-Andreas-Portrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:582022-09-15 13:13:44Dr. Andreas Dustmann, LL.M.
Dr. Eckard Ratjen, Rechtsanwalt BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Eckhard Ratjen, LL.M. (London)

2. Juni 2022/in Bremen Designrecht, IT-Recht, Lizenzrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
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Dr. Eckard Ratjen, Rechtsanwalt BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Eckhard Ratjen, LL.M. (London)

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


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Hollerallee 32
28209 Bremen
Deutschland

T +49 (421) 340 90
F +49 (421) 340 17 68



E-Mail an Dr. Eckhard Ratjen

Eckhard Ratjen ist im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Zu seinen Tätigkeiten zählen unter anderem die Anmeldung und Verteidigung von Marken in amtlichen Verfahren, Verletzungsprozesse und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Sein Mandantenkreis setzt sich aus mittelständischen, großen nationalen sowie internationalen Unternehmen aus verschiedenen Bereichen, wie etwa Medien und Konsumgüter, zusammen. Ebenso berät und begleitet er Start-up Unternehmen in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.

Rechtsgebiete


  • Designrecht
  • IT-Recht
  • Lizenzrecht

  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Eckhard Ratjen studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit besonderer Betonung des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. In seiner Doktorarbeit befasste er sich mit der audiovisuellen Vermarktung von Sportveranstaltungen aus filmurheberrechtlicher Sicht. Von 2012 bis 2013 studierte Eckhard Ratjen internationales Marken- und Urheberrecht am King’s College London und erwarb den Titel Master of Laws mit Spezialisierung im gewerblichen Rechtsschutz. Im Rahmen seines Referendariats in Kiel, Berlin und Frankfurt am Main arbeitete er unter anderem für ein international tätiges Sportvermarktungsunternehmen.

Seit 2013 ist Eckhard Ratjen als Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT tätig. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist er seit 2019.

Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).

Weitere Informationen zu Dr. Eckard Ratjen



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https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Ratjen-Eckhard-Portrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:322022-11-10 17:48:13Dr. Eckhard Ratjen, LL.M. (London)
Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, Rechtsanwalt BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, MJur (Oxford)

2. Juni 2022/in München Designrecht, Domainrecht, Lizenzrecht, Markenrecht, Produktpiraterie, Wettbewerbsrecht
Alle Anwälte
Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, Rechtsanwalt BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, MJur (Oxford)

Rechtsanwalt


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80336 München
Deutschland

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E-Mail an Dr. Volker Schmitz-Fohrmann

Rechtsanwalt Dr. Volker Schmitz-Fohrmann befasst sich mit der strategischen Beratung seiner Mandanten bei der Entwicklung, Betreuung und Durchsetzung Ihrer Markenportfolios, wozu eine umfangreiche Recherchetätigkeit gehört. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Führen von Verletzungsprozessen in Marken-, Wettbewerbs- und Designangelegenheiten. Schließlich ist er umfassend in der Produktpirateriebekämpfung aktiv. Seine Mandanten sind sowohl deutsche Mittelständler als auch ausländische Großkonzerne.

Rechtsgebiete


  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht

  • Produktpiraterie
  • Lizenzrecht
  • Domainrecht

Volker Schmitz-Fohrmann studierte Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximillian-Universität in München, am Europa-Insitut der Universität Genf und am St. John’s College, Oxford (Magister Juris of European and Comparative Law). Er arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin und promovierte als Stipendiat des dortigen Graduiertenkollegs über die Auswirkungen der Warenverkehrsfreiheit auf das nationale Wettbewerbsrecht. Seit 1998 ist er für BOEHMERT & BOEHMERT als Rechtsanwalt tätig.

Neben seiner Lehrtätigkeit für gewerblichen Rechtsschutz an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, referiert er regelmäßig zu markenrechtlichen Themen im In- und Ausland. Weiterhin ist er Co-Autor des Praxis-Handbuchs „Bröcker/Czychowski/Schäfer: Geistiges Eigentum im Internet“, des „Fromm/Nordemann: Kommentars zum Urhebergesetz“ sowie des „Götting/Nordemann: UWG-Kommentars“.

Das JUVE-Handbuch 2019/2020 empfiehlt Volker Schmitz-Fohrmann in der Kategorie „Marken- und Wettbewerbsrecht“. Im Legal 500 Deutschland 2018/2019 zählt er zu den empfohlenen Anwälten im Marken- und Wettbewerbsrecht. In der Ausgabe 2018 des WTR 1000 wird er für sein „enormes theoretisches Wissen“ gelobt und im Who’s Who Legal Trademarks 2018 wird er als „einer der besten“ Markenrechtanwälte in Deutschland genannt.

Volker Schmitz-Fohrmann ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Association des Praticiens du Droit des Marques et des Modèles (APRAM) sowie der International Trademark Association (INTA).

Weitere Informationen zu Dr. Volker Schmitz-Fohrmann


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Lehraufträge


Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Digital Technology Management: Intellectual Property Rights and Legal Environment

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Schmitz-Fohrmann-Volker-Portait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:262022-12-29 10:53:55Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, MJur (Oxford)
Dr. Florian Schwab, Rechtsanwalt BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Florian Schwab, LL.M., Lic en droit

2. Juni 2022/in München Designrecht, Markenrecht, Produktpiraterie, Wettbewerbsrecht
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Dr. Florian Schwab, Rechtsanwalt BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Florian Schwab, LL.M., Lic en droit

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E-Mail an Dr. Florian Schwab

Florian Schwab arbeitet schwerpunktmäßig im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht. Seine Markenmandanten berät er bei der Anmeldestrategie, führt Anmeldeverfahren durch und verwaltet zahlreiche, umfangreiche Markenportfolios. Darüber hinaus ist er im Bereich der Produktpirateriebekämpfung, insbesondere der Grenzbeschlagnahme, aktiv und führt gerichtliche Verletzungsverfahren. Rechtsanwalt Florian Schwab vertritt Markeninhaber zahlreicher Branchen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, den deutschen Gerichten, vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und den Europäischen Gerichten.

Rechtsgebiete


  • Markenrecht
  • Designrecht

  • Wettbewerbsrecht
  • Produktpiraterie

Florian Schwab studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien, Passau, Tours (licence en droit) und München. An der University of Durham (GB) erwarb er den Abschluss Master of Laws (LL.M. in Europarecht) und promovierte im Europarecht mit einer Rechtsprechungsanalyse des EuGH zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Seit 1998 ist Florian Schwab im gewerblichen Rechtsschutz tätig, davon seit 2001 bei BOEHMERT & BOEHMERT.

Florian Schwab ist Co-Autor von Götting/Nordemann UWG-Handkommentar, Nomos-Verlag sowie von Achenbach/Ransiek Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, C.F. Müller Verlag. Seit vielen Jahren ist er zudem regelmäßiger Autor der Fachzeitschriften „World Trademark Review“ und „World Trademark Review Daily“ sowie weiterer juristischer Fachmedien.

Die letztjährigen Ausgaben des WTR 1000 zählen ihn zu den wichtigen Markenrechtanwälten in Deutschland und begründen dies mit, „He knows what the client wants – and provides clear and practical advise“ (2020 Ausgabe), „as well as building productive filing strategies, Schwab has a nose for hunting down counterfeits“ (2021 Ausgabe). Das Handelsblatt/Best Lawyers International führt Dr. Schwab zudem unter „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bereich gewerblicher Rechtsschutz in den jährlichen Empfehlungen seit 2013. In der Ausgabe Who’s Who Legal Germany 2021 wird Florian Schwab im Bereich Trademarks unter den dort gelisteten knapp 80 führenden Markenrechtsanwälten in Deutschland genannt.

Er ist Mitglied der European Communities Trade Mark Association (ECTA), der Asociación Interamericana de la Propiedad Intelectual (ASIPI), der International Trademark Association (INTA), der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Association Internationale pour la Protection de la Propriété Intellectuelle (AIPPI), der Association des Praticiens du Droit des Marques et des Modèles (APRAM) sowie der UNION.

Weitere Informationen zu Dr. Florian Schwab


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https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Schwab-Florian-Portrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:252022-09-15 13:33:41Dr. Florian Schwab, LL.M., Lic en droit
Dr. Martin Wirtz, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Martin Wirtz

2. Juni 2022/in Berlin, Düsseldorf Designrecht, Lizenzrecht, Markenrecht, Patentverletzung, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Kreativwirtschaft
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Dr. Martin Wirtz, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Martin Wirtz

Rechtsanwalt


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Jägerhofstraße 21
40479 Düsseldorf
Deutschland

T +49 (211) 71 17 00
F +49 (211) 71 17 017

Kurfürstendamm 185
10707 Berlin
Deutschland

T +49 (30) 23 60 76 70
F +49 (30) 23 60 76 721



E-Mail an Dr. Martin Wirtz

Martin Wirtz ist seit 1995 ausschließlich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Hierzu zählen der Aufbau und die Pflege von Marken- und Designportfolien. Zudem ist er im Bereich der Patentverletzungsverfahren und im Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Er berät sowohl mittelständische Unternehmen als auch Großunternehmen bei der Etablierung und Verteidigung von Schutzrechten. Zu seinem weiteren Tätigkeitsbereich gehört die Vertragsgestaltung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem Lizenzierung. Zudem engagiert er sich in einem erheblichen Umfange wissenschaftlich.

Rechtsgebiete


  • Urheberrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Lizenzrecht
  • Patentverletzung
  • Markenrecht

Branchen


  • Kreativwirtschaft

Martin Wirtz studierte Rechtswissenschaften und Alte und Neuere Geschichte an den Universitäten Passau, Freiburg und Köln. Nach Ablegung des ersten Staatsexamens forschte er im Rahmen eines Diplomstudienganges unter Betreuung von Professor Bill Cornish an der Universität Cambridge über das Recht der Verwertungsgesellschaft in Europa. Während seines Referendariats war er im Rahmen der Wahlstation bei einer international tätigen Anwaltskanzlei in Paris tätig. Der Abschluss seiner Promotion erfolgte nach Ablegen des zweiten Staatsexamens. Er promovierte an der Universität Köln über die deutsche und europäische Kontrolle von Verwertungsgesellschaften.

Darüber hinaus veröffentlicht er seit 2008 zweimal jährlich die Rechtsprechungsübersicht „Aktuelles aus dem Markenrecht“ in den Mitteilungen der deutschen Patentanwälte (Mitt.). Zusätzlich ist er Co-Autor des Kommentars zum Urheberrecht, Fromm/Nordemann seit der 3. Auflage und Götting/Nordemann Kommentar zum UWG, sowie des Praxishandbuchs „Geistiges Eigentum im Internet“.

JUVE zählt Martin Wirtz konstruktiv seit 2009 zu den empfohlenen Anwälten im gewerblichen Rechtsschutz. In der Ausgabe 2020/21 von The Legal 500 Deutschland wird er als Marken- und Designexperte gelistet. Best Lawyers würdigt ihn in der Ausgabe 2020/21 im Bereich gewerblicher Rechtsschutz. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie der International Trademark Association (INTA).

Seit 2007 hält er einen Lehrauftrag im Rahmen des Masterstudienganges gewerblicher Rechtsschutz an der Fachhochschule Schmalkalden sowie weitere Lehraufträge am Fortbildungszentrum der Hochschule.

Weitere Informationen zu Dr. Martin Wirtz



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Lehraufträge


Fachhochschule Schmalkalden
Master Europäischer und Internationaler gewerblicher Rechtsschutz

Zentrum für Weiterbildung an der Fachhochschule Schmalkalden
Masterstudiengang Angewandte Kunststofftechnik
Masterstudiengang Elektrotechnik und Management
Masterstudiengang Maschinenbau und Management
Zertifikatsstudiengang Management von Produktinformationen
Masterstudiengang Unternehmensführung

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Wirtz-Martin-Portrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:242023-01-10 12:44:58Dr. Martin Wirtz
Dr. Carl-Richard Haarmann, Rechtsanwalt BOEHMERT & BOEHMERTBOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Carl-Richard Haarmann

2. Juni 2022/in Düsseldorf, München, Shanghai Designrecht, Lizenzrecht, Markenrecht, Patentverletzung, Produktpiraterie, Wettbewerbsrecht
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Dr. Carl-Richard Haarmann, Rechtsanwalt BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Carl-Richard Haarmann

Rechtsanwalt


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80336 München
Deutschland

T +49 (89) 55 96 80
F +49 (89) 55 96 85 090

Jägerhofstraße 21
40479 Düsseldorf
Deutschland

T +49 (211) 71 17 00
F +49 (211) 71 17 017

1 Fuxing Zhong Lu, Suite 1208
200021 Shanghai
China

T +86 (21) 6391 9290
F +86 (21) 6391 9295



E-Mail an Dr. Carl-Richard Haarmann

Rechtsanwalt Carl-Richard Haarmann befasst sich schwerpunktmäßig mit nationalen und grenzübergreifenden Verletzungsprozessen im Patent- und Markenrecht sowie mit der Betreuung von Markenportfolios internationaler, aber auch mittelständischer Unternehmen. Zudem vertritt er Mandanten in nationalen und grenzübergreifenden Verletzungsverfahren sowohl im Patent- als auch im Markenrecht. Im Lizenzrecht ist er ebenfalls umfassend tätig.

Rechtsgebiete


  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht

  • Produktpiraterie
  • Lizenzrecht
  • Patentverletzung

Er studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, Heidelberg, Leuven und Münster. Einen Teil seiner Studienzeit verbrachte er in Kanada und Südafrika. Seine Dissertation behandelt besondere Aspekte des Vertragsrechts.

Carl-Richard Haarmann ist seit 1997 Anwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT.

Carl-Richard Haarmann ist Lehrbeauftragter der Hochschule München für angewandte Wissenschaften, und zudem Guest Professor an der Graduate School of Material Science der National Yunlin University of Science and Technology, Taiwan. Weiterhin wurde Carl-Richard Haarmann zum Visiting Professor an der Xiangtan University, VR China, sowie zur Visiting Faculty an der National Law University Dehli, Indien, berufen.

BEST LAWYERS listet Carl-Richard Haarmann auch 2021 unter den besten Anwälten Deutschlands. LEGAL 500 Deutschland 2021 hebt bereits zum vierten Mal in Folge seine Aktivitäten in den Bereichen Marken- und Wettbewerbsrecht hervor und zählt ihn hiermit wiederholt zu den von Legal 500 empfohlenen Anwälten. Dr. Haarmann wurde zudem 2021 von Managing Intellectual Property IP Stars mit dem „Trade mark star 2021“ ausgezeichnet.

Carl-Richard Haarmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammern München und Düsseldorf, der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Association Internationale pour la Protection de la Propriété Intellectuelle AIPPI, der International Trademark Association (INTA), der Licensing Executives Society LES Deutsche Landesgruppe und Licensing Executives Society International (LESI) sowie der European Communities Trade Mark Association (ECTA).

Weitere Informationen zu Dr. Carl-Richard Haarmann



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Lehraufträge


Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Digital Technology Management: Intellectual Property Rights and Legal Environment

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Haarmann-CarlRichard-Portrait.jpg 667 1000 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-06-02 15:35:212022-09-15 13:28:01Dr. Carl-Richard Haarmann
Dr. Michael Rüberg, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Michael Rüberg, LL.M. (London)

2. Juni 2022/in Düsseldorf, München, Paris Arbeitnehmererfinderrecht, Designrecht, Lizenzrecht, Patentverletzung, Produktpiraterie, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Pharma / Biotechnologie
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Dr. Michael Rüberg, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Dr. Michael Rüberg, LL.M. (London)

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E-Mail an Dr. Michael Rüberg

Michael Rüberg befasst sich im Schwerpunkt mit Patentverletzungsstreitigkeiten. Im Zusammenwirken mit Patentanwälten aus verschiedenen technischen Fachbereichen vertritt er seine Mandanten vor den Verletzungsgerichten und in parallelen Rechtsbestandsverfahren. Zudem koordiniert er komplexe, oftmals grenzüberschreitende Patentauseinandersetzungen, sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der strategischen Bekämpfung der Produktpiraterie. Zudem berät Michael Rüberg regelmäßig zu Lizenzverträgen, in Fragen des Technologietransfers und Arbeitnehmererfinderrechts sowie in Fragen des technischen Urheber- und ergänzenden Wettbewerbsrechts.

Rechtsgebiete


  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Urheberrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht

  • Produktpiraterie
  • Lizenzrecht
  • Patentverletzung

Michael Rüberg studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach Abschluss des Studiums promovierte er am Institut für Rundfunkrecht der Universität Köln zu einem rechtsvergleichenden Thema aus dem Bereich der urheberrechtlichen Verwertungsrechte. Am renommierten King’s College in London erwarb er den Titel eines Master of Law. Er führt den Titel eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Vor seinem Wechsel zu BOEHMERT & BOEHMERT war Michael Rüberg als Syndikusanwalt und Gruppenleiter in der Patent- und Markenabteilung der BMW AG in München tätig und arbeitete zuvor als Rechtsanwalt im Bereich Patent Litigation bei einer der führenden internationalen Großkanzleien in Düsseldorf. Er referiert und publiziert regelmäßig zu verschiedenen Themen des Gewerblichen Rechtsschutzes. 2016 bestellte ihn die staatliche Xiangtan Universität in China zum Gastprofessor für gewerblichen Rechtsschutz. Ebenfalls in 2016 wurde er zu einem Global Fellow der US Federal Circuit Bar Association ernannt.

Im Guide Legal 500 Deutschland 2015/2016 wird seine „äußerste Professionalität“ und die „wirtschaftlich orientierte Herangehensweise“ gelobt. 2016 wurde er in die IAM-Liste der 1000 führenden Patentrechtler weltweit aufgenommen.

Michael Rüberg ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), der Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP), der Licensing Executive Socity (LES), Association Internationale pour la Protection de la Propriété Intellectuelle (AIPPI) sowie den Anwaltskammern München und Düsseldorf.

Weitere Informationen zu Dr. Michael Rüberg

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https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Rueberg-Michael-Portrait-1.jpg 667 1000 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2022-06-02 15:35:202023-03-06 17:28:59Dr. Michael Rüberg, LL.M. (London)
Malte Nentwig, LL. M., Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Malte Nentwig, LL.M.

2. Juni 2022/in Bremen Designrecht, Domainrecht, IT-Recht, Kartellrecht, Lizenzrecht, Markenrecht, Produktpiraterie, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
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Malte Nentwig, LL. M., Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT

Malte Nentwig, LL.M.

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Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


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E-Mail an Malte Nentwig

Malte Nentwig berät im Markenrecht. Hierzu gehört insbesondere die Ausarbeitung von Strategien für den Aufbau von Markenportfolios. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Durchführung nationaler und internationaler Markenrecherchen. Für seine deutschen und internationalen Mandanten ist er für die Anmeldung von Marken beim DPMA, EUIPO und der WIPO einschließlich Koordinierung von Anmeldungen im Ausland verantwortlich. Malte Nentwig verfügt über besondere Erfahrung in der Kollisionsüberwachung und Verteidigung von internationalen Markenportfolios.

Rechtsgebiete


  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Produktpiraterie

  • Lizenzrecht
  • Kartellrecht
  • Domainrecht
  • IT-Recht

Er führt Widerspruchsverfahren gegen rechtsverletzende Marken durch und tritt vor Gericht in Markenverletzungsverfahren auf.

Im Hinblick auf Designs berät er seine Mandanten im Hinblick auf die Verwaltung internationaler Portfolios und ist für die Durchsetzung von Rechten in Verletzungsverfahren zuständig. Im Bereich des Wettbewerbsrechts berät er sowohl im Vorfeld zur Überprüfung von Werbekampagnen und tritt auch in streitigen Auseinandersetzungen einschließlich in gerichtlichen Verfahren auf.

Malte Nentwig studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel und sodann München sowie der University of Queensland, Australien (LL.M.). Bei BOEHMERT & BOEHMERT ist er seit dem Jahre 2004 tätig und er absolvierte ein längeres Secondment bei der Markenabteilung eines internationalen Blue-Chip-Unternehmens. Malte Nentwig ist Fachanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz.

Malte Nentwig ist Co-Autor im „Achenbach/Ransiek/Rönnau“, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht“ (für Kapitel Patentrecht) sowie Co-Autor (zusammen mit Prof. Heinz Goddar) des Länderkapitels Deutschland im „Manual IP, Kluver Law International“.

Malte Nentwig ist Mitglied des Fachausschusses für gewerblichen Rechtsschutz bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen. Er ist weiterhin im Design Committee der Internationalen Trademark Association (INTA) tätig und ist Overseas Member des Chartered Institute of Trade Mark Attorneys (CITMA) sowie der Intellectual Property Society of Australia and New Zealand (IPSANZ).

Best Lawyers zählt Malte Nentwig seit 2018 zu den wichtigsten deutschen Anwälten im Bereich Intellectual Property Law.

Weitere Informationen zu Malte Nentwig


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WTR-Interview


Malte Nentwig im WTR-Interview und über den Brexit in WIPR online.

https://www.boehmert.de/wp-content/uploads/2022/06/Nentwig-Malte-Portrait2-1.jpg 667 1000 Lucia Biehl /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Lucia Biehl2022-06-02 15:34:462022-09-15 15:14:23Malte Nentwig, LL.M.
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